Also was ich schonmal definitiv sagen kann, einen teilweisen Öffentlichkeitsausschluss gibt es mit mir nicht. Das wirkt, als wolle man den Vertretern von Presse nur Teile zeigen und somit ein falsches Bild zu erzeugen, das kann im schlimmsten Fall wie ein Schauprozess wirken.
Dann muss ich Herrn Kortmann Recht geben, dass das Interesse seines Mandanten an einer Klarstellung sehr sehr groß ist. Dies muss beachtet werden.
Nun, Frau Staatsanwältin, Sie haben auch aufgeführt, dass die Einsatzstrategien des SIS geheim gehalten werden müssen. Mir erschließt sich hier noch nicht, wo diese von Interesse für dieses Verfahren sind. Im Kern der Anklage steht die vermeintliche Anweisung des Beschuldigten. Dies wurde bereits durch die Presse verbreitet. Auch, dass der SIS eine solche Sondereinheit hat und Menschen getötet hat, ist wohl nichts, was nicht allgemein bekannt ist. Von daher wären Einsatzstrategien des SIS nach derzeitiger Aktenlage aus meiner Sicht für dieses Verfahren uninteressant.
Das Leib und Leben der SIS-Agenten in Gefahr ist, das sehe ich hier auch. Doch auch da muss ich weitgehend Herrn Kortmann zustimmen, es gibt andere Wege. Ich erachte hier allerdings derzeit die Arbeit mit technischen Mitteln. Also nicht nur ein verdeckter Name, sondern die Vernehmung von einem anderen Ort aus mittels Videoübertragung in den Gerichtssaal, dazu sollten die Agenten mittels falschen Bärten, Perücken etc. unkenntlich gemacht werden, aber so, dass die Mimik erkennbar ist und mittels eines Stimmverzerrers die Stimme auch verändert werden. Dies sollte eine ausreichende Sicherheit gewähren, ohne dabei die Rechte der Prozessbeteiligten zu sehr einzuschränken.
Was "Unfälle" so sollten Sie schauen, dass die Zeugen entsprechend vorbereitet werden, damit sowas besser nicht passiert. Ansonsten haben Sie das Recht auch während des Prozesses entsprechende Anträge zu stellen, dann müsste man dort sehen, wie die Voraussetzungen dazu stehen.
Das ist, wie ich derzeitig die Lage hier sehe. Was denken Sie dazu?