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Ich fände es wichtig diesen ebenfalls in der Verfassung zu regeln, da ein Notstand ja immer mit tiefgreifenden Einschnitten in wichtige Verfassungsgrundsätze, vor allem das Demokratieprinzip, einhergeht.
Rebecca Runge
Staatsministerin für innere Angelegenheiten und Justiz
Vorsitzende der SLP
Senatorin
Diese Art von Notstand meine ich nicht. Mit Notstand im Sinne der von ihnen genannten Regelung ist ein besonderer Katastrophenfall gemeint, z.B. eine Naturkatastrophe.
Senator Alexander Waldheim
Staatskanzler der Republik Bergen
Vorsitzender der UBK-Fraktion (235. Legislatur) | Präsident des Bergischen Senates a.D. (224. Legislatur)
Vizekanzler und Finanzminister der Republik Bergen a.D. (Kabinett Königskamp I)