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Zu diesen Maßnahmen bedarf es allerdings keines Notstandes. Ein einfachrechtliches Katastrophenschutzgesetz, welches derartiges vorsieht, muss nicht auf einen solchen Verfassungsartikel gestützt werden. Ich meine wir können diesen Herausnehmen.
Rebecca Runge
Staatsministerin für innere Angelegenheiten und Justiz
Vorsitzende der SLP
Senatorin
Ich merke gerade das sich noch ein Fehler eingeschlichen hat. Im Anhang zur Erbschaftssteur müsste es in Abs. 2 S. 1 richtig heißen: "Ausgenommen von der Steuer sind Erbschaften in einem Wert geringer als 5.000.000 BM und Kulturgüter bis 60 v. Hundert."
Rebecca Runge
Staatsministerin für innere Angelegenheiten und Justiz
Vorsitzende der SLP
Senatorin