Dann bekommen Sie keinen Durchsuchungsbeschluss. Und ich mache Ihnen das nicht unmöglich, ich sage Ihnen nur, dass Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten ermitteln sollen.
Dann wäre das aber keine Anstiftung zum Mord, wenn eine Rechtfertigung vorliegen würde. Denn eine Anstiftung setzt eine vorsätzliche, rechtswidrige Tat voraus. Hätten hier die SIS-Beamten aus Notwehr gehandelt, so wäre ihre Tat nicht rechtswidrig. Somit wäre auch eine Anstiftung nicht möglich. Hier käme dann eine versuchte Anstiftung in Betracht oder ein versuchter Mord in mittelbarer Täterschaft. Aber dafür haben Sie nicht mal ermittelt bisher, wie die genauen Umstände sind. Das Einzige, was Sie mir vorlegen, ist ein Zeitungsartikel, der behauptet, dass Blumbach die Tötung ohne Kompromisse angeordnet haben soll und eine schwammige Aussage von Blumbach, in die man viel herein interpretieren kann. Aber das er bedingungslos eine Tötung angeordnet hat, hat er so nie gesagt.
Wenn Sie ein wenig mehr Beweise hätten, könnte ich auch mehr machen.
Sie schützen damit kein Leben, da das Leben, dass sie schützen wollen, bereits nicht mehr existent ist. Die Personen sind tot. Würde der Fall liegen, dass sie durch die Durchsuchung eine drohende Gefahr für ein Leben beseitigen könnten, dann wäre hier eher etwas möglich. Also wenn der Schwerpunkt auf der Gefahrenabwehr läge. Wobei dann natürlich nicht mehr das Strafverfolgungsrecht einschlägig wäre.
Aber hier geht es allein um die Strafverfolgung. Es gibt dabei kein Leben zu schützen. Somit ist das Leben nicht gegen die Pressefreiheit abzuwägen. Es ist hier die Strafverfolgung gegen die Pressefreiheit abzuwägen. Und wenn wir solch eine Maßnahme zulassen, dann werden sich keine Informanten mehr melden, weil sie Angst laufen, dass man sie dann später ausfindig macht und wegen irgendetwas belangt. Somit würden solche Umstände, wie das hier der Fall war, nicht aufgedeckt werden. Dies würde die Berichterstattung der Presse einschränken und somit könnten diese die Bürger nicht mehr effektiv aufklären. Dies wäre ein schwerer Schlag für die Demokratie. Man kann nicht einfach Strafverfolgung grenzenlos zulassen, sonst geben wir unsere Freiheit dafür auf.