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Dienstag, 17. April 2012, 20:00

Die SLP

  • Parteizentrale

    [Bild]

    Sozialliberale Partei Bergens
    - Parteizentrale -
    Nordstraße 5
    Bergen-Stadt
  • Vorstand

    • Geschäftsführender Vorstand
      Funktion
      #
      Name
      Vorsitzender

      Senator Sebastian Königskamp

      1. Stellvertretende Vorsitzende

      Senatorin Inge Heller

      Generalsekretär
      Senator Peter LeCoré

      Geschäftsführer
      Karl-Jacob Freiherr von Varell

      Finanzvorstand

      Mathieu Berengar
    • Parteiorganisationen
      Organisation
      Funktion
      #
      Name
      Sozial-Liberale HochschuleVorsitzenderRupert Ackermann (SU Bergen)
  • Programm

    Äußeres
    Gute und freundschaftliche Beziehungen zu unseren Nachbarländern sind wichtig. Die SLP befürwortet den Ausbau der Kontakte und die Ausweitung der Kooperationen. Weiterhin können wir uns die Vereinfachung des Grenzverkehrs mit unseren
    Nachbarn vorstellen.

    Inneres
    Wir bekennen uns zum dezentralen Einheitsstaat. Die Verwaltungsstruktur soll möglichst effizient und kostengünstig, qualitativ aber für den Bürger gut und schnell erreichbar sein. Die Rechte der Behörden sind so zuzuschneiden, dass für den Bürger möglichst wenige Eingriffe in sein Privatleben stattfinden. Wir treten für die Nutzung moderner Kommunikationsmittel ein.

    Verteidigung
    Bergen ist eine friedliche Nation. Wir sind der Meinung, dass eine Berufsarmee hier die sinnvollste Lösung ist. Die primären Aufgabe der Bergenwehr ist die Unterstützung in Krisen- und Katastrophenfällen im Inland und die Unterstützung von Partnern in ebendiesen Situationen.

    Trotzdem muss die Bergenwehr so vorbereitet sein, dass wir unser Land verteidigen können, wenn dies erforderlich ist. Bei der Ausstattung, dem Betrieb und dem Einsatz der Bergenwehr sollte der Soldat die oberste Leitfigur sein, denn der Staat hat eine Verantwortung für seine Sicherheit, seine Gesundheit und sein Leben. Jeder Soldat ist aber gleichzeitig auch ein Mensch und als solcher auch innerhalb der notwendigen militärischen Führung zu behandeln.

    Verbraucherschutz
    Die Verbraucher haben Anspruch auf Informationen, sind vom Staat besser zu schützen und mit mehr Rechten auszustatten. Verbraucherinteressen wiegen für uns im Zweifel schwerer als Wirtschaftsinteressen.

    Bildung
    Bildung ist unsere Zukunft. Wir müssen mehr investieren und den Schülern individuelle Förderung anbieten, damit jedes Kind die selben Chancen auf gute (Aus-)Bildung hat. Weiterhin sind wir für ein dreigliederiges Schulsystem und ein gebührenfreies Studium.Zwar ist der Staat hier in der Pflicht, jedoch sollten Unternehmen mit eingebunden werden, da sie den Schülern Einblicke in den Betriebsablauf und mögliche berufliche Werdegänge geben können.

    Umwelt- und Tierschutz
    Im Interesse zukünftiger Generationen und unserer eigenen Zukunft müssen wir die Umwelt besser schützen.Hierzu sind neben dem Ausbau der regenerativen Energien auch die Verbesserung der Technik nötig.
    In diesem Bereich sollten wir die Forschungen vorantreiben und Anreize für den Kauf von umweltfreundlichen Geräten schaffen. Die vorhandenen Fossielenergiekraftwerke sollten wir – solange es sinnvoll und vertretbar ist - am Netz lassen, uns so schnell wie möglich aber auf einen sozial vertretbaren Ausstieg vorbereiten. Den Einstieg in die atomare Energieversorgung lehnen wir aufgrund der Sicherheit und der Endlagerproblematik ab. Tiere sind Lebewesen, die ebenfalls ein Recht auf ethische Behandlung haben. Deshalb sind wir gegen grausame Schlachtmethoden (wie z.B. Schächten) und nichtartgerechte Haltung.

    Soziales und Gesundheit
    Wir müssen die Benachteiligten fördern, um die Gleichberechtigung zu gewährleisten. Für Arbeitslose muss der Staat eine angemessene Unterstützung bereitstellen, aber auch Anreize für den Wiedereinstieg bieten und einen angemessenen Abstand zwischen den Löhnen und der staatlichen Unterstützung schaffen. Wir setzen in diesem Punkt auch auf die Unterstützung der Wirtschaft, die den Arbeitslosen zum Beispiel mit Probetagen u.ä. eine neue Berufsperspektive zeigen kann.

    Die traditionelle Lebensgemeinschaft in einer Familie hat einen hohen Stellenwert, prinzipiell sind für uns aber auch alle anderen Partnerschaften unterstützens- und schützenswert. Bei der Durchsetzung der Gleichberechtigung setzen wir zwar auf die freiwilligen Maßnahmen der Wirtschaft, notfalls ist aber per Gesetz Abhilfe zu schaffen.

    Wir sind gegen einen gesetzlichen Mindestlohn, da dieser die Tarifautonomie gefährden würde, aber wir müssen darauf achten, dass jeder Arbeitnehmer eine Entlohnung erhält, die ihm einen angemessenen, menschenwürdigen Lebensstandard erlaubt. Deshalb treten wir für die Festlegung der Löhne durch einen Sachverständigenrat für jede Branche einzeln ein, wenn Gewerkschaften und Arbeitgeber nicht zu einer Übereinkunft kommen.

    Das Gesundheitssystem muss auch weiterhin, da es aus Steuermitteln finanziert ist, effizient arbeiten und möglichst gute Leistung für möglichst wenig Geld bieten. Besondere Zusatzleistungen (Einzelzimmer, Chefarztbehandlung u.ä.) sollen auf Wunsch privat versichert, keinesfalls jedoch durch die Bürgerversicherung übernommen werden. Auch das Rentensystem soll steuerfinanziert bleiben und jedem Menschen einen guten Lebensabend ermöglichen.

    Wirtschaft
    Wir halten die Soziale Marktwirtschaft für die beste Wirtschaftsform. Wir sprechen uns dafür aus, dass die Betriebe privat geführt werden, aber einer Kontrolle eines -mit weitreichenden Befugnissen und Möglichkeiten- ausgestattetem Kartellamt unterliegen. Wir sind gegen die Verstaatlichung von Unternehmen, auch wenn diese im Einzelfall nötig sein kann. Staatliche Unternehmen sollen, sofern sie eingerichtet werden, den gleichen Bedingungen unterliegen wie private, es sei denn, anderes ist unbedingt zur Erfüllung staatlicher Aufgaben notwendig.
    Ebenso sind wir gegen staatliche Bürgschaften für in Not geratene Betriebe und befürworten wir einen privaten, wirtschaftsinternen Rettungsfond. Sollte es keine andere Möglichkeit geben, so sollte das Kartellamt befugt sein, ein Unternehmen zu zerschlagen.

    Finanzen
    Der bergische Staatshaushalt soll möglichst ausgeglichen geführt werden und die Staatsverschuldung möglichst verringert werden. Wir fordern ein gerechtes und progressives Steuersystem.

    Justiz
    Wir müssen dafür sorgen, dass die Justiz in Bergen schnell auf die Bürger reagiert und effizient ihre Aufgaben wahrnimmt.

    Verkehr und Öffentlichkeit
    Die Infrastruktur in Bergen muss verbessert und der ÖPNV ausgebaut werden, um weiterhin für Bürger und Wirtschaft interessant zu bleiben. Wir fordern ein am Schadstoffausstoß orientiertes Mautsystem für PKW und LKW.
  • Satzung (11.03.13)

    I. Grundsätzliches

    §1 Bezeichnung, Sitz und Ziele
    (1) Der offizielle Name der Partei lautet Sozialliberale Partei Bergens. Die Kurzform lautet SLP.
    (2) Sitz der Partei ist die Freie Stadt Bergen.
    (3) Die SLP will mit ihren Mitgliedern am politischen Leben teilhaben. Hierbei will die SLP vor allem sozial-liberale Ansichten vertreten. Sie bekennt sich uneingeschränkt zur Verfassung Bergens.

    § 2 Ortsgruppen
    (1) In jedem Ort kann mit Billigung des Parteivorstandes eine Ortsgruppe der SLP gegründet werden, die alle ihr in der Satzung der Gesamtpartei übertragenen Aufgaben wahrnimmt. Die Ortsgruppe ist der Gesamtpartei untergeordnet und gibt sich eine Satzung im Sinne der Gesamtpartei.
    (2) Die Ortsgruppen dienen einerseits als örtliche Anlaufstelle für die Bürger und Mitglieder, andererseits vertreten sie die Interessen des Ortes gegenüber der Gesamtpartei und der Gesamtpartei im Ort und treffen im Sinne der Gesamtpartei Entscheidungen zur örtlichen Politik.
    () Gibt es in einem Ort keine Ortsgruppe, so werden ihre Aufgaben von einer benachbarten Ortsgruppe nach Beschluss des Vorstandes wahrgenommen.
    (5) Jede Ortsgruppe richtet eine Mitgliederversammlung ein, die über die Positionen der Ortsgruppe entscheidet und aus allen Mitgliedern der Ortsgruppe besteht. Der Partei steht ein Ortsgruppenvorsitzender vor, der das Tagesgeschäft regelt.
    (5) Die Ortsgruppen schließen sich in Noranda, Trübergen und dem Lorertal zu Konferenzen zusammen. In der FSB übernimmt der Ortsverband die Aufgaben
    der Konferenzen. Die Konferenzen koordinieren die Arbeit der Ortsverbände und vertreten die Politik der SLP innerhalb der Region.
    (6) Es wird ein Jugendverband eingerichtet, der die Interessen von Jugendlichen gegenüber der Gesamtpartei vertritt und an der politischen Willensbildung teilnimmt. Mitglied kann werden, wer die Mitgliedschaftsvorraussetzungen der SLP erfüllt und mindestens 14 Jahre alt ist. Wer das 18. Lebensjahr vollendet wird automatisch Mitglied der SLP und verliert die Mitgliedschaft der SLP-Jugend.
    (7) Der Parteirat kann weitere Verbände einrichten. Alle Verbände geben sich eine Satzung mit Genehmigung des Parteirates.
    (6) Der Parteirat kann den Ortsgruppen und Konferenzen weitere Kompetenzen durch Beschluss mit absoluter Mehrheit übertragen. Ebenso kann die genauere Organisation dieser bei Bedarf durch einen Beschluss mit absoluter Mehrheit näher geregelt werden.

    II. Mitglieder

    § 3 Mitgliedschaft
    (1) Mitglied in der SLP kann jeder bergische Staatsbürger werden, der mindestens 16 Jahre alt ist und
    a) die Satzung und das Programm der SLP anerkennt
    b) die bergische Verfassung anerkennt
    c) nicht Mitglied in einer mit der SLP konkurrierenden Partei ist
    (2) Die Mitgliedschaft muss bei der Partei beantragt werden. Über die Aufnahme entscheidet die Ortsgruppe.
    (3) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, welcher der Ortsgruppe schriftlich zu erklären ist, oder Ausschluss, welcher von der örtlichen Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen und begründet werden muss. Mandatsträger unterliegen dem Ausschlussvorbehalt des Parteirates und können nicht durch Ortsverbände ausgeschlossen werden.

    § 4 Aktivität der Mitglieder
    Die Mitglieder sind dazu aufgefordert, ihre Meinung in parteiinternen Debatten zu äußern und ihre Vorschläge einzubringen.

    III. Organe der Partei

    § 5 Der Parteirat
    (1) Der Parteirat ist das höchste beschlussfassende Organ der SLP. Er wird vom Vorstand einberufen. Er muss einberufen werden, wenn die Satzung dies vorsieht, mindestens jedoch einmal im Monat. Er tagt geheim, kann seine Sitzungen aber öffentlich machen.
    (2) Ihm gehören mindestens 55 Delegierte an, die jeweils für ein Jahr gewählt werden, sofern sie nicht Kraft Amtes Mitglied sind.. Hiervon wählen die Konferenzen 3.000 Mitglieder im Zuständigkeitsbereich einen Vertreter, mindestens jedoch 5. Die restlichen Delegierten setzen
    sich wie folgt zusammen:
    a) der Vorstand,
    b) der Staatskanzler und sein Stellvertreter, alternativ ein Staatsminister, falls diese aus der SLP stammen, wenn dadurch nicht zwei Mitglieder zusammenkommen, von der Fraktion gewählte Ersatzmitglieder,
    c) ein Vertreter der Fraktion,
    d) ein Minderheitenvertreter, der im Rotationsprinzip von den Konferenzen nach aufsteigender Mitgliedergröße bestimmt wird,
    e) ein Jugendvertreter, der durch den Jugendverband bestimmt werden,
    f) ein Seniorenvertreter, der im Rotationsprinzip von den Konferenzen nach absteigender Mitgliedergröße bestimmt wird,
    g) ein Gleichstellungsbeauftragter, der im Rotationsprinzip von den Konferenzen nach aufsteigender Mitgliedergröße bestimmt wird,
    h) ein vom Vorstand bestimmtes, verdientes Mitglied,
    i) vier von den Konferenzen bestimmte, verdiente Mitglieder,
    j) weitere Personen kraft Amtes aufgrund Beschlusses des Parteirates.
    Beratende Mitglieder sind alle Sprecher der Fraktion in ihrem Themengebiet sowie vom Parteirat geladene Experten.
    (3) Die Leitung der Sitzung übernimmt ein Vorstandsmitglied. Die Leitung von Wahlen obliegt dem Generalsekretär, ersatzweise dem stellvertretenden Vorsitzenden. Tritt dieser selbst zur Wahl an, so übernimmt diese Aufgabe ein vom Parteirat gewähltes Mitglied.
    (4) Dem Parteirat obliegen folgende Aufgaben:
    a) Wahl und Abwahl des Vorstandes
    b) Verabschiedung des Parteiprogramms
    c) Beschlussfassung über wesentliche Fragen von Partei und Politik
    c) Entscheidung über Anträge der Mitglieder
    e) Ehrung verdienter Mitglieder
    f) Bestimmung der Liste für die Wahl
    g) Aufstellung der Kandidaten für Wahlen
    h) Genehmigung eines Koalitionsvertrages
    i) Errichtung von parteinahen und parteiinternen Organisationen,
    j) weitere in dieser Satzung festgelegte Aufgaben.
    (5) Der Parteirat ist beschränkt beschlussfähig, wenn mindestens 1/3 der Mitglieder anwesend sind und uneingeschränkt beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Ist der Parteirat nur beschränkt beschlussfähig, so sind folgende Beschlüsse nicht gestattet:
    a) Satzungsänderungen
    b) Vorstandswahlen
    c) Beschluss der Parteiauflösung
    (6) Der Parteirat trifft seine Entscheidungen mit einfacher Mehrheit in offener Abstimmung. Sofern mehr als die Hälfte der Mitglieder, die nicht dem Vorstand angehören es verlangen, ist der Vorstand nicht stimmberechtigt.
    (7) Der Parteirat kann Entscheidungen, die seiner Zuständigkeit unterliegen, durch einen Parteitag entscheiden lassen. Er hat das zu tun, wenn 1/3 der Delegierten es verlangen. Ein kleiner Parteitag findet alle 4 Monate statt.

    § 6 Vorstand
    (1) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, einem Stellvertreter und dem Generalsekretär. Der Parteirat kann Sonderbeauftragte einsetzen, die dem Vorstand ebenfalls angehören. Der Vorstand bestimmt seine Geschäftsverteilung und interne Vertretung.
    (2) Der Vorstand wird vom Parteirat gewählt. Der stellvertretende Vorsitzende kann gleichzeitig auch zum Generalsekretär bestellt werden.
    (3) Dem Vorstand obliegen folgende Entscheidungen:
    a) Verabschiedung von Erklärungen, sofern sie nicht von grundsätzlicher Bedeutung sind
    b) Führen von Verhandlungen
    c) Erledigung des Tagesgeschäfts, inklusive der Verwaltungsorganisation
    d) Organisation und Leitung des Wahlkampfes
    (8) Der Vorstand trifft alle Entscheidungen mit einfacher Mehrheit. Er entscheidet einstimmig, wenn ihm weniger als 3 Mitglieder angehören.Eine Entscheidung des Vorstandes kann beim Parteirat angefochten werden.

    § 7 Wirtschaftsvorstand
    Der Vorstand bestellt einen Wirtschaftsvorstand, bestehend aus dem einem Geschäftsführer und einem Finanzvorstand unter Leitung des Generalsekretärs, der die wirtschaftlichen Belange der Partei nach Maßgabe des Vorstandes regelt. Der Parteirat hat ein Veto-Recht gegen die Besetzung.

    IV. Sonstiges

    § 8 Fehlende Bestimmungen
    Ist eine Bestimmung in dieser Satzung nicht geregelt, so entscheidet der Parteirat über den Vorgang. Eine solche Entscheidung gilt auch für alle weiteren vergleichbaren Fälle.

    § 9 Stimmrecht
    Jedes ordentliche Mitglied des Parteirates nach § 5, Absatz 2 besitzt im Parteirat eine Stimme. Betrifft eine Entscheidung, die nicht in Form einer Wahl zu treffen ist, ein Mitglied, so ist es nicht stimmberechtigt.

    § 8 Amtsenthebungen und Rücktritt
    (1) Der Vorstand kann mit 2/3-Mehrheit des Parteirates seines Amtes enthoben werden. Geschieht das, ist der Vorstand unmittelbar neu zu wählen. Auch einzelne Mitglieder des Vorstandes können seines Amtes enthoben werden.
    (2) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück, so ist sein Amt schnellstmöglich durch Wahl neu zu besetzen.

    § 9 Satzungsänderungen
    Änderungen an der Satzung werden vom Parteirat mit 2/3-Mehrheit beschlossen.

    § 10 Inkrafttreten
    Die Satzung tritt mit ihrer Genehmigung durch den Parteirat in Kraft.
Sozialliberale Partei

Dieser Beitrag wurde bereits 15 mal editiert, zuletzt von »Lukas Landerberg« (20. September 2014, 15:04)


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Donnerstag, 3. Mai 2012, 20:36


Satzung der Sozialliberalen Partei Bergens
in der Fassung vom 11.03.13


I. Grundsätzliches

§1 Bezeichnung, Sitz und Ziele
(1) Der offizielle Name der Partei lautet Sozialliberale Partei Bergens. Die Kurzform lautet SLP.
(2) Sitz der Partei ist die Freie Stadt Bergen.
(3) Die SLP will mit ihren Mitgliedern am politischen Leben teilhaben. Hierbei will die SLP vor allem sozial-liberale Ansichten vertreten. Sie bekennt sich uneingeschränkt zur Verfassung Bergens.

§ 2 Ortsgruppen
(1) In jedem Ort kann mit Billigung des Parteivorstandes eine Ortsgruppe der SLP gegründet werden, die alle ihr in der Satzung der Gesamtpartei übertragenen Aufgaben wahrnimmt. Die Ortsgruppe ist der Gesamtpartei untergeordnet und gibt sich eine Satzung im Sinne der Gesamtpartei.
(2) Die Ortsgruppen dienen einerseits als örtliche Anlaufstelle für die Bürger und Mitglieder, andererseits vertreten sie die Interessen des Ortes gegenüber der Gesamtpartei und der Gesamtpartei im Ort und treffen im Sinne der Gesamtpartei Entscheidungen zur örtlichen Politik.
() Gibt es in einem Ort keine Ortsgruppe, so werden ihre Aufgaben von einer benachbarten Ortsgruppe nach Beschluss des Vorstandes wahrgenommen.
(5) Jede Ortsgruppe richtet eine Mitgliederversammlung ein, die über die Positionen der Ortsgruppe entscheidet und aus allen Mitgliedern der Ortsgruppe besteht. Der Partei steht ein Ortsgruppenvorsitzender vor, der das Tagesgeschäft regelt.
(5) Die Ortsgruppen schließen sich in Noranda, Trübergen und dem Lorertal zu Konferenzen zusammen. In der FSB übernimmt der Ortsverband die Aufgaben
der Konferenzen. Die Konferenzen koordinieren die Arbeit der Ortsverbände und vertreten die Politik der SLP innerhalb der Region.
(6) Es wird ein Jugendverband eingerichtet, der die Interessen von Jugendlichen gegenüber der Gesamtpartei vertritt und an der politischen Willensbildung teilnimmt. Mitglied kann werden, wer die Mitgliedschaftsvorraussetzungen der SLP erfüllt und mindestens 14 Jahre alt ist. Wer das 18. Lebensjahr vollendet wird automatisch Mitglied der SLP und verliert die Mitgliedschaft der SLP-Jugend.
(7) Der Parteirat kann weitere Verbände einrichten. Alle Verbände geben sich eine Satzung mit Genehmigung des Parteirates.
(6) Der Parteirat kann den Ortsgruppen und Konferenzen weitere Kompetenzen durch Beschluss mit absoluter Mehrheit übertragen. Ebenso kann die genauere Organisation dieser bei Bedarf durch einen Beschluss mit absoluter Mehrheit näher geregelt werden.

II. Mitglieder

§ 3 Mitgliedschaft
(1) Mitglied in der SLP kann jeder bergische Staatsbürger werden, der mindestens 16 Jahre alt ist und
a) die Satzung und das Programm der SLP anerkennt
b) die bergische Verfassung anerkennt
c) nicht Mitglied in einer mit der SLP konkurrierenden Partei ist
(2) Die Mitgliedschaft muss bei der Partei beantragt werden. Über die Aufnahme entscheidet die Ortsgruppe.
(3) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, welcher der Ortsgruppe schriftlich zu erklären ist, oder Ausschluss, welcher von der örtlichen Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen und begründet werden muss. Mandatsträger unterliegen dem Ausschlussvorbehalt des Parteirates und können nicht durch Ortsverbände ausgeschlossen werden.

§ 4 Aktivität der Mitglieder
Die Mitglieder sind dazu aufgefordert, ihre Meinung in parteiinternen Debatten zu äußern und ihre Vorschläge einzubringen.

III. Organe der Partei

§ 5 Der Parteirat
(1) Der Parteirat ist das höchste beschlussfassende Organ der SLP. Er wird vom Vorstand einberufen. Er muss einberufen werden, wenn die Satzung dies vorsieht, mindestens jedoch einmal im Monat. Er tagt geheim, kann seine Sitzungen aber öffentlich machen.
(2) Ihm gehören mindestens 55 Delegierte an, die jeweils für ein Jahr gewählt werden, sofern sie nicht Kraft Amtes Mitglied sind.. Hiervon wählen die Konferenzen 3.000 Mitglieder im Zuständigkeitsbereich einen Vertreter, mindestens jedoch 5. Die restlichen Delegierten setzen
sich wie folgt zusammen:
a) der Vorstand,
b) der Staatskanzler und sein Stellvertreter, alternativ ein Staatsminister, falls diese aus der SLP stammen, wenn dadurch nicht zwei Mitglieder zusammenkommen, von der Fraktion gewählte Ersatzmitglieder,
c) ein Vertreter der Fraktion,
d) ein Minderheitenvertreter, der im Rotationsprinzip von den Konferenzen nach aufsteigender Mitgliedergröße bestimmt wird,
e) ein Jugendvertreter, der durch den Jugendverband bestimmt werden,
f) ein Seniorenvertreter, der im Rotationsprinzip von den Konferenzen nach absteigender Mitgliedergröße bestimmt wird,
g) ein Gleichstellungsbeauftragter, der im Rotationsprinzip von den Konferenzen nach aufsteigender Mitgliedergröße bestimmt wird,
h) ein vom Vorstand bestimmtes, verdientes Mitglied,
i) vier von den Konferenzen bestimmte, verdiente Mitglieder,
j) weitere Personen kraft Amtes aufgrund Beschlusses des Parteirates.
Beratende Mitglieder sind alle Sprecher der Fraktion in ihrem Themengebiet sowie vom Parteirat geladene Experten.
(3) Die Leitung der Sitzung übernimmt ein Vorstandsmitglied. Die Leitung von Wahlen obliegt dem Generalsekretär, ersatzweise dem stellvertretenden Vorsitzenden. Tritt dieser selbst zur Wahl an, so übernimmt diese Aufgabe ein vom Parteirat gewähltes Mitglied.
(4) Dem Parteirat obliegen folgende Aufgaben:
a) Wahl und Abwahl des Vorstandes
b) Verabschiedung des Parteiprogramms
c) Beschlussfassung über wesentliche Fragen von Partei und Politik
c) Entscheidung über Anträge der Mitglieder
e) Ehrung verdienter Mitglieder
f) Bestimmung der Liste für die Wahl
g) Aufstellung der Kandidaten für Wahlen
h) Genehmigung eines Koalitionsvertrages
i) Errichtung von parteinahen und parteiinternen Organisationen,
j) weitere in dieser Satzung festgelegte Aufgaben.
(5) Der Parteirat ist beschränkt beschlussfähig, wenn mindestens 1/3 der Mitglieder anwesend sind und uneingeschränkt beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Ist der Parteirat nur beschränkt beschlussfähig, so sind folgende Beschlüsse nicht gestattet:
a) Satzungsänderungen
b) Vorstandswahlen
c) Beschluss der Parteiauflösung
(6) Der Parteirat trifft seine Entscheidungen mit einfacher Mehrheit in offener Abstimmung. Sofern mehr als die Hälfte der Mitglieder, die nicht dem Vorstand angehören es verlangen, ist der Vorstand nicht stimmberechtigt.
(7) Der Parteirat kann Entscheidungen, die seiner Zuständigkeit unterliegen, durch einen Parteitag entscheiden lassen. Er hat das zu tun, wenn 1/3 der Delegierten es verlangen. Ein kleiner Parteitag findet alle 4 Monate statt.

§ 6 Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, einem Stellvertreter und dem Generalsekretär. Der Parteirat kann Sonderbeauftragte einsetzen, die dem Vorstand ebenfalls angehören. Der Vorstand bestimmt seine Geschäftsverteilung und interne Vertretung.
(2) Der Vorstand wird vom Parteirat gewählt. Der stellvertretende Vorsitzende kann gleichzeitig auch zum Generalsekretär bestellt werden.
(3) Dem Vorstand obliegen folgende Entscheidungen:
a) Verabschiedung von Erklärungen, sofern sie nicht von grundsätzlicher Bedeutung sind
b) Führen von Verhandlungen
c) Erledigung des Tagesgeschäfts, inklusive der Verwaltungsorganisation
d) Organisation und Leitung des Wahlkampfes
(8) Der Vorstand trifft alle Entscheidungen mit einfacher Mehrheit. Er entscheidet einstimmig, wenn ihm weniger als 3 Mitglieder angehören.Eine Entscheidung des Vorstandes kann beim Parteirat angefochten werden.

§ 7 Wirtschaftsvorstand
Der Vorstand bestellt einen Wirtschaftsvorstand, bestehend aus dem einem Geschäftsführer und einem Finanzvorstand unter Leitung des Generalsekretärs, der die wirtschaftlichen Belange der Partei nach Maßgabe des Vorstandes regelt. Der Parteirat hat ein Veto-Recht gegen die Besetzung.

IV. Sonstiges

§ 8 Fehlende Bestimmungen
Ist eine Bestimmung in dieser Satzung nicht geregelt, so entscheidet der Parteirat über den Vorgang. Eine solche Entscheidung gilt auch für alle weiteren vergleichbaren Fälle.

§ 9 Stimmrecht
Jedes ordentliche Mitglied des Parteirates nach § 5, Absatz 2 besitzt im Parteirat eine Stimme. Betrifft eine Entscheidung, die nicht in Form einer Wahl zu treffen ist, ein Mitglied, so ist es nicht stimmberechtigt.

§ 8 Amtsenthebungen und Rücktritt
(1) Der Vorstand kann mit 2/3-Mehrheit des Parteirates seines Amtes enthoben werden. Geschieht das, ist der Vorstand unmittelbar neu zu wählen. Auch einzelne Mitglieder des Vorstandes können seines Amtes enthoben werden.
(2) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück, so ist sein Amt schnellstmöglich durch Wahl neu zu besetzen.

§ 9 Satzungsänderungen
Änderungen an der Satzung werden vom Parteirat mit 2/3-Mehrheit beschlossen.

§ 10 Inkrafttreten
Die Satzung tritt mit ihrer Genehmigung durch den Parteirat in Kraft.

SimOffDie Mitglieder des Parteirates werden durch die Mitspieler mit Parteimitgliedschaft simuliert. Jeder Mitspieler hat dabei eine Stimme. Abstimmungen dauern mindestens 48 und höchstens 96 Stunden. Sie können vorzeitig beendet werden, wenn ein unumstößliches Ergebnis erzielt wurde oder alle Mitglieder abgestimmt haben.

Sozialliberale Partei

Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »Lukas Landerberg« (20. September 2014, 15:12)


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Samstag, 29. September 2012, 14:05

Grundsatzprogramm


Grundsatzprogramm der SLP
vom 29.09.12

Äußeres
Gute und freundschaftliche Beziehungen zu unseren Nachbarländern sind wichtig.
Die SLP befürwortet den Ausbau der Kontakte und die Ausweitung der Kooperationen.
Weiterhin können wir uns die Vereinfachung des Grenzverkehrs mit unseren
langjährigen Partnern vorstellen, so lange dies für Bergen keine überstarken Nachteile hat.


Inneres
Wir bekennen uns zum dezentralen Einheitsstaat. Die Verwaltungsstruktur soll möglichst effizient und kostengünstig, qualitativ aber für den Bürger gut und schnell erreichbar sein. Die Rechte der Behörden sind so zuzuschneiden, dass für den Bürger möglichst wenige Eingriffe in sein Privatleben stattfinden. Wir treten für die Nutzung moderner Kommunikationsmittel ein.

Verteidigung
Bergen ist eine friedliche Nation. Wir sind der Meinung, dass eine Berufsarmee hier die sinnvollste Lösung ist. Die primären Aufgabe der Bergenwehr ist die Unterstützung in Krisen- und Katastrophenfällen im Inland und die Unterstützung von Partnern in ebendiesen Situationen.

Trotzdem muss die Bergenwehr so vorbereitet sein, dass wir unser Land verteidigen können, wenn dies erforderlich ist. Bei der Ausstattung, dem Betrieb und dem Einsatz der Bergenwehr sollte der Soldat die oberste Leitfigur sein, denn der Staat hat eine Verantwortung für seine
Sicherheit, seine Gesundheit und sein Leben. Jeder Soldat ist aber gleichzeitig auch ein Mensch und als solcher auch innerhalb der notwendigen militärischen Führung zu behandeln.


Verbraucherschutz
Die Verbraucher haben Anspruch auf Informationen, sind vom Staat besser zu schützen und mit mehr Rechten auszustatten. Verbraucherinteressen wiegen für uns im Zweifel schwerer als Wirtschaftsinteressen.

Bildung

Bildung ist unsere Zukunft. Wir müssen mehr investieren und den Schülern individuelle Förderung anbieten, damit jedes Kind die selben Chancen auf gute (Aus-)Bildung hat. Weiterhin sind wir für ein dreigliederiges Schulsystem und ein gebührenfreies Studium.Zwar ist der Staat hier in der Pflicht, jedoch sollten Unternehmen mit eingebunden werden, da sie den Schülern Einblicke in den Betriebsablauf und mögliche berufliche Werdegänge geben können.

Umwelt- und Tierschutz

Im Interesse zukünftiger Generationen und unserer eigenen Zukunft müssen wir die Umwelt besser schützen.Hierzu sind neben dem Ausbau der regenerativen Energien auch die Verbesserung der Technik nötig.
In diesem Bereich sollten wir die Forschungen vorantreiben und Anreize für den Kauf von umweltfreundlichen Geräten schaffen. Die vorhandenen Fossielenergiekraftwerke sollten wir – solange es sinnvoll und vertretbar ist - am Netz lassen, uns so schnell wie möglich aber
auf einen sozial vertretbaren Ausstieg vorbereiten. Den Einstieg in die atomare Energieversorgung lehnen wir aufgrund der Sicherheit und der Endlagerproblematik ab.

Tiere sind Lebewesen, die ebenfalls ein Recht auf ethische Behandlung haben. Deshalb sind wir gegen grausame Schlachtmethoden (wie z.B. Schächten) und nichtartgerechte Haltung.

Soziales und Gesundheit

Wir müssen die Benachteiligten fördern, um die Gleichberechtigung zu gewährleisten.

Für Arbeitslose muss der Staat eine angemessene Unterstützung bereitstellen, aber auch Anreize für den Wiedereinstieg bieten und einen angemessenen Abstand zwischen den Löhnen und der staatlichen Unterstützung schaffen. Wir setzen in diesem Punkt auch auf die Unterstützung der Wirtschaft, die den Arbeitslosen zum Beispiel mit Probetagen u.ä. eine neue Berufsperspektive zeigen kann.

Die traditionelle Lebensgemeinschaft in einer Familie hat einen hohen Stellenwert, prinzipiell sind für uns aber auch alle anderen Partnerschaften unterstützens- und schützenswert.

Bei der Durchsetzung der Gleichberechtigung setzen wir zwar auf die freiwilligen Maßnahmen der Wirtschaft, notfalls ist aber per Gesetz Abhilfe zu schaffen.
Wir sind gegen einen gesetzlichen Mindestlohn, da dieser viele Arbeitsplätze gefährden würde, aber wir müssen darauf achten, dass jederArbeitnehmer eine Entlohnung erhält, die ihm einen angemessenen, menschenwürdigen Lebensstandard erlaubt.
Deshalb treten wir für die Festlegung der Löhne durch einen Sachverständigenrat für jede Branche einzeln ein, wenn Gewerkschaften und Arbeitgeber nicht zu einer Übereinkunft kommen.
Das Gesundheitssystem muss auch weiterhin, da es aus Steuermitteln finanziert ist, effizient arbeiten und möglichst gute Leistung für möglichst wenig Geld bieten. Besondere Zusatzleistungen (Einzelzimmer, Chefarztbehandlung u.ä.) sollen auf Wunsch privat versichert, keinesfalls jedoch durch die Bürgerversicherung übernommen werden.
Auch das Rentensystem soll steuerfinanziert bleiben und jedem Menschen einen guten Lebensabend ermöglichen.

Wirtschaft
Wir halten die Soziale Marktwirtschaft für die beste Wirtschaftsform. Wir sprechen uns dafür aus, dass die Betriebe
privat geführt werden, aber einer Kontrolle eines -mit weitreichenden Befugnissen und Möglichkeiten- ausgestattetem Kartellamt unterliegen.
Wir sind gegen die Verstaatlichung von Unternehmen, auch wenn diese im Einzelfall nötig sein kann. Staatliche Unternehmen sollen, sofern sie eingerichtet werden, den gleichen Bedingungen unterliegen wie private, es sei denn, anderes ist unbedingt zur Erfüllung staatlicher Aufgaben notwendig.
Ebenso sind wir gegen staatliche Bürgschaften, für in Not geratene Betriebe befürworten wir einen privaten, wirtschaftsinternen Rettungsfond. Sollte es keine andere Möglichkeit geben, so sollte das Kartellamt befugt sein, ein Unternehmen zu zerschlagen.

Wir fordern klare gesetzliche Regelungen im Bezug auf Arbeitnehmerrechte und Arbeitnehmerschutz, jedoch müssen auch die Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber definiert werden.

Finanzen

Wir fordern ein gerechtes und progressives Steuersystem. Der
bergische Staatshaushalt soll möglichst ausgeglichen geführt werden und
die Staatsverschuldung möglichst verringert werden.


Justiz
Wir müssen dafür sorgen, dass die Justiz in Bergen schneller auf die Bürger reagiert.
Unter anderem um das zu gewährleisten, müssen wir die Behörden mit
notwendigen Rechten ausstatten, jedoch muss jeder Bürger vor Willkür geschützt werden.
Des weiteren sind wir für eine Senkung der Kosten in diesem Bereich, was aber nicht die Minderung der Qualität bedeuten darf.


Verkehr und Öffentlichkeit

Die Infrastruktur in Bergen muss verbessert und der ÖPNV ausgebaut werden, um weiterhin für Bürger und Wirtschaft interessant zu bleiben. Wir fordern ein am Schadstoffausstoß orientiertes Mautsystem für PKW und LKW.
Sozialliberale Partei

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lukas Landerberg« (19. August 2014, 01:36)