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Dienstag, 14. Juli 2015, 21:28



RATIFIKATIONSURKUNDE DES GROSSHERZOGTUMS BAZEN


Wir Graf Friedrich von Werthal, Landesverweser des Großherzogtums Bazen und Vorsitzender des Wohlfahrtsausschusses, erklären hiermit, dass der Landtag vorstehende Abkommen am 9. Juni 2015 gebilligt hat und dass es fortan für das Großherzogtum Bazen als rechtsverbindlich gelten soll.

Das Großherzogtum Bazen erklärt ferner folgenden verbindlichen Vorbehalt, den es auf den vorstehenden Vertrag anwendet: Keine Bestimmung des Vertrages ist so zu interpretieren oder auszuführen, dass er sich auf Staaten oder Staatsbürger von Staaten erstreckt, die nicht Vertragspartei sind.

Geschehen in der Freien Stadt Bergen, am 14.07.2015



Landesverweser des Großherzogtums Bazen,
Vorsitzender des Wohlfahrtsausschusses

Seine Exzellenz
Friedrich Graf von Werthal-Bromstadt
Landesverweser des Großherzogtums Bazen
Vorsitzender des Nationalen Notstandskomitees
Vorsitzender des Wohlfahrtsausschusses
Marschall der Landeswehr

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Mittwoch, 22. Juli 2015, 10:54



RATIFIKATIONSURKUNDE DES KÖNIGREICHES DER VEREINIGTEN NORDMARK


Wir Emma av Parma-Bayern, Regentin der Nordmark, Königin der Taren, Großherzogin von Parma etc., erklären hiermit, dass dieses vorstehende Abkommen am durch Uns gebilligt wurde und dass es fortan für das Königreich der Vereinigten Nordmark als rechtsverbindlich gelten soll.

Das Königreich der Vereinigten Nordmark erklärt ferner folgenden verbindlichen Vorbehalt, den es auf den vorstehenden Vertrag anwendet: Keine Bestimmung des Vertrages ist so zu interpretieren oder auszuführen, dass er sich auf Staaten oder Staatsbürger von Staaten erstreckt, die nicht Vertragspartei sind.

Geschehen in der Freien Stadt Bergen, am 12.07.2015

Emma
SimOffSorry für den späten Post, ich war RL-mäßig etwas verhindert und hab das hier dann schlicht..äh.Vergessen.



Beruf: Außenminister

Wohnort: Andro

Region: Ausland

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Freitag, 24. Juli 2015, 19:09

RATIFIKATIONSURKUNDE DER ANDROISCHEN FÖDERATION


Ich, Mischa S. Solowjow, Außenminister der Androischen Föderation im Auftrag des Präsidenten erklären hiermit, dass dieses vorstehende Abkommen am 18.07.2015 gebilligt wurde und dass es fortan für Andro als rechtsverbindlich gelten soll.

Die Androische Föderation erklärt ferner folgenden verbindlichen Vorbehalt, den es auf den vorstehenden Vertrag anwendet: Keine Bestimmung des Vertrages ist so zu interpretieren oder auszuführen, dass er sich auf Staaten oder Staatsbürger von Staaten erstreckt, die nicht Vertragspartei sind.

Geschehen in der Freien Stadt Bergen, am 18.07.2015



Ein wahrlich großer Tag für die internationale Verständigung, Kooperation und den Schutz der Pole.
Ein Hoch auf die Majestäten und Exzellenzen dieser Runde.