Auch einem Juristen steht es frei, einen Verteidiger zu bestellen.
stellt sie schlicht fest.
Es ist nur meine Aufgabe, Sie darauf hinzuweisen, Ihre Entscheidung habe ich nicht zu bewerten.
Hört ihm zu.
Ihnen ist bewusst, dass es hier nicht um die Frage geht, ob ein militärischer Einsatz an sich zulässig oder politisch sinnvoll gewesen wäre, sondern ausschließlich um das, was Sie angeordnet haben? Sie haben die Einziehung von Personen zum Militärdienst, die Bildung eines Kriegskabinetts, mehrere Parteiverbote, die Einrichtung von Internierungslagern und die Verfolgung ihrer politischen Gegner am
17. September angeordnet. All diese Maßnahmen hatten keine Rechtsgrundlage, sie waren im Gegenteil ganz eindeutig rechtswidrig. Nun sind Sie Jurist, das hätten Sie wissen können.
Das Geschwafel zu Strafanzeigen ignoriert sie vorerst, das hatte sie ja schon erklärt.