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16

Samstag, 25. März 2017, 00:39

Holt zwei Exemplare des Entwurfs aus ihrer Handtasche und reicht eine Exemplar Königskamp.


Bitte sehr.
Ich muss Sie leider darauf aufmerksam machen, dass sich in der Demokratischen Union ein Regierungswechsel anbahnt. Ich werde meine Nachfolger jedoch bei der Amtsübergabe so weit instruieren, dass die Gespräche mit Ihnen ohne Verzögerungen fortgeführt werden können.


Grundlagenvertrag zwischen der Repulik Bergen
und der
Demokratischen Union

Die Hohen Vertragsschließenden Mächte,
BESTREBT, ihre freundschaftlichen Beziehungen zu festigen, auszubauen und zu vertiefen,
EINIG in der Überzeugung, dass eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit zum Wohle der beteiligten Völker auch eine stabilisierende Wirkung auf dem anticaäischen Kontinent entfaltet und
FEST ENTSCHLOSSEN, gemeinsam an einer friedlichen Zukunft in Wohlstand und Sicherheit zu arbeiten,
sind wie folgt übereingekommen:

Artikel 1
(1) Die Republik Bergen und die Demokratische Union, im Folgenden als Unterzeichnerstaaten genannt, erkennen die Souveränität und territoriale Integrität des jeweils anderen Unterzeichnerstaates an.
(2) Sie erklären, das Niveau der bilateralen Beziehungen als "freundschaftlich" einzustufen und auf jede Drohung oder Anwendung von Gewalt in ihren Beziehungen zueinander zu verzichten.

Artikel 2
Die vertragschließenden Parteien bekräftigen ihren Wunsch Botschafter oder bevollmächtigte Diplomaten auszutauschen, die nach den Bestimmungen der jeweiligen Partei akkreditiert sein müssen. Eine Verpflichtung zum Botschafteraustausch besteht nicht.

Artikel 3
(1) Die vertragsschließenden Parteien vereinbaren regelmäßige Regierungskonsultationen, um die bilateralen Beziehungen zu vertiefen und eine enge politische Abstimmung zu erreichen. Diese Regierungskonsultationen sollen bei stetigen Wechsel des Austragungsortes auf Initiative einer der Regierungen mindestens einmal im Halbjahr stattfinden.
(2) Zu den Regierungskonsultationen können dritte Staaten, deren Wertekanon nach übereinstimmender Feststellung der Regierungen der Unterzeichnerstaaten mit dem gemeinsamen Wertekanon er übereinstimmt, eingeladen werden.
(3) Meinungsverschiedenheiten und Konflikte werden auf friedlichem, diplomatischem Weg, und im Geiste der partnerschaftlichen Zusammenarbeit, notfalls unter Vermittlung von Drittstaaten oder einer Internationalen Organisation, beigelegt.

Artikel 4
(1) Die Unterzeichnerstaaten einigen sich darauf, Gastschülern und Gaststudenten, sowie wissenschaftlichem Personal die Visavergabe zu erleichtern, wenn sie eine offizielle und gültige Einladung des gastgebenden Instituts vorlegen können.
(2) Sie kommen überein, dass sie für die Staatsangehörige des jeweils anderen Unterzeichnerstaates, die ihren beruflichen und sozialen Lebensmittelpunkt im Inland haben, und mit hoher Wahrscheinlichkeit dauerhaft haben werden, ebenfalls erleichterte Bedingungen für die Vergabe von Visa und Aufenthaltserlaubnissen ermöglichen.

Artikel 5
Die Unterzeichnerstaaten erklären, eine Zusammenarbeit insbesondere auf dem Gebiet
01. des Grenzverkehrs,
02. von Bildung, Forschung und Technologie,
03. der Kriminalitätsbekämpfung,
04. des freien Waren-, Personen- und Dienstleistungsverkehrs,
05. des gemeinsamen Gewässerschutzes und
06. des gemeinsamen Schiffsverkehrs
anzustreben und hierzu gesonderte vertragliche Regelungen zu treffen.

Artikel 6
(1) Dieser Vertrag hat eine unbegrenzte Laufzeit.
(2) Er kann einseitig mit schriftlicher Begründung und einer zweiwöchigen Kündigungsfrist aufgekündigt werden. Während dieser Frist sind klärende Gespräche zwischen den Vertragsparteien zu führen.
(3) Die Vertragspartner kommen überein, dass Vorschläge zur Änderung des Inhaltes sowie der Gültigkeit des Vertrages schriftlich dem Vertragspartner mitgeteilt werden und nur bei beiderseitigem Einverständnis getätigt werden können.
(4) Der Vertrag tritt nach Unterzeichnung durch beide Vertragspartner in Kraft.



17

Freitag, 31. März 2017, 20:33

Nimmt einen Schluck Tee.

Beruf: Politiker

Wohnort: Schwarzeck

Region: Lorertal

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18

Freitag, 31. März 2017, 20:46

Liest das Dokument konzentriert - nach einer gefühlten Ewigkeit dann

Was versprechen Sie sich von der Einstufungen der Beziehungen als "freundlich"? - Ergibt sich eine solche Stimmung nicht viel eher, als das man sie festschreibt?
Was den Artikel 5 angeht, so wird die Union vielleicht verfolgt haben, das Bergen beabsichtigt, der sogenannten "NAU" als Gründungsmitglied beizutreten. Insofern werden viele Themen, insbesondere aber der Freihandel und die Visa-Regelung möglicherweise in den Bereich der Kooperation fallen.
Staatskanzler der Republik Bergen
Staatsminister für Wirtschaft und Finanzen a.D.
Vorsitzender der SLP

19

Freitag, 14. April 2017, 15:40

SimOffSorry, ich habe mich hier nicht abgemeldet. Ich war die letzten zwei Wochen im Urlaub.


Ich stimme Ihnen in dieser Hinsicht vollkommen zu. Viele Regierungen wünschen sich jedoch eine solche Formulierung im Vertrag, weshalb ich ihn in den Entwurf aufgenommen habe. Selbstverständlich können wir diese Formulierung streichen, da sich das Niveau der bilateralen Beziehungen in der Tat in der Praxis herausbildet.

Mir ist bewusst, dass Bergen sehr wahrscheinlich der NAU beitreten wird, und dass mit der NAU eine Vielzahl von Politikfeldern "vergemeinschaftet" wird. Die vorgeschlagene Formulierung stellt daher lediglich eine Absichtserklärung dar, und vielleicht ergibt sich ja die Möglichkeit, dann auch entsprechende Kooperationsverträge zwischen der Demokratischen Union und der NAU zu vereinbaren.

Beruf: Politiker

Wohnort: Schwarzeck

Region: Lorertal

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20

Samstag, 15. April 2017, 17:22

Das wäre innerhalb der NAU zu klären, schätze ich.
Staatskanzler der Republik Bergen
Staatsminister für Wirtschaft und Finanzen a.D.
Vorsitzender der SLP

21

Montag, 17. April 2017, 22:48

Ja, das denke ich auch, daher soll nach dem vorgeschlagenen Entwurf lediglich um eine Absichtserklärung handeln, ähnlich wie in Artikel 2, wo lediglich eine Absichtserklärung bezüglich des Botschafteraustausches enthalten. Das hat den Vorteil, dass bei personellen Engpässen die Entsendung eines Botschafters nicht Pflicht ist.

Da die Wahl zum Unionskanzler im ersten Wahlgang gescheitert ist, werde ich wohl etwas länger als geplant kommissarische Unionskanzlerin bleiben.

Nach der Streichung der "Einstufungsklausel" sähe der Text also wie folgt aus:



Grundlagenvertrag zwischen der Repulik Bergen
und der
Demokratischen Union

Die Hohen Vertragsschließenden Mächte,
BESTREBT, ihre freundschaftlichen Beziehungen zu festigen, auszubauen und zu vertiefen,
EINIG in der Überzeugung, dass eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit zum Wohle der beteiligten Völker auch eine stabilisierende Wirkung auf dem anticaäischen Kontinent entfaltet und
FEST ENTSCHLOSSEN, gemeinsam an einer friedlichen Zukunft in Wohlstand und Sicherheit zu arbeiten,
sind wie folgt übereingekommen:

Artikel 1
Die Republik Bergen und die Demokratische Union, im Folgenden als Unterzeichnerstaaten genannt, erkennen die Souveränität und territoriale Integrität des jeweils anderen Unterzeichnerstaates an.

Artikel 2
Die vertragschließenden Parteien bekräftigen ihren Wunsch Botschafter oder bevollmächtigte Diplomaten auszutauschen, die nach den Bestimmungen der jeweiligen Partei akkreditiert sein müssen. Eine Verpflichtung zum Botschafteraustausch besteht nicht.

Artikel 3
(1) Die vertragsschließenden Parteien vereinbaren regelmäßige Regierungskonsultationen, um die bilateralen Beziehungen zu vertiefen und eine enge politische Abstimmung zu erreichen. Diese Regierungskonsultationen sollen bei stetigen Wechsel des Austragungsortes auf Initiative einer der Regierungen mindestens einmal im Halbjahr stattfinden.
(2) Zu den Regierungskonsultationen können dritte Staaten, deren Wertekanon nach übereinstimmender Feststellung der Regierungen der Unterzeichnerstaaten mit dem gemeinsamen Wertekanon er übereinstimmt, eingeladen werden.
(3) Meinungsverschiedenheiten und Konflikte werden auf friedlichem, diplomatischem Weg, und im Geiste der partnerschaftlichen Zusammenarbeit, notfalls unter Vermittlung von Drittstaaten oder einer Internationalen Organisation, beigelegt.

Artikel 4
(1) Die Unterzeichnerstaaten einigen sich darauf, Gastschülern und Gaststudenten, sowie wissenschaftlichem Personal die Visavergabe zu erleichtern, wenn sie eine offizielle und gültige Einladung des gastgebenden Instituts vorlegen können.
(2) Sie kommen überein, dass sie für die Staatsangehörige des jeweils anderen Unterzeichnerstaates, die ihren beruflichen und sozialen Lebensmittelpunkt im Inland haben, und mit hoher Wahrscheinlichkeit dauerhaft haben werden, ebenfalls erleichterte Bedingungen für die Vergabe von Visa und Aufenthaltserlaubnissen ermöglichen.

Artikel 5
Die Unterzeichnerstaaten erklären, eine Zusammenarbeit insbesondere auf dem Gebiet
01. des Grenzverkehrs,
02. von Bildung, Forschung und Technologie,
03. der Kriminalitätsbekämpfung,
04. des freien Waren-, Personen- und Dienstleistungsverkehrs,
05. des gemeinsamen Gewässerschutzes und
06. des gemeinsamen Schiffsverkehrs
anzustreben und hierzu gesonderte vertragliche Regelungen zu treffen.

Artikel 6
(1) Dieser Vertrag hat eine unbegrenzte Laufzeit.
(2) Er kann einseitig mit schriftlicher Begründung und einer zweiwöchigen Kündigungsfrist aufgekündigt werden. Während dieser Frist sind klärende Gespräche zwischen den Vertragsparteien zu führen.
(3) Die Vertragspartner kommen überein, dass Vorschläge zur Änderung des Inhaltes sowie der Gültigkeit des Vertrages schriftlich dem Vertragspartner mitgeteilt werden und nur bei beiderseitigem Einverständnis getätigt werden können.
(4) Der Vertrag tritt nach Unterzeichnung durch beide Vertragspartner in Kraft.



Beruf: Politiker

Wohnort: Schwarzeck

Region: Lorertal

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22

Dienstag, 18. April 2017, 15:35

Ich wollte Sie lediglich auf die anstehende gemeinsame Politik hinweisen, Exzellenz.
stellt er klar.

Was stellen Sie sich unter der Agenda des "Gewässerschutzes" nach Artikel 5 vor?
Staatskanzler der Republik Bergen
Staatsminister für Wirtschaft und Finanzen a.D.
Vorsitzender der SLP

23

Mittwoch, 19. April 2017, 16:54

Konkret stelle ich mir gemeinsame Regelungen gegen Überfischung, Müllverklappung oder zum Verbot des Entsorgens von Altöl oder von Abwasser auf See vor. Eventuell könnte man Fuchsen und die anderen NAU-Staaten dafür gewinnen.

Beruf: Politiker

Wohnort: Schwarzeck

Region: Lorertal

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24

Freitag, 21. April 2017, 14:24

Also ein Übereinkommen über das Seerecht?
Staatskanzler der Republik Bergen
Staatsminister für Wirtschaft und Finanzen a.D.
Vorsitzender der SLP

25

Freitag, 21. April 2017, 19:13

Man könnte sagen, dass es in diese Richtung geht. Kern wäre jedoch eher eine Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung und Durchsetzung von nationalstaatlichen oder gemeinsamen Gewässerschutzgesetzen.

Beruf: Politiker

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26

Freitag, 21. April 2017, 19:48

In Ordnung.
Staatskanzler der Republik Bergen
Staatsminister für Wirtschaft und Finanzen a.D.
Vorsitzender der SLP

27

Dienstag, 25. April 2017, 17:54

Sehr gut. Ich werde den Text dann dem Unionsparlament zur Ratifizierung übermitteln.

Beruf: Politiker

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28

Dienstag, 25. April 2017, 18:29

Ich werde diesen Vorschlag dann im Kabinett besprechen.
Staatskanzler der Republik Bergen
Staatsminister für Wirtschaft und Finanzen a.D.
Vorsitzender der SLP

29

Montag, 8. Mai 2017, 13:13

Das Unionsparlament ist bereits in der Abstimmungssphase und ich habe bereits in einer aktualisierten Stellenausschreibung das Amt des Unionsbotschafters in der Republik Bergen ausschreiben lassen.

Beruf: Politiker

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30

Montag, 8. Mai 2017, 17:29

Da hängen wir leider hinterher.
Staatskanzler der Republik Bergen
Staatsminister für Wirtschaft und Finanzen a.D.
Vorsitzender der SLP