Sie sind nicht angemeldet.

Bergen wird seit April 2021 im Rahmen eines Forenverbundes (aber als weiterhin selbstständiges Projekt) fortgesetzt. Wir sind jetzt hier zusammen mit Dreibürgen, Nordhanar, der Nordmark u.a. zu finden. Ihr könnt euch ganz normal mit eurem gewohnten Passwort dort anmelden, die Daten wurden erfolgreich übernommen.

Dieses Forum ist ein Archiv.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Republik Bergen. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

1

Donnerstag, 28. Juni 2012, 16:03

Nationalhymnengesetz - NahymG


§ 1 - Erhebung zur Hymne
(1) Das "Lied der Bergener" (Anhang 1) wird inklusive der Melodie (Anhang 2) zur Nationalhymne der Republik Bergen erklärt.

§ 2 - Erklärung zum Staatssymbol
(1) Die Hymne wird zum Symbol des Staates, auch im Sinne des § 29a StGB erklärt.

§ 3 - Inkrafttreten
(1) Das Gesetz tritt mit seiner Verkündigung in Kraft


Anhang I - Text

Liebes Bergen, schönes Land,
das aus dreien auferstand.
Menschen voller Herzlichkeit,
für dich da zu aller Zeit.

Deine Schönheit, wunderbar,
ist so strahlend hell und klar.
Grüne Täler, bergige Höh’n!
Du sollst niemals untergehn.

Anhang II - Melodie
Der Anhang enthält die Noten des Liedes
.

Anmerkung:
Text / Melodie: A. von Weyer / N. Hahnenkort, 2011


Hinweise
Verabschiedet: 26.12.11