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76

Mittwoch, 21. August 2013, 20:35

TelefonBetreffend alle Akten, Schriftstücke und Zeugen, die die Tötung von mutmaßlichen Terroristen der NFK 02.04.2013 und damit zusammenhängende Vorkommnisse, mit der Erlaubnis zur Durchsuchung, Beschlagnahme, Befragung und Aufzeichnung.

77

Dienstag, 27. August 2013, 00:21

Nachdem die Mitarbeiterin zu Hummel durchgestellt wird:
TelefonGuten Tag, Brigitte Grotz, Senatsverwaltung am Telefon.

Beruf: BGH-Richterin

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Ausland

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78

Donnerstag, 29. August 2013, 16:30

Erstellt einen Beschluss und lässt ihn der Staatsanwaltschaft zukommen:



~ BESCHLUSS ~


Nach Prüfung durch den Bergischen Gerichtshof ergeht folgender Beschluss:

1. Sämtliche Akten und Schriftstücke zu den Vorfall betreffend der Tötung der 7 NFK-Terroristen sind der Staatsanwaltschaft zu übergeben. Geschieht die Herausgabe nicht freiwillig, so ist die Staatsanwaltschaft zur Beschlagnahme befugt.
2. Sämtliche in dem Vorfall involvierten Zeugen sind gegenüber der Staatsanwaltschaft zu benennen und können von dieser zu einer Befragung geladen werden. Sämtliche Akten und Schriftstücke, die deren Beteiligung aufzeigen, sind der Staatsanwaltschaft zu übergeben. Geschieht die Herausgabe nicht freiwillig, so ist die Staatsanwaltschaft zur Beschlagnahme befugt.
3. Zur Durchsetzung von 1. und 2. ist die Staatsanwaltschaft zur Durchsuchung der Räume der SIS befugt.


Zur Begründung:
1. Behörden haben den Strafverfolgungsbehörden Amtshilfe zu leisten. Gerade bei dem Verdacht eines Kapitaldeliktes ist eine unbeschränkte Zusammenarbeit der Behörden unumgänglich. Deswegen kann es nicht sein, dass Behörden hier eine Mitwirkung zur Aufklärung verweigert oder erschwert. Im Normalfall ist eine Behörde beim Bekanntwerden eine möglicher Straftat die Staatsanwaltschaft darüber unverzüglich und umfassend zu informieren. Beim Einsatz von Schusswaffen ist dies immer der Fall.
2. Eine Verhinderung der Befragung von Zeugen durch die Staatsanwaltschaft wegen angeblicher "Gefahr für Leib und Leben des Beamten, eine Gefährdung der Innerensicherheit und die Aufklärung schwerer Straftaten" ist nicht zulässig, zumal eine solche Gefahr durch das Gericht nicht gesehen wird. Die Staatsanwaltschaft ist selbst Behörde und im Falle von vertraulichen Daten zur Geheimhaltung verpflichtet. Daher ist ihr gegenüber umfassend und vollständig zu berichten. Bestünden mit einer Veröffentlichung bestimmter vertraulicher Daten solche Gefahren, dann ist dies der Staatsanwaltschaft mitzuteilen. Sollten Zeugen in einer Verhandlung aus solchen Gründen nicht geladen werden dürfen, so sind diese für die Vernehmung zu sperren. Jedoch muss ein Beamter geladen werden, der den Zeugen zuvor umfassend befragt hat und in die Vorgänge involviert war, um statt des Zeugen umfassend dem Gericht berichten zu können.
3. Damit diese Rechte im Zweifel zwangsweise durchgesetzt werden können, ist ein Durchsuchungsbeschluss notwendig. Zu weiteren Gründen als die in 1. und 2. genannten Rechten ist die Durchsuchung jedoch unzulässig.


Dr. iur. Sarah Hummel
- Richterin am BGH -

Dr. iur. Sarah Hummel
Richterin am BGH der Republik Bergen
Verlegerin der Hummel'schen Gesetzestexte

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79

Donnerstag, 29. August 2013, 16:31

:tele2:
TelefonRichterin Hummel hier, Frau Grotz, was kann ich für Sie tun?
Dr. iur. Sarah Hummel
Richterin am BGH der Republik Bergen
Verlegerin der Hummel'schen Gesetzestexte

Beruf: BGH-Richterin

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Region: Ausland

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80

Dienstag, 3. September 2013, 22:40

:tele2:
TelefonFrau Grotz?
Dr. iur. Sarah Hummel
Richterin am BGH der Republik Bergen
Verlegerin der Hummel'schen Gesetzestexte

81

Samstag, 7. September 2013, 17:30

TelefonFrau Hummel, ja. Der Innenausschuss des Senats möchte Sie gerne zu einem Entwurf anhören, der die Verfassung im Bezug auf das Wahlalter ändern soll.
Die Behörden in ganz Bergen - vom Staatsamt für Bergbau bis zur Gemeindeverwaltung in Zupfingen.

Beruf: BGH-Richterin

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Ausland

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82

Sonntag, 8. September 2013, 08:59

:tele2:
TelefonJa, das könnte ich machen, sofern ich besagten Ausschuss finde.
Dr. iur. Sarah Hummel
Richterin am BGH der Republik Bergen
Verlegerin der Hummel'schen Gesetzestexte

83

Sonntag, 8. September 2013, 13:52

TelefonFragen Sie einfach nach Raum S115. :)
Die Behörden in ganz Bergen - vom Staatsamt für Bergbau bis zur Gemeindeverwaltung in Zupfingen.

Beruf: BGH-Richterin

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Ausland

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84

Sonntag, 8. September 2013, 16:24

:tele2:
TelefonOkay, ich fahre dann gleich los. Auf Wiederhören!

Sie füllt sich noch eine Thermoskanne Kaffee ab und macht sich dann selbst auf den Weg.
Dr. iur. Sarah Hummel
Richterin am BGH der Republik Bergen
Verlegerin der Hummel'schen Gesetzestexte

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86

Dienstag, 22. Oktober 2013, 20:20

:tele2:
TelefonBGH, Büro Dr. Hummel, Frau Junk am Apparat.

87

Dienstag, 22. Oktober 2013, 20:47

TelefonWolig-Gerhard von der Generalstaatsanwaltschaft. Ich hätte gerne die Frau Präsidentin gesprochen.

Wohnort: überall

Region: überall

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88

Dienstag, 22. Oktober 2013, 21:03

:tele2:
TelefonTut mir leid, die ist gerade in der Kaffeepause, worum geht es denn?

89

Dienstag, 22. Oktober 2013, 21:05

TelefonEs geht um die Fristsetzung im Verfahren gegen Blomebeek.

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Region: überall

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90

Dienstag, 22. Oktober 2013, 21:38

:tele2:
TelefonDann schaue ich mal, ob ich sie irgendwo auftreiben kann. Einen Moment bitte.

Man hört wie der Hörer beiseite gelegt wird und kurz darauf das Schließen der Tür.