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Unterzeichnung Polvertag (10.06.15)
Der Große Saal der Villa ist für die Unterzeichnungszeremonie vorbereitet.
trifft ein
betritt den Saal ebenfalls.
Staatspräsident a.D.
Fragt sich ja langsam wirklich was so schwer daran ist, einen Vertrag zu unterzeichnen
blickt erst in Richtung der Tür, dann zu Solowjow
Haben Sie eine Ahnung, wo die Kollegen bleiben, Exzellenz?
Staatspräsident a.D.
Findet sich ein.
Findet sich ebenfalls ein.
Seine Exzellenz
Friedrich Graf von Werthal-Bromstadt
Landesverweser des Großherzogtums Bazen
Vorsitzender des Nationalen Notstandskomitees
Vorsitzender des Wohlfahrtsausschusses
Marschall der Landeswehr
Auch Emma findet sich zur Unterzeichnung ein.
Meine Damen und Herren, Exzellenzen, Majestäten. Ich denke, wir können dann alle zum letzten Akt schreiten.
nickt zustimmend und deutet auf die bereitstehende Bestuhlung.
Staatspräsident a.D.
Nimmt Platz und hofft, dass man nun direkt mit der Unterzeichnung fortfährt und nicht erst wartet, bis alles Platz genommen haben.
zückt seinen Füllfederhalter zur Unterzeichnung.
Seine Exzellenz
Friedrich Graf von Werthal-Bromstadt
Landesverweser des Großherzogtums Bazen
Vorsitzender des Nationalen Notstandskomitees
Vorsitzender des Wohlfahrtsausschusses
Marschall der Landeswehr
Bietet als Gastgeber natürlich ein gutes Vorbild und unterzeichnet die beiliegende Ratifikationsurkunde sehr schwungvoll.
RATIFIKATIONSURKUNDE DER REPUBLIK BERGEN
Nachdem der Senat der Republik Bergen am fünfundzwanzigsten April zweitausendundfünfzehn das vorstehende Abkommen gebilligt hat, erklärt der Staatspräsident der Republik Bergen an diesen zwölften Tage des Monats Juli zweitausendundfünfzehn, dass es fortann für die Republik Bergen als rechtsverbindlich gelten soll.
Die Republik Bergen erklärt ferner folgenden verbindlichen Vorbehalt, dem sie auf den vorstehenden Vertrag anwendet: Keine Bestimmung des Vertrages ist so zu interpretieren oder auszuführen, dass er sich auf Staaten oder Staatsbürger von Staaten erstreckt, die nicht Vertragspartei sind.
Geschehen in der Freien Stadt Bergen, am 12.07.2015.
DER STAATSPRÄSIDENT
Staatspräsident a.D.
Unterzeichnet
Mischa Solowjow
RATIFIKATIONSURKUNDE DES KAISERREICHES DREIBÜRGEN
Wir Friedrich Alexander, von Gottes Gnaden Dreibürgener Kaiser, König von Salem, Großherzog von Hohenburg-Lohe etc., erklären hiermit, dass der der Bundesrat vorstehende Abkommen am 27. April 2015 gebilligt hat und dass es fortan für das Kaiserreich Dreibürgen als rechtsverbindlich gelten soll.
Das Kaiserreich Dreibürgen erklärt ferner folgenden verbindlichen Vorbehalt, den es auf den vorstehenden Vertrag anwendet: Keine Bestimmung des Vertrages ist so zu interpretieren oder auszuführen, dass er sich auf Staaten oder Staatsbürger von Staaten erstreckt, die nicht Vertragspartei sind.
Geschehen in der Freien Stadt Bergen, am 12.07.2015