"Ich hatte bereits die Gelegenheit einige Akten zur Militärgerichtsbarkeit zu sichten. Der Meinung des Sachverständigen Dr. Hansen kann ich mich nur bedingt anschließen. Es mag sein, dass sich jeder Richter in der lagen sehen sollte in die verschiedensten Szenarien hineinzuversetzen, jedoch kennt auch das Zivil-, Privat- und Öffentliche Recht diverse Spezialisierungen wie Familienrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht etc. Diesem Gedanken des Rechtsgebietes folgend hielte ich es für durchaus angebracht das Militärrecht als weiteres Rechtsgebiet mit eigener Gerichtsbarkeit und Strafrecht anzusehen.", gab van Houten ihre Expertise ab. "Um auf die Einsatzthematik näher eingehen zu können, würde ich eine genauere Eingrenzung benötigen, Herr Staatskanzler.", schloss die Ministerin, nicht gänzlich sicher auf was genau der Staatskanzler nun hinaus wollte.