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151

Donnerstag, 10. April 2014, 18:48

Hohes Gericht,
"Karl-August Brudermüller" ist Sicherheitskommissar im Dienst des SIS und war als Scharfschütze des Team 1 am Einsatz beteiligt.
"Andreas Christophersen" ist Sicherheitsdirektor im Dienst des SIS und in der Leitung der Operation involviert.

Beruf: BGH-Richterin

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Ausland

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152

Donnerstag, 10. April 2014, 19:00

Vielen Dank!
Dann unterbrechen wir jetzt für 3 Stunden, bis der SIS alles für die Vernehmung ohne Schattenwand vorbereiten konnte und dann beginnen wir mit der Vernehmung des Zeugen Brudermüller, danach hören wir den Zeugen Christophersen. Und weil danach die Zeit schon sehr fortgeschritten sein wird, werden wir die restlichen Zeugen des SIS am folgenden Prozesstag anhören. Dann erholen Sie sich alle in der Pause und wir sehen uns hier wieder in 3 Stunden.

3 Stunden vergehen...


Ich nehme die Sitzung im Strafprozess gegen Andries Bloembeek wieder auf und sehe, dass alle Beteiligten wieder anwesend sind.
Blickt auf den Bildschirm vom SIS.

Dann würden wir nun gerne mit der Vernehmung des Zeugen Brudermüller beginnen.
Dr. iur. Sarah Hummel
Richterin am BGH der Republik Bergen
Verlegerin der Hummel'schen Gesetzestexte

153

Donnerstag, 10. April 2014, 22:41

Stimme
Einen Moment bitte.
Die Beamer werden eingeschaltet. Es erscheint die Frontalaufnahme eines Mannes mit strubelligen Haaren, Bart und Brille.
Brudermüller
Guten Tag.
Staatsdienstes für Innere Sicherheit (SIS)
"Ich sehe alles, ich weiß alles, ich wache über dich."

Beruf: BGH-Richterin

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Ausland

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154

Samstag, 12. April 2014, 12:09

Guten Tag,
Sie sind Karl-August Brudermüller, zumindest hier, und sind von Beruf Sicherheitskommissar im Dienst des SIS. Ist das korrekt?
Ihr Geburtsdatum und -ort erhalte ich noch von der Staatsanwaltschaft nach der Vernehmung schriftlich zugereicht. Weiterhin muss ich noch wissen, ob sie in einem persönlichen oder familiären Verhältnis zum Angeklagten stehen?

Ebenso muss ich Sie darauf hinweisen, dass Sie als Zeuge vor Gericht die Wahrheit sagen müssen. Zur Wahrheit gehört immer Vollständigkeit. D.h. Sie müssen uns alles erzählen, was Sie wissen, auch wenn es Ihnen unwichtig erscheint. Sollte Ihnen während Ihrer Aussage noch etwas einfallen, so können Sie dies immer noch nachschieben. Sollten Sie hier nicht die Wahrheit sagen, so machen Sie sich strafbar. Im Falle einer uneidlichen Falschaussage ist dies eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Sollten Sie unter Eid falsch aussagen, so wird man mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. Haben Sie auch dies verstanden?
Dr. iur. Sarah Hummel
Richterin am BGH der Republik Bergen
Verlegerin der Hummel'schen Gesetzestexte

155

Samstag, 12. April 2014, 13:21

Brudermüller
Die Angaben sind soweit korrekt. Mit dem Angeklagten bin ich weder verwandt noch verschwägert.

Die Belehrung habe ich verstanden.
Staatsdienstes für Innere Sicherheit (SIS)
"Ich sehe alles, ich weiß alles, ich wache über dich."

Beruf: Rechtsanwalt

Wohnort: Omsk

Region: Lorertal

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156

Samstag, 12. April 2014, 13:24

Frau Vorsitzende...
RA Björn Kortmann

Beruf: BGH-Richterin

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Ausland

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157

Samstag, 12. April 2014, 22:18

Herr Verteidiger?
Dr. iur. Sarah Hummel
Richterin am BGH der Republik Bergen
Verlegerin der Hummel'schen Gesetzestexte

Beruf: Rechtsanwalt

Wohnort: Omsk

Region: Lorertal

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158

Samstag, 12. April 2014, 23:30

Da der Zeuge eine der beim Einsatz handelnden Personen war, beantrage ich ihn nach § 10 Abs. 4 S. 2 APO auch über sein Zeugnisverweigerungsrecht aus sachlichen Gründen nach Art. 31 Abs. 7 S. 2 VdRB zu belehren.
RA Björn Kortmann

Beruf: BGH-Richterin

Wohnort: Freie Stadt Bergen

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159

Montag, 14. April 2014, 10:55

Herr Verteidiger, Ihre Fürsorglichkeit in Ehren. Aber Sie müssen mir nicht vorweggreifen. Bevor ich nicht zu einer möglichen persönlichen Beziehung des Zeugen weiß, belehre nur allgemein. Die besonderen Belehrungen folgen danach, da ich erst dann über alle möglichen Zeugnisverweigerungsrechte Bescheid wissen kann.

So Herr Brudermüller, da hier die vermeintlichen Terroristen durch Schüsse des SIS getötet worden sein sollen, bestünde natürlich auch die Möglichkeit, dass dies rechtwidrig erfolgt sein könnte. Daher möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Ihnen gemäß §14 Abs. 3 APO ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht, sofern sie sich durch Ihre Aussage selbst einer Straftat belasten müssten. Haben Sie auch dies verstanden?
Dr. iur. Sarah Hummel
Richterin am BGH der Republik Bergen
Verlegerin der Hummel'schen Gesetzestexte

160

Montag, 14. April 2014, 14:09

legt sich § 20a StGB vorsorglich zurecht und nimmt sich vor, damit die Aussageverweigerung zu verhindern

161

Montag, 14. April 2014, 18:33

Brudermüller rutscht etwas nervös auf seinem Stuhl umher.
BrudermüllerDas habe ich verstanden.
Staatsdienstes für Innere Sicherheit (SIS)
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162

Montag, 14. April 2014, 18:49

Wie Sie ja wissen, geht es in diesem Verfahren um die Geschehnisse der sogenannten Operation „Wanderfalke“. Würden Sie uns bitte die Geschehnisse rund um diese Operation aus Ihrer Sicht schildern.
Dr. iur. Sarah Hummel
Richterin am BGH der Republik Bergen
Verlegerin der Hummel'schen Gesetzestexte

163

Montag, 14. April 2014, 20:45

Ich gehöre einer mobilen Kommandoeinheit beim SIS an, die vor allem für Observationen und Festnahmen eingesetzt wurde. Am 2. April fand die Operation Wanderfalke statt, die zum Ziel hatte mehrere mutmaßliche Terroristen festzunehmen. Die Festnahme lief nicht wie geplant. Es kam zu einem Schusswechsel, bei dem einige meiner Kollegen verletzt und einige der mutmaßlichen Terroristen auch getötet wurden.
Staatsdienstes für Innere Sicherheit (SIS)
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164

Mittwoch, 16. April 2014, 09:37

Erläutern Sie uns bitte, wie Sie das erste Mal von der Operation gehört haben. Was wurde Ihnen mitgeteilt? Wie lief etwa die Besprechung der Operation ab? Gab es vor Beginn der Operation noch Anderes Wichtiges im Bezug auf die Operation?
Dr. iur. Sarah Hummel
Richterin am BGH der Republik Bergen
Verlegerin der Hummel'schen Gesetzestexte

165

Mittwoch, 16. April 2014, 10:25

Brudermüller
Wir wurden 5 Tage vor dem Zugriff zu einer Besprechung zusammengerufen, bei dem uns unser Vorgesetzter den Plan für die Festnahme erläuterte. Dabei wurde detailliert geschildert um welche Verdächtigen es sich handelte. Ferner wurde der Ort für den Zugriff genau beschrieben und die Einsatztaktik besprochen. Wir wurden darauf hingewiesen, dass die Verdächtigen gewaltbereit und möglicherweise bewaffnet sein. Darum sei unbedingt auf die Eigensicherung zu achten.
Staatsdienstes für Innere Sicherheit (SIS)
"Ich sehe alles, ich weiß alles, ich wache über dich."