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Arbeitsmarktleistungsverordnung - AmLV
Verordnung über weitere Aufgaben und Leistungen im Bereich des Arbeitsmarktes
vom 17.01.14
Gemäß Artikel 30 VdRB verordne ich:
§ 1 - Zweck
Die Verordnung dient der Bereitstellung weiterer Angebote und Leistungen im Bezug auf den Arbeitsmarkt
§ 2 - Aufgaben der kommunalen Sozialämter
Die Sozialämter in den Kommunen stellen neben der Beratung im Bezug auf Leistungen nach dem SGB auch bereit
a) Angebote der Arbeitsvermittlung, national und international,
b) Angebote für Unternehmen, die darauf gerichtet sind, beschäftigungsrelevante Probleme zu erkennen, zu vermeiden und zu beseitigen oder bessere Arbeitsbedingungen zu schaffen,
c) Angebote der Berufs-, Weiterbildungs- und Studienberatung.
§ 3 - Aufgaben der Staatsagentur
Die Staatsagentur für soziale Sicherung errichtet einen Fachdienst, der zuständig ist für
a) die Entwicklung, Publikation und Verbreitung bzw. Bereitstellung von Informationsmaterial und Diensten zur Arbeitsvermittlung, Arbeitsmarkt-, Berufs-, Weiterbildungs- und Studienberatung,
b) die Organisation und Koordination landesweiter Projekte und die Koordination von Angeboten nach § 2.
§ 4 - Finanzierung
Die Finanzierung erfolgt aus den Mitteln der Staatsagentur.
§ 5 - Inkrafttreten
Die Verordnung tritt mit Verkündigung in Kraft. Etwaige Aufgaben anderer Einrichtungen bleiben unberührt und gehen dieser Verordnung vor.
Unterzeichnet und veröffentlicht in der Freien Stadt Bergen, am 17.01.14
D E R S T A A T S M I N I S T E R F Ü R S O Z I A L E S
- StM Hußmann -