Bereits im ersten Moment empfand die Staatspräsidentin den Anrufer zwar als durchaus freundliche, jedoch das Anliegen von Wallenaus an sich etwas... nun.. merkwürdig.
"Guten Tag, Herr von Wallenau. Vielen Dank für ihr Glückwünsche.", erwiderte sie wie es der Anstand gebührte, wenngleich sachlich-nüchtern. "Ich fürchte, ich kann Ihnen bei ihrem Anliegen bezüglich des vom Parlament beschlossenen und von Staatspräsident Stroh unterzeichneten Staatskrisenbewältigungsgesetz nicht weiterhelfen. Jedoch können Sie sich selbstverständlich mit ihrer Beschwerde in Form einer Petition an den Senat wenden, doch dies ist Ihnen sicherlich geläufig, Herr von Wallenau.
Die weitere Vorgehensweise gegenüber Noranda wollte die Staatspräsidentin eher nicht mit von Wallenau besprechen, sondern vielmehr mit ihrem Staatskanzler, dem Kabinett und dem Chef des Staatspräsidialamtes um anschließend geeignete Maßnahmen einzuleiten. Die Angelegenheit Eulenstein war in der Tat ein Ärgernis, die allerlei Unruhe mit sich brachte. Sie würde beim BGH nach dem aktuellen Sachstand erfragen lassen.
"Was die Angelegenheit des Herrn Eulenstein sind Sie nicht auf mich angewiesen, Herr von Wallenau, eine Anfrage können auch Sie an den BGH stellen. Gerne kann Ihnen aber, sofern dem Staatspräsidialamt eine diesbezügliche schriftlich Anfrage ihrerseits vor liegt, dies für Sie übernehmen.", informierte Sie ihr Gegenüber über dessen Möglichkeiten.