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316

Montag, 25. November 2013, 20:02

Die Begründung ist simpel: Die Sicherheit unseres Landes, das sahen selbst die Verfassungsväter und -mütter so. Dass es hoffentlich nie soweit kommen muss, diese Bestimmung des Artikel 8, Absatz 3 VdRB zu nutzen, da bin ich bei Ihnen, Frau Runge. Aber den Weg dorthin zu erschweren wäre töricht. Lieber zu viel regeln als zu wenig, insbesondere entsteht doch niemandem ein Schaden so, noch wird in ein Grundrecht eingegriffen, ohne dass es erneut der Zustimmung des Senats bedarf.

§ 14 sollte die Antwort zur Unterscheidung zwischen Befehls- und zivilem Vorgesetztenverhältnis liefern.
Chefin des Staatspräsidialamtes a.D. | Staatsministerin für auswärtige Angelegenheiten und Verteidigung a.D. | Botschafterin im Ministerialdienst a.D.

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317

Montag, 25. November 2013, 20:10

Im übrigen darf ich auch noch verweisen auf die Einschränkung des § 17, Absatz 1:

Zitat

Die Soldaten unterliegen der Rechtsprechung von Militärgerichten und der
Ermittlung durch die Militärstaatsanwaltschaften in Strafsachen, die in
Zusammenhang mit ihrer dienstlichen Tätigkeit stehen.
Ferner möchte ich eine wichtige Ergänzung vorschlagen:

Zitat

§ 11, Absatz 3
Wer durch sein Verhalten oder aus anderen schwerwiegenden Gründen, eingeschlossen insbesondere auch durch das Vertreten extremistischer oder staatsfeindlicher Ansichten, seine Treuepflicht gegenüber dem Staat verletzt oder Sicherheit und Ansehen der Bergenwehr gefährdet, ist für die weitere Verwendung ungeeignet und wird unehrenhaft unter Wegfall aller Versorgungsansprüche entlassen.
Chefin des Staatspräsidialamtes a.D. | Staatsministerin für auswärtige Angelegenheiten und Verteidigung a.D. | Botschafterin im Ministerialdienst a.D.

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318

Montag, 25. November 2013, 20:27

Nein, Herr Kollege. Was einmal gespeichert wurde, hinterlässt für imer spuren. Man kann es schwierig machen, dies zu rekonstruieren, aber es gibt keine Verschlüsselung, die dies unmöglich macht.
Die einzige Möglichkeit eine Rekonstruktion zu vermeiden ist es, wie sie zu Recht sagen, ein Gerät erst gar nicht zu nutzen. Doch wo überhaupt keine Kommunikation über Endgeräte stattfindet, hilft ihnen auch die Speicherung von (nicht vorhandenen) Verbindungsdaten nicht.
Rebecca Runge
Staatsministerin für innere Angelegenheiten und Justiz
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319

Montag, 25. November 2013, 20:31

Ich erschwere überhaupt nichts. Ich sehe nur keinen Bedarf für eine Wehrpflicht und sehe als Liberale gerne von Grundrechtseingriffen, die nicht nötig sind, ab.

Sie haben meine Frage im Übrigen nicht beantwortet, Frau Krause: Bitte legen sie dar, mit welchen besonderen Umständen des Wehrrechts die ordentlich Gerichtsbarkeit nicht zu Rande kommen sollte. Ich darf sie darauf Hinweisen, dass nur die besten Juristinnen und Juristen des Landes einen Beruf als Richter oder Richterin ergreifen und an ordentlichen Gerichten auch höchst diffizile Spezialmaterien wie das Steuerstraft-, das Patent- oder Kartellrecht verhandelt werden, ohne das es bisher Bedarf nach Sondergerichten gab.

Die Formulierung "extremistischer oder staatsfeindlicher Ansichten" ist im Übrigen, wenig sinnvoll. Es handet sich dabei um gänzlich unbestimmte Rechtsbegriffe, die nicht zur Subsumtion taugen. Ich würde "Bestrebungen, die der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu widerlaufen" vorschlagen.
Rebecca Runge
Staatsministerin für innere Angelegenheiten und Justiz
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320

Dienstag, 26. November 2013, 14:53

Frau Kollegin, wenn eine Entschlüsselung Millionen von Jahre dauert, ist sie nach vorherrschender Definition "unknackbar", weil es zwecklos wäre, darauf zu warten. Und wenn eine Datei mehrfach mit Zufallswerten überschrieben wird, ist eine Wiederherstellung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unmöglich. Deswegen fordern wir Mindestspeicherfristen.
Senator Alexander Waldheim
Staatskanzler der Republik Bergen
Vorsitzender der UBK-Fraktion (235. Legislatur) | Präsident des Bergischen Senates a.D. (224. Legislatur)
Vizekanzler und Finanzminister der Republik Bergen a.D. (Kabinett Königskamp I)

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321

Dienstag, 26. November 2013, 14:59

Auch Sie wiederholen sich, Frau Kollegin. Ein Soldat, der in Ausübung seiner Pflichten eine Straftat begeht, ist etwas anderes als ein normaler Bürger, das ist für mich Fakt - und ich empfehle der Regierung nachdrücklich, diese besondere Situation auch zu erkennen, sie abzustreiten ist nicht sinnvoll. Daraus ergibt sich dann, dass Soldaten auch als Soldaten zur Verantwortung gezogen werden und nicht als Zivilisten.

Zitat

Wer durch sein Verhalten oder aus anderen schwerwiegenden Gründen, eingeschlossen insbesondere auch durch Äußerungen oder Handlungen, die der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zuwiderlaufen, seine Treuepflicht gegenüber dem Staat verletzt oder Sicherheit und Ansehen der Bergenwehr gefährdet, ist für die weitere Verwendung ungeeignet und wird unehrenhaft unter Wegfall aller Versorgungsansprüche entlassen.
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322

Dienstag, 26. November 2013, 15:47

Mit der Speicherung von Verbindungsdaten können sie auch keine Dateien rekonstruieren.
Ich halte das mit Verlaub für eine Scheindebatte. Mir ist nicht ein Fall bekannt, in dem eine Strafttat durch die Speicherung von Verbindungsdaten hätte aufgeklärt werden können.
Rebecca Runge
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323

Dienstag, 26. November 2013, 15:47

Wenn es so etwas gibt wie "normale Bürger", dann sind auch Soldaten welche.
Rebecca Runge
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324

Dienstag, 26. November 2013, 16:35

Das ist eine ernsthafte Angelegenheit und eine ernsthafte Forderung, die insbesondere zur Bekämpfung von Internetkriminalität und Terrorismus geeignet ist. Lassen wir die Daten für sechs Monate speichern, können wir nach der Aufnahme von Ermittlungen davon ausgehen, dass eine gefundene IP-Adresse auch zugeordnet werden kann.
Senator Alexander Waldheim
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325

Dienstag, 26. November 2013, 16:47

Die Speicherung von Verbindungsdaten erleichtert ihnen nicht die Zuordnung von IP-Adressen.
Rebecca Runge
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326

Dienstag, 26. November 2013, 16:52

Falsch. Die meisten Bürger Bergens haben eben nicht den Soldatenstatus. ;)
Chefin des Staatspräsidialamtes a.D. | Staatsministerin für auswärtige Angelegenheiten und Verteidigung a.D. | Botschafterin im Ministerialdienst a.D.

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327

Dienstag, 26. November 2013, 16:56

Doch, im Idealfall täte sie das. Aber auch die Verbindung Wer mit Wem ist wichtig für Ermittler.
Senator Alexander Waldheim
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328

Dienstag, 26. November 2013, 17:04

Das ist und bleibt eine unbewiesene Behauptung. Mir ist keine Ermittlung bekannt in der es jemals diesen Bedarf gegeben, hätte.
Und selbst wenn, wäre es unverhältnismäßig alle Bürgerinnen und Bürger verdachtsunabhängig zu überwachen.
Rebecca Runge
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329

Dienstag, 26. November 2013, 17:06

Die meisten Bürger sind auch nicht drogenabhängig. Dennoch gibt es kein Sondergericht für Drogenabhängige.
Es ließen sich noch beliebig andere Beispiele geben. Vor den ordentlichen Gerichten begegnet man immer den unterschiedlichsten Lebenswelten und unsere Richterinnen und Richter haben gelernt mit allem gut umgehen zu könnnen. Dementsprechend brauchen wir keine Sondergerichte, auch nicht für Soldaten.
Rebecca Runge
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330

Dienstag, 26. November 2013, 17:14

Es geht uns nicht darum, alle Bürger zu überwachen, sondern nur darum, auf Daten mutmaßlicher Straftäter zugreifen zu können. Alle anderen Daten blieben unbeachtet und würden ungesehen gelöscht, abgesehen vielleicht von einem Abglich mit den Daten eines Verdächtigen.
Senator Alexander Waldheim
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