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1

Donnerstag, 9. Februar 2012, 19:57

Organigramm Politik

so, mein erster Entwurf für ein Organigramm. Es sieht noch recht stümperhaft aus, aber besser als gar nichts. Mir ist auch klar, dass es nicht 1:1 alles umsetzt, aber sonst wäre es unübersichtlich geworden. Teilweise fehlen Zahlen, da ja zum Beispiel über die Legislaturperiode noch diskutiert wird.



Die Texte folgen in Kürze.

Zudem habe ich noch vor, den Gesetzgebungsweg grafisch umzusetzen. Das folgt auch noch.
Katharina Haferland
Verfassungsrichterin am Bergischen Gerichtshof

Beruf: Staatspräsident a.D.

Wohnort: Omsk

Region: Lorertal

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2

Donnerstag, 9. Februar 2012, 20:10

Sieht gut aus.
Prof. Wilhelm von Graubünden

Professor für Wirtschaft

Bundespräsident a.D.
Staatskanzler a.D.
Bundesratspräsident a.D.
Bundestagspräsident a.D.
Wirtschaftsminister a.D.
Leiter des Bundeskartellamtes a.D.

Präsident des Staatsrechnungshofes a.D.
Staatsminister für Finanzen, Wirtschaft und Infrastruktur a.D.

Vizestaatskanzler a.D.

Beruf: Ordinarius an der SU Bergen

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Bergen-Hauptstadt

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3

Donnerstag, 9. Februar 2012, 21:05

Ja, für den ersten Rohentwurf würde ich dem auch beipflichten.
Allerdings würde ich vom Parlament noch einen Pfeil zu den Richtern machen. :)
Staatspräsident a.D.

Beruf: Fuchsmeier

Wohnort: Gartenspartenkirchen/Fuchsen

Region: Ausland

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4

Freitag, 10. Februar 2012, 11:23

Ist es zwingend erforderlich, dass der Senat die Richter wählt? Ich finde, das macht die Sache so kompliziert. Vielleicht könnte man das einem Justizminister aufs Auge drücken, der natürlich eine vorherige Eignungsprüfung vornehmen muss.

Auch möchte ich noch mal die Frage in den Raum werfen, ob Bergen zwingend einen Staatspräsidenten braucht? Ich finde, dieses Amt nimmt uns die Kapazität eines ganzen Mitspielers und da wir nicht mit so sonderlich vielen gesegnet sind, fände ich es besser, wenn dessen Engagement auf die Regierungsebene gezogen würde.

EDIT sagt: Es hat bereits eine Abstimmung über das Staatssystem gegeben. Daher ist mein Einwurf bzgl. des Staatspräsidenten als hinfällig zu betrachten. Sorry.

5

Freitag, 10. Februar 2012, 11:34

Auch möchte ich noch mal die Frage in den Raum werfen, ob Bergen zwingend einen Staatspräsidenten braucht? Ich finde, dieses Amt nimmt uns die Kapazität eines ganzen Mitspielers und da wir nicht mit so sonderlich vielen gesegnet sind, fände ich es besser, wenn dessen Engagement auf die Regierungsebene gezogen würde.


Interessanterweise sieht die Verfassung keine Amtsunvereinbarkeiten zwischen dem Amt des Staatspräsidenten und Ämtern in den Bereichen der Legislative und der Exekutive. Er kann also sowohl Mitglied der Regierung, als auch des Senats sein, wenn ich nicht irgendwo was übersehen habe.
Katharina Haferland
Verfassungsrichterin am Bergischen Gerichtshof

Beruf: Ordinarius an der SU Bergen

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Bergen-Hauptstadt

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6

Freitag, 10. Februar 2012, 11:41

Richter Nummer 1 wird von der Regierung / Staatspräsident bestimmt, der zweite vom Parlament. Die Staatsanwälte werden demnächst durch den Justizminister (Präsident der Generalstaatsanwaltschaft) bzw. den Präsidenten der Generalstaatsanwaltschaft (Generalstaatsanwälte) berufen.
Beim OLG (sollte das simuliert werden) wird die richterliche Unabhängigkeit unterstrichen, indem sie durch den BGH berufen werden.
Gleiches gilt auch für nicht simulierte Gerichte, die sich jeweils durch die übergeordneten Instanz bilden lassen.

Übrigens:

BGH ernennt OLG
LG ernennt AGs und Fachgerichte

Das sind meine aktuellen Planungen (zur Sicherheit nochmal der Anhang, da ich nicht weiß, ob ich das schon gepostet habe). :)
»Lukas Landerberg« hat folgende Datei angehängt:
  • justizgesetz.pdf (110,72 kB - 2 mal heruntergeladen - zuletzt: 10. Februar 2012, 11:47)
Staatspräsident a.D.

Beruf: Ordinarius an der SU Bergen

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Bergen-Hauptstadt

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7

Freitag, 10. Februar 2012, 11:43

Zitat

Art. 21 VdRB
(5) Mit dem Amt des Staatspräsidenten sind das Amt eines Richters oder des Staatskanzlers
unvereinbar. Andere Wahl- und Staatsämter kann der Staatspräsident ausüben, soweit das
seine Amtspflichten nicht beeinträchtigt.
Staatspräsident a.D.

8

Freitag, 10. Februar 2012, 11:49

Also hatte ich zumindest insofern Recht, dass die gesamte Legislative und ein Großteil der Exekutive dem Staatspräsidenten offen steht. Also: Strike. ;)
Katharina Haferland
Verfassungsrichterin am Bergischen Gerichtshof

Beruf: Ordinarius an der SU Bergen

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Bergen-Hauptstadt

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9

Freitag, 10. Februar 2012, 11:55

Soll das noch geändert werden?
Staatspräsident a.D.

10

Freitag, 10. Februar 2012, 11:58

Ich habe kein Problem damit. Bindet es doch nicht - wie in der alten Verfassung - einen Mitspieler an ein scheintotes Amt.
Katharina Haferland
Verfassungsrichterin am Bergischen Gerichtshof

Beruf: BGH-Richterin

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Ausland

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11

Freitag, 10. Februar 2012, 11:58

Ich habe noch folgenden Wunsch für das Justizgesetz:
Bei den Verfassungsklagen (Normenkontrollklage, Verfassungsverstoßklage, Organstreitverfahren) hätte ich gern als "Verfassungssenat" immer als erste und auch letzte Instanz. Also gegen die Entscheidungen kann kein Rechtsmittel eingelegt werden. Als Besetzung hätte ich dafür gerne alle Richter des BGH, sofern nur einer für den Prozess verfügbar ist, ein Richter + 2 Schöffen.
Mir liegt es hier bei den höchsten Verfassungsfragen am Herzen, dass nicht ein Richter entscheidet und dem anderen das nicht passen könnte, sondern das die BGH-Richter hier einheitlich über Verfassungsfragen entscheiden.

Wenn ich die Zeit habe, hau ich evt. auch nochmal nen eigenen Gesetzesvorschlag mit noch ein paar Vorschlägen raus.
Dr. iur. Sarah Hummel
Richterin am BGH der Republik Bergen
Verlegerin der Hummel'schen Gesetzestexte

Beruf: Ordinarius an der SU Bergen

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Bergen-Hauptstadt

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12

Freitag, 10. Februar 2012, 12:20

Wäre nett, da ist es glaube ich besser, wenn du es selbst umsetzt als wenn ich da versuche, deine Ideen umzusetzen. ;)
Staatspräsident a.D.

13

Freitag, 10. Februar 2012, 17:53

So, der aktuelle Entwurf. Mit dem von Landerberg gewünscht Pfeil vom Senat zum BGH.

Katharina Haferland
Verfassungsrichterin am Bergischen Gerichtshof

Beruf: Ordinarius an der SU Bergen

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Bergen-Hauptstadt

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14

Freitag, 10. Februar 2012, 18:12

Richtig. Aber: zwischen Land- und Amtsgerichte muss noch ein Strich. ;)
Staatspräsident a.D.

15

Freitag, 10. Februar 2012, 18:23

Ich habe jetzt mal die übrigen Gerichte in einem Block gepackt, um sie vom BGH zu trennen. Ansonsten neigt es dazu, unübersichtlich zu werden.

Anbei nun auch die ersten Entwürfe für die Politiktexte der Hompage. Dieser sind bewusst kurz gehalten, damit sie einen ersten Einblick geben. Längere Texte würden eher überfrachtet wirken:

Die Republik Bergen ist eine zentralistische parlamentarisch-demokratische Republik. Die wichtigsten Staatsorgane sind:

Der Staatspräsident

Der Staatspräsident ist das Staatsoberhaupt Bergen wird alle sechs Monate durch das bergische Volk gewählt. Er ernennt die Regierung auf Vorschlag des s
Staatskanzlers, vertritt die Republik Bergen völkerrechtlich und hat ein Vetorecht gegen Entscheidungen des Parlaments. Weiterhin bestimmt er einen der beiden Richter des Bundesgerichtshofs und berät die Regierung in politischen Fragen. Er kann sich auch jederzeit zu politischen Sachverhalten äußern und hat ein Initiativrecht für Staatsgesetze inne. Zuletzt ist es seine Aufgabe die Ernennung und Vereidigung aller Staatsbeamter vorzunehmen. Insgesamt hat der Staatspräsident umfangreiche Befugnisse, die ihn zu einem einflussreichen Politiker in der Republik Bergen.

Der Senat

Der Senat ist die einzige Kammer des Parlaments der Republik Bergen. In ihm werden alle Gesetze Bergens diskutiert und verabschiedet. Er besteht aus 150 Mitgliedern, die alle X Monate vom bergischen Volk gewählt werden. Als zentrales Organ der bergischen Politik hat er direkten Einfluss auf nahezu alle Entscheidungen, die das politische Leben der Republik Bergen betreffen. Dem Senat steht der Senatspräsident vor, der die Sitzungen leitet und ihn nach Außen und Innen vertritt. Gleichzeitig ist der Senatspräsident direkter Stellvertreter des Staatspräsidenten.

Die Staatsregierung

Die Staatsregierung besteht aus dem Staatskanzler, den Staatsministern sowie den Staatssekretären. Der Staatskanzler wird vom Senat mit absoluter Mehrheit gewählt und ist der Regierungschef der Republik Bergen. In dieser Funktion leitet er die Sitzungen der Staatsregierung, schlägt dem Staatspräsidenten die Staatsminister und Staatssekretäre zur Ernennung vor und hat innerhalb der Staatsregierung die Richtlinienkompetenz inne. Hierdurch bestimmt er die grundsätzlichen Richtungen der bergischen Innen- und Außenpolitik. Die Staatsminister arbeiten selbstständig in den ihnen zugewiesenen Ressorts und haben die Befugnis Verordnungen innerhalb ihrer Themenbereiche zu erlassen. Die Staatssekretäre unterstützen die Minister bei ihrer Arbeit.

Die Judikative

Die Judikative der Republik Bergen besteht aus den verschiedenen Gerichten. An deren Spitze steht der Bergische Gerichtshof. Ihm gehören mindestens zwei Staatsrichter an, von denen einer vom Staatspräsidenten ernannt wird. Die übrigen Staatsrichter werden vom Senat gewählt. Die Staatsrichter wählen aus ihrer Mitte den Präsidenten des Bergischen Gerichtshofs, der die Arbeit des höchsten Gerichts koordiniert. Der Bergische Gerichtshof hat das Recht, Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu prüfen und urteilt als letzte Instanz in allen Rechtsfragen. Die weiteren Gerichte werden als Land- und Amtsgerichte sowie verschiedene Fachgerichte bezeichnet. Die Ernennung von Richtern auf den unteren Ebenen werden jeweils gerichtsintern vorgenommen.
Katharina Haferland
Verfassungsrichterin am Bergischen Gerichtshof

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Katharina Haferland« (10. Februar 2012, 18:35)