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Telefon Natürlich.geduldet sich
Fünf Minuten vergehen ohne ein Geräusch.
wartet noch immer und kocht unterdessen Tee
Nach weiteren fünf Minuten hört man wieder ein Rascheln am Hörer. Dann folgt eine Stimme etwas außer Atem.
Telefon Da bin ich wieder... hab sie... sie hatte sich mal wieder im Hause verlaufen und war auf der anderen Seite des Gebäudes. Ich gebe sie Ihnen nun.
Telefon Hummel hier. Was gibts?
Telefon Wolig-Gerhard von der Generalstaatsanwaltschaft, guten Tag Frau Hummel. Wir hatten vor einigen Tagen gesprochen. Ich möchte Beschwerde gegen die von Ihnen ohne Anhörung der Generalstaatsanwaltschaft angeordnete Fristverlängerung einlegen.
Telefon Wieso das?
Telefon Das Gesetz bestimmt eine Frist, von der abgewichen kann. Allerdings wurde zu dieser Abweichung die Staatsanwaltschaft nicht befragt, was ich sehr bedauere. Ich sehe nämlich die zwingende Notwendigkeit dafür nicht, das Verfahren dauert so schon aufgrund von Versäumnissen des SIS eine halbe Ewigkeit, da muss nicht noch mehr Zeit geschindet werden.
Ich schlage vor, die Frist zu verkürzen.
Telefon An was für eine Verkürzung hatten Sie denn gedacht?
Telefon Nun, der 04.11 wäre die gesetzliche Frist...
Telefon Ihnen ist aber die Komplexität dieses Falles und die schwerwiegende drohende Strafe für den Beschuldigten bewusst?
Telefon Also ich kann Ihnen ganz klar sagen, dass eine Verkürzung auf die gesetzliche Soll-Frist mit mir nicht stattfinden wird. Diese Soll-Frist dient für durchschnittliche Fälle. Einen solchen sehe ich hier ganz und gar nicht. Dies ist ein extremer Ausnahmefall, in den auch ein erfahrener Strafverteidiger eine längere Einarbeitungszeit benötigt. Sie brauchen so eine Zeit ja nicht, da Sie ja schon länger mit dem Fall betraut sind. Und Sie sagen ja auch, dass die Verzögerung durch den SIS entstanden sind. Warum also sollte man die Zeit für den Beschuldigten verkürzen, weil irgendeine Behörde nicht zu Potte gekommen ist. Dafür kann der Beschuldigte ja nichts. Sie haben sich scheinbar nur Gedanken gemacht, was für die Anklage das Beste ist, nicht aber die Interessen des Beschuldigten mit eingerechnet.
Wenn Sie es auf dem offiziellen Weg machen wollen und Ihnen meine Erklärung nicht genügt, dann sollten Sie die Beschwerde schriftlich einlegen.
Telefon Wie Sie meinen, Frau Präsidentin...
Telefon Wo ich Sie noch am Hörer habe. Ich habe auch ein Anliegen. Und zwar geht es mir um Ihren Öffentlichkeitsausschlussantrag. Der ist mir noch etwas undurchsichtig, wie genau Sie das hätten. Ich stimme Ihnen da vollkommen zu, dass es hier vertrauliche Informationen gibt, die nicht an die Öffentlichkeit kommen dürfen und das die Mitarbeiter des Geheimdienstes auch geschützt werden müssen. Deswegen würde ich gerne am kommenden Montag einen Termin anschlagen, bei dem wir, zusammen mit der Verteidigung dies genaustens besprechen. Ginge das bei Ihnen?