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Auch möchte ich noch mal die Frage in den Raum werfen, ob Bergen zwingend einen Staatspräsidenten braucht? Ich finde, dieses Amt nimmt uns die Kapazität eines ganzen Mitspielers und da wir nicht mit so sonderlich vielen gesegnet sind, fände ich es besser, wenn dessen Engagement auf die Regierungsebene gezogen würde.
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Zitat
Art. 21 VdRB
(5) Mit dem Amt des Staatspräsidenten sind das Amt eines Richters oder des Staatskanzlers
unvereinbar. Andere Wahl- und Staatsämter kann der Staatspräsident ausüben, soweit das
seine Amtspflichten nicht beeinträchtigt.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Katharina Haferland« (10. Februar 2012, 18:35)