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301

Sonntag, 24. November 2013, 15:17

Es ist ein wichtiger strafprozessualer Grundsatz, der sich auch aus den Justizgrundrechten ableiten lässt, dass eine Strafverfolgung nur auf Verdacht hin geschieht. Insbesondere bei solch sensibelen Daten, die den Kernbereich der privaten Lebensführung betreffen, muss dies beachtet werden. Eine verdachtsunabhängige Datenspeicherung wird es mit uns nicht geben.
Rebecca Runge
Staatsministerin für innere Angelegenheiten und Justiz
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302

Sonntag, 24. November 2013, 15:21

Dass die Wehrpflicht auch grundrechtlich höchst probematisch ist, dürfte ihnen bewusst sein. Ich denke nicht, dass man solche Eingriffsgrundlagen schaffen sollte, wenn es nur äußert hypothetische Szenarien gibt.

Es gibt keinen Ottonormalbürger. Die Lebenswelten sind auch in der Zivilbevölkerung grundverschieden und unsere Gerichte sind fähig mit allen diesen umzugehen. Welche spezielle Know-how ist den bei den ordentlichen Gerichten ihrer Meinung nach nicht vorhanden, um Rechtsstreitigkeiten an den Soldaten beteilit sind, zu behandeln?
Rebecca Runge
Staatsministerin für innere Angelegenheiten und Justiz
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303

Sonntag, 24. November 2013, 18:06

Artikel 8, Absatz 3 VdRB sieht explizit die Möglichkeit einer Wehrpflicht vor, und wir sollten uns diese Hintertür offen halten, das heißt im Gesetz eine Regelung vorsehen. Wenn es dann nötig ist, sie zu aktivieren, haben wir nicht ewig Zeit, dann besteht eine zwingende Notlage, da sollten wir vorbereitet sein. § 8 dieses Gesetzes hat keine Auswirkungen, ehe er nicht in Vollzug gesetzt wird - und selbst dann ist er noch grundrechtsfreundlich in meinen Augen.

Die Kommandostruktur der Bergenwehr, handeln auf Befehl und Gehorsam, soldatische Pflichten und so weiter. Das sucht seines gleichen in der Zivilgesellschaft in einer solchen Ausprägung und sollte daher speziell behandelt werden. Ganz zu schweigen davon, dass das Vertrauensverhältnis ein ganz anderes ist.
Chefin des Staatspräsidialamtes a.D. | Staatsministerin für auswärtige Angelegenheiten und Verteidigung a.D. | Botschafterin im Ministerialdienst a.D.

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304

Sonntag, 24. November 2013, 18:09

In unseren Augen ist das aber die einzige Möglichkeit, Terrorismus und Verbrechen zu vereiteln, der sich im Moment auch mit diesem Gesetz noch in der Anonymität abspielt. Straftaten können nur verfolgt werden, wenn nach dem Eintreten des Verdachtsmoments noch Zugriff auf relevante Daten besteht. Das wäre nicht gegeben und ist für die UBK so untragbar.
Senator Alexander Waldheim
Staatskanzler der Republik Bergen
Vorsitzender der UBK-Fraktion (235. Legislatur) | Präsident des Bergischen Senates a.D. (224. Legislatur)
Vizekanzler und Finanzminister der Republik Bergen a.D. (Kabinett Königskamp I)

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305

Sonntag, 24. November 2013, 18:50

Die Praxis zeigt doch gerade, dass eine Strafverfolgung auch ohne solche Daten möglich ist.
Die pauschale Verdächtigung aller Bürgerinnen und Bürger ist mit der SLP leider nicht zu machen.
Rebecca Runge
Staatsministerin für innere Angelegenheiten und Justiz
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306

Sonntag, 24. November 2013, 18:52

Im "Notfall" wird es auch nicht ausreichen die Wehrpflicht zu aktivieren, da dies ja ein erheblicher organisatorischer Aufwand ist. Allein die Ausbildugn dürfte mehrere Monate in Anspruch nehmen, ferner müsste Ausrüstung angeschafft werden. Insofern kann ich ihr Szenario nicht nachvollziehen.
Die Weisungsabhängigkeit trifft auf jeden Arbeitnehmer zu, Frau Kollegin. Ich sehe da keinen Unterschied.
Rebecca Runge
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307

Sonntag, 24. November 2013, 20:04

Was spricht denn dagegen, eine Bestimmung zu haben, die nicht dauerhaft angewendet werden muss?
Das ist falsch. Ein Arbeitnehmer untersteht nicht der Weisung seines Vorgesetzten in der Form wie ein Soldat.
Chefin des Staatspräsidialamtes a.D. | Staatsministerin für auswärtige Angelegenheiten und Verteidigung a.D. | Botschafterin im Ministerialdienst a.D.

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308

Sonntag, 24. November 2013, 20:05

Offline, ja, denn da sind die Spuren dauerhafter. Online hingegen muss man die Datenpakete auch rückverfolgen können, das geht nur mit Hilfe der Verbindungsdaten...
Senator Alexander Waldheim
Staatskanzler der Republik Bergen
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309

Sonntag, 24. November 2013, 22:53

Nein, dazu reicht auch eine Untersuchung der Endgeräte.
Rebecca Runge
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310

Sonntag, 24. November 2013, 22:55

Die Bestimmung ist ein schlicht und ergreifend überflüssiger Grundrechtseingriff. Und ich halte es nicht für sinnvoll Eingriffsgrundlagen zu schaffen, für die kein Bedarf besteht.

Natürlich ist ein Arbeitnehmer weisungsgebunden. Die Weisungsgebundenheit ist sogar Teil der Arbeitnehmerdefinition.
Rebecca Runge
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311

Montag, 25. November 2013, 14:16

Von denen man die Spuren aber sehr einfach löschen kann.
Senator Alexander Waldheim
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312

Montag, 25. November 2013, 14:17

Ein Grundrechtseingriff, Frau Kollegin, der so explizit vorgesehen ist in der Verfassung.

Es besteht ein sehr großer Unterschied zwischen Arbeitnehmern und Soldaten.
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313

Montag, 25. November 2013, 18:45

GedankenIrgendwie wiederholt sie sich.
Und dieser Grundrechtseingriff ist und bleibt ein Grundrechtseingriff. Grundrechtseingriffe bedürfen eine besonderen Rechtfertigung und die ist eben nicht gegeben, wie wir beide schon feststellen mussten.

Zumindest in der Weisungsgebundenheit, die sie ins Feld führten, unterscheiden sich Arbeitnehmer und Soldaten nicht. Bitte legen sie dar, mit welchen besonderen Umständen des Wehrrechts die ordentlich Gerichtsbarkeit nicht zu Rande kommen sollte. Ich darf sie darauf Hinweisen, dass nur die besten Juristinnen und Juristen des Landes einen Beruf als Richter oder Richterin ergreifen und an ordentlichen Gerichten auch höchst diffizile Spezialmaterien wie das Steuerstraft-, das Patent- oder Kartellrecht verhandelt werden, ohne das es bisher Bedarf nach Sondergerichten gab.
Rebecca Runge
Staatsministerin für innere Angelegenheiten und Justiz
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314

Montag, 25. November 2013, 18:47

Das, lieber Kollege Waldheim, ist schlicht und ergreifend falsch. Ausnahmslos alles, was jemals auf einem Endgerät gespeichert war, lässt sich rekonstruieren.
Rebecca Runge
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315

Montag, 25. November 2013, 19:51

Das wiederum ist noch falscher, Frau Kollegin. Wer schlampig ist, hinterlässt Spuren auf seinem Computer, ja, aber wer halbwegs intelligent ist, kennt Mittel und Wege, das zu verhindern, sei es durch überschreiben oder gar nicht erst anlegen. Wer dann noch verschlüsselt mit einem halbwegs guten Verfahren, der ist auch vor Wiederherstellungen zu einem hohen Prozentsatz sicher. Und ich glaube, das würde selbst mein Neffe hinbekommen, der ist 15. ;)
Senator Alexander Waldheim
Staatskanzler der Republik Bergen
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