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121

Montag, 16. September 2013, 15:30

Die Fortführungsklausel soll dem Erhalt einer mittelständisch geprägten Wirtschaft dienen. Die Erben sollen nicht durch die Erbschaftssteuerschuld zur Veräußerung des Unternehmens gezwungen werden. Entschließen sich die Erben aber ohnehin zu einer Veräußerung, so verfügen sie entfällt dieser Zweck. Ferner ist damit die notwendige Liquidität gewährleistet.
Ja, ich bin in der Tat für eine so hohe Steuerfreigrenze. Ich denke, dass es billig ist nur außerordentlich große Erbschaften anzutasten.
Rebecca Runge
Staatsministerin für innere Angelegenheiten und Justiz
Vorsitzende der SLP
Senatorin

Beruf: Senator

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122

Montag, 16. September 2013, 15:37

Für 5 Mio. BM brauche ich aber wirklich sehr reiche Erblasser. Immerhin macht die Erbschaftssteuer nach bisheriger Regelung 1,6 Mrd. BM pro Jahr an Einnahmen aus.
Senator Alexander Waldheim
Staatskanzler der Republik Bergen
Vorsitzender der UBK-Fraktion (235. Legislatur) | Präsident des Bergischen Senates a.D. (224. Legislatur)
Vizekanzler und Finanzminister der Republik Bergen a.D. (Kabinett Königskamp I)

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123

Montag, 16. September 2013, 15:51

 Spoiler

Was spricht dagegen gerade die Leistungsstarken zu besteuern? Und 5 Mio. klingen zwar nach viel, doch da ist man schneller dabei als man denkt. Immerhin wird das gesamte Vermögen addiert.
Rebecca Runge
Staatsministerin für innere Angelegenheiten und Justiz
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124

Montag, 16. September 2013, 16:01

Die freiheitlich-demokratische Grundordnung hat ihre Gültigkeit sogar über den Bestand des Staates hinaus, Herr Kollege. Sie ist - anders als das sonstige Verfassungsrecht - auf Ewigkeiten gültig. Mein Vorschlag ist daher einen besonderen Ausschuss im Senat zu bilden, der die Ausrufung des Notstandes absegnen muss.

Ich denke auch, dass wir bei der Immunität einen Kompromiss erzielen können. Ich würde vorschlagen, dass nur die Immunität für private Handlungen durch den Senat aufgehoben werden kann.
Rebecca Runge
Staatsministerin für innere Angelegenheiten und Justiz
Vorsitzende der SLP
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125

Montag, 16. September 2013, 19:15

Wenn allerdings dieser Ausschuss zusammentreten kann, ist der Notstand überflüssig, denn dann gibt es noch Senatoren, die zusammentreffen konnten.

Das ist nicht unbedingt unsere Meinung, denn die Immunität soll zu Punkt 2 ebenso das Amt schützen, nicht die Person. Wenn dieses Amt nicht frei ausgeübt werden kann, ist es in Gefahr.
Senator Alexander Waldheim
Staatskanzler der Republik Bergen
Vorsitzender der UBK-Fraktion (235. Legislatur) | Präsident des Bergischen Senates a.D. (224. Legislatur)
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126

Montag, 16. September 2013, 19:16

SimOffIrgendwo mussten wir aber die Einnahmen ansetzen. Das Steuergesetz wird ja jetzt kommen.

Diese Position hätte ich Ihrer Partei nicht zugetraut, aber nun gut.
Senator Alexander Waldheim
Staatskanzler der Republik Bergen
Vorsitzender der UBK-Fraktion (235. Legislatur) | Präsident des Bergischen Senates a.D. (224. Legislatur)
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127

Mittwoch, 18. September 2013, 15:55

Ich werde den Entwurf dann so weiterleiten.
Staatskanzler der Republik Bergen
Staatsminister für Wirtschaft und Finanzen a.D.
Vorsitzender der SLP

Beruf: Jurist und Politologe im Moment Staatsekretär

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128

Samstag, 21. September 2013, 15:20

nein

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129

Samstag, 21. September 2013, 15:47

TelefonGut, auf Wiederhören, Herr Leo.
Chefin des Staatspräsidialamtes a.D. | Staatsministerin für auswärtige Angelegenheiten und Verteidigung a.D. | Botschafterin im Ministerialdienst a.D.

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130

Dienstag, 1. Oktober 2013, 16:27

nippt an seinem Kaffee
Senator Alexander Waldheim
Staatskanzler der Republik Bergen
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131

Dienstag, 1. Oktober 2013, 16:30

Nun?
Senator Alexander Waldheim
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132

Mittwoch, 2. Oktober 2013, 20:55

Königskamp I - Staatliche Einrichtungen

Ich habe mir mal die Mühe gemacht, eine aktuellere Übersicht der Einrichtungen, die SimOn bereits existieren, wie ich mir sie vorstelle zu machen. Grün sind dabei solche, die bereits in einem Gesetz(esentwurf) erwähnt werden, also mindestens eine Aufgabe hätten.
Durchgestrichen sind die, deren Abschaffung ich anrege, SimOn als ein Teil einer Verwaltungsreform.

Anregungen erwünscht.
»Sebastian Königskamp« hat folgende Datei angehängt:
  • Behoerden.odt (18,65 kB - 3 mal heruntergeladen - zuletzt: 5. Oktober 2013, 12:49)
Staatskanzler der Republik Bergen
Staatsminister für Wirtschaft und Finanzen a.D.
Vorsitzender der SLP

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lukas Landerberg« (2. Oktober 2013, 20:58)


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133

Freitag, 4. Oktober 2013, 19:10

Ich würde gerne noch einige Vorschläge ergänzen:

"In Artikel 13 wird ein Absatz 3 eingefügt: 'Über Streitigkeiten, die die Auslegung der Verfassung oder die Nichtigkeit von Gesetzen und Verordnungen betreffen, entscheidet der Bergische Gerichtshof mit der Stimmen der Mehrheit seiner Richter nach Verfahren.' "

"In Artikel 42, Absatz 4 werden die Worte 'auf Antrag' ersetzt durch 'nach den Bestimmungen der Gesetze'."

Ferner soll Artikel 22 wie folgt gefasst werden:

Zitat


Artikel 22 – Wahl und Ausscheiden

1. Der Staatspräsident wird alle sechs Monate von den Wahlberechtigten Bürgern der Republik in freier, geheimer, unmittelbarer und allgemeiner Personenwahl bestimmt. Kandidieren kann jeder Bürger, der das passive Wahlrecht besitzt.
2. Gewählt ist der Kandidat, der die absolute Mehrheit auf sich vereinigen konnte. Erreicht im ersten Wahlgang einer Wahl mit weniger als drei Kandidaten keiner der Kandidaten die erforderliche Mehrheit, so soll derjenige Kandidat gewählt sein, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Erreicht bei mindestens drei Kandidaten keiner der Kandidat diese Mehrheit, so findet eine Stichwahl zwischen den Kandidaten statt, welche die meisten Stimmen für sich verbuchen konnten.
2. Der Staatspräsident bleibt bis zur Wahl eines Nachfolgers im Amt, scheidet er vorzeitig aus dem Amt, so sind unverzüglich Neuwahlen einzuleiten.
3. Das Nähere bestimmt das Wahlgesetz.
4. Auf Antrag der Staatsregierung oder des Senates ist vor dem Bergischen Gerichtshof Amtsanklage gegen den Staatspräsidenten wegen schwerer Verletzung der Amtspflichten oder vorsätzlichem Verstoß gegen die Verfassung zu erheben. Die Entscheidung über die Absetzung treffen die Richter am Bergischen Gerichtshof mindestens mit absoluter Mehrheit nach Anhörung, bei Stimmgleichheit gilt das Verfahren als gescheitert. Ist Amtsenthebungsverfahren gegen den Staatspräsidenten eingeleitet, gilt er als an der Amtsführung für die Dauer des Verfahrens verhindert.
Senator Alexander Waldheim
Staatskanzler der Republik Bergen
Vorsitzender der UBK-Fraktion (235. Legislatur) | Präsident des Bergischen Senates a.D. (224. Legislatur)
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134

Samstag, 5. Oktober 2013, 17:30

Ich habe daraus auch schon ein Gesetz gemacht...
streicht einiges in einem Dokument durch und nimmt kleinere Ergänzungen vor

... vielleicht haben Sie dazu eine Meinung, Frau Kollegin?
»Alexander Waldheim« hat folgende Datei angehängt:
Senator Alexander Waldheim
Staatskanzler der Republik Bergen
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135

Samstag, 5. Oktober 2013, 22:52

Herr Kollege Waldheim, sie kennen meine Auffassung zur Ausrufung des Notstandes. Es bedarf einer - wie auch immer gearteten - parlamentarischen Mitwirkung.
Rebecca Runge
Staatsministerin für innere Angelegenheiten und Justiz
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Senatorin