[Archiv][vor 2016] Satzung der national ökologischen Partei Bergens (NÖPB)
1. Die national ökologische Partei Bergens ist eine politische Partei in der Republik Bergen. Sie nimmt an der politischen Willensbildung teil und bekennt sich klar zur Verfassung der Republik Bergen. Sie hat ihren Sitz in Port Cartier.
2. Das Parteikürzel der national ökologische Partei Bergenes lautet "NÖPB".
3. Mitglied in der NÖPB kann jeder Staatsbürger der Republik Bergen werden, der sich mit den Zielen der NÖPB identifiziert. Die Mitgliedschaft endet mit Tod, Austritt oder Ausschluss. Ein Ausschluss wird vom Schiedsgericht beschlossen.
4. Das höchste Organ der NÖPB ist der Nationalparteitag, es handelt sich dabei um eine delegierten Versammlung. Er tagt nach Einberufung durch den Vorstand und trifft für die Partei relevanten Entscheidungen und wählt den Vorstand und das Schiedsgericht mindestens einmal alle 4 Jahre.
5. Die NÖPB wird nach außen von dem Parteivorstand vertreten. Der Vorstand besteht aus dem Parteivorsitzenden, dem Satzmeister sowie 2n Beisitzern (n ist hierbei eine natürliche Zahl).
6. Diese Satzung oder das Programm kann mit dreiviertel Mehrheit des Parteitags geändert werden.
7. Die Satzung tritt sofort nach Änderung in Kraft.
Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 27.11.2012
(National ökologische Partei Bergens)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »NÖPB« (3. Februar 2016, 22:41) aus folgendem Grund: (Alte NÖPB Satzung)