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Beruf: BGH-Richterin

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Ausland

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136

Dienstag, 29. Oktober 2013, 04:54

Also was ich schonmal definitiv sagen kann, einen teilweisen Öffentlichkeitsausschluss gibt es mit mir nicht. Das wirkt, als wolle man den Vertretern von Presse nur Teile zeigen und somit ein falsches Bild zu erzeugen, das kann im schlimmsten Fall wie ein Schauprozess wirken.
Dann muss ich Herrn Kortmann Recht geben, dass das Interesse seines Mandanten an einer Klarstellung sehr sehr groß ist. Dies muss beachtet werden.
Nun, Frau Staatsanwältin, Sie haben auch aufgeführt, dass die Einsatzstrategien des SIS geheim gehalten werden müssen. Mir erschließt sich hier noch nicht, wo diese von Interesse für dieses Verfahren sind. Im Kern der Anklage steht die vermeintliche Anweisung des Beschuldigten. Dies wurde bereits durch die Presse verbreitet. Auch, dass der SIS eine solche Sondereinheit hat und Menschen getötet hat, ist wohl nichts, was nicht allgemein bekannt ist. Von daher wären Einsatzstrategien des SIS nach derzeitiger Aktenlage aus meiner Sicht für dieses Verfahren uninteressant.
Das Leib und Leben der SIS-Agenten in Gefahr ist, das sehe ich hier auch. Doch auch da muss ich weitgehend Herrn Kortmann zustimmen, es gibt andere Wege. Ich erachte hier allerdings derzeit die Arbeit mit technischen Mitteln. Also nicht nur ein verdeckter Name, sondern die Vernehmung von einem anderen Ort aus mittels Videoübertragung in den Gerichtssaal, dazu sollten die Agenten mittels falschen Bärten, Perücken etc. unkenntlich gemacht werden, aber so, dass die Mimik erkennbar ist und mittels eines Stimmverzerrers die Stimme auch verändert werden. Dies sollte eine ausreichende Sicherheit gewähren, ohne dabei die Rechte der Prozessbeteiligten zu sehr einzuschränken.

Was "Unfälle" so sollten Sie schauen, dass die Zeugen entsprechend vorbereitet werden, damit sowas besser nicht passiert. Ansonsten haben Sie das Recht auch während des Prozesses entsprechende Anträge zu stellen, dann müsste man dort sehen, wie die Voraussetzungen dazu stehen.

Das ist, wie ich derzeitig die Lage hier sehe. Was denken Sie dazu?
Dr. iur. Sarah Hummel
Richterin am BGH der Republik Bergen
Verlegerin der Hummel'schen Gesetzestexte

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137

Dienstag, 29. Oktober 2013, 07:50

Ich kann mich mit Ihrem Vorschlag einverstanden erklären, Frau Hummel.
RA Björn Kortmann

138

Dienstag, 29. Oktober 2013, 14:56

In einem solchen Beschluss könnte das vorgesehen werden.

139

Dienstag, 29. Oktober 2013, 14:57

Das wäre akzeptabel, denke ich.

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140

Mittwoch, 30. Oktober 2013, 11:33

Das ist doch sehr schön, dass wir so schnell eine Einigung finden konnten. Ich werde daher den Antrag der Staatsanwaltschaft offiziell ablehnen und mit einem Beschluss festsetzen, dass bei Mitarbeitern des SIS, für die eine Gefahr für Leib und Leben besteht, technische Mittel zu deren Sicherheit Anwendung finden.
Dr. iur. Sarah Hummel
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141

Mittwoch, 30. Oktober 2013, 12:20

GedankenNa das war ja ein voller Erfolg. :)
RA Björn Kortmann

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142

Montag, 18. November 2013, 11:25

Bereitet den Beschluss am PC vor und überreicht der Verteidigung zwei Kopien, sowie der Staatsanwaltschaft eine.

Bitte schauen Sie nochmal drüber, ob alles in Ordnung ist. Herr Kortmann, würden Sie den Beschluss Ihrem Mandanten übergeben oder sollen wir das auf dem postalen Weg übernehmen?
Dr. iur. Sarah Hummel
Richterin am BGH der Republik Bergen
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143

Montag, 18. November 2013, 11:53

Ich bin mit dem Beschluss so einverstanden. Es wäre nett, wenn Sie mir eine Ausfertigung des Beschlusses per Post zukommen lassen könnten.
RA Björn Kortmann

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144

Montag, 18. November 2013, 14:18

Das wird gemacht. Es gehen ja auch bald die Ladungen raus, dann hefte ich das einfach mit dran.
Dr. iur. Sarah Hummel
Richterin am BGH der Republik Bergen
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145

Montag, 18. November 2013, 14:44

Sehr gut. Gibt es sonst noch etwas zu klären?

Beruf: BGH-Richterin

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146

Dienstag, 19. November 2013, 15:26

Von mir aus nicht.
Dr. iur. Sarah Hummel
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147

Dienstag, 19. November 2013, 22:07

Meinerseits auch nicht.
RA Björn Kortmann

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148

Mittwoch, 20. November 2013, 13:07

Gut, dann sehen wir uns zum Prozess, meine Herren. Noch einen schönen Tag!
Dr. iur. Sarah Hummel
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149

Mittwoch, 20. November 2013, 15:06

Wünsche ich Ihnen auch.
Kortmann erhebt sich und geht.
RA Björn Kortmann

150

Mittwoch, 20. November 2013, 16:15

Teil mit, das das alles in allem i.O. ist. Man jedoch einen Beamten nur schwer zuführen kann, da dieser immer noch in einer Undercoveroperation steckt und ein herauslösen zum Auffliegen und mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Tod oder zur Gefährdung des bergischen Staates führen würde. Sollte Frau Richterin dies jedoch unbedingt wünschen, wird man es ohne Versprechen und ggf. Schuld übernahme versuchen zu realisieren.
Staatsdienstes für Innere Sicherheit (SIS)
"Ich sehe alles, ich weiß alles, ich wache über dich."