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196

Sonntag, 27. April 2014, 11:14

Brudermüller
Wir wurden häufig darauf hingewiesen an die Eigensicherung zu denken, aber mir wurde nie gesagt, dass für den Schusswaffengebrauch andere Vorschriften gelten würden als gewöhnlich.
Staatsdienstes für Innere Sicherheit (SIS)
"Ich sehe alles, ich weiß alles, ich wache über dich."

197

Sonntag, 27. April 2014, 13:14

Können Sie denn ausschließen, dass es solche Versuche gab?

Beruf: BGH-Richterin

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Ausland

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198

Sonntag, 27. April 2014, 16:14

Herr Generalstaatsanwalt, Ihre Frage ist irrelevant. Natürlich kann ein Zeuge nie ausschließen, dass so etwas gegenüber anderer versucht wurde. Das ihm gegenüber soetwas nicht versucht wurde, hat der Zeuge ja bereits bekundet. Bitte fahren Sie mit Ihrer nächsten Frage fort.
Dr. iur. Sarah Hummel
Richterin am BGH der Republik Bergen
Verlegerin der Hummel'schen Gesetzestexte

Beruf: Rechtsanwalt

Wohnort: Omsk

Region: Lorertal

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199

Sonntag, 27. April 2014, 17:42

GedankenEin jeder blamiere sich so gut er kann. :D
RA Björn Kortmann

200

Sonntag, 27. April 2014, 18:32

Sie erwähnten eine Einsatzbesprechung 5 Tage vor dem Einsatz. Wurde in dieser Besprechung erwähnt, warum eine frühere Unschädlichmachung der Zelle nicht erfolgen sollte?

201

Sonntag, 27. April 2014, 18:40

Brudermüller
Nein. Das Zuwarten hatte nichts damit zu tun, dass man den mutmaßlichen Terroristen Zeit geben wollte. So ein Einsatz braucht ganz einfach Vorbereitung. Kollegen haben das Objekt länger observiert, damit wir beim Zugriff möglichst genau über die Zielpersonen und Örtlichkeit informiert waren.
Staatsdienstes für Innere Sicherheit (SIS)
"Ich sehe alles, ich weiß alles, ich wache über dich."

202

Sonntag, 27. April 2014, 18:59

Das ist also ein übliches Verfahren?

203

Sonntag, 27. April 2014, 19:40

Brudermüller
Das kommt immer ganz auf die Umstände der Operation an.
Staatsdienstes für Innere Sicherheit (SIS)
"Ich sehe alles, ich weiß alles, ich wache über dich."

204

Sonntag, 27. April 2014, 20:05

Halten Sie es denn für ungewöhnlich, dass ein solcher Einsatz erst dann durchgeführt wird, wenn dutzende Menschen in Gefahr sind?

Beruf: Rechtsanwalt

Wohnort: Omsk

Region: Lorertal

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205

Sonntag, 27. April 2014, 21:58

Ich beanstande diese Frage. Ob der Zeuge sich denkt, dass das Vorgehen ungewöhnlich sei, gehört zum forum internum, und ist vor Gericht nicht auszuforschen.
RA Björn Kortmann

Beruf: BGH-Richterin

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Ausland

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206

Sonntag, 27. April 2014, 22:49

Herr Generalstaatsanwalt, ich sehe keinen Zusammenhang zwischen diesem Fall und Ihrer Frage. Entweder Sie mögen kurz den Zusammenhang erklären und mit einer anderen Frage fortfahren.
Dr. iur. Sarah Hummel
Richterin am BGH der Republik Bergen
Verlegerin der Hummel'schen Gesetzestexte

207

Montag, 28. April 2014, 14:27

Ich formuliere um: Ist es üblich, einen solchen Einsatz erst dann durchzuführen, wenn potentielle Gefahr für dutzende Menschen besteht?
Der Zeuge sprach davon, dass eine Vorbereitung des Einsatzes erforderlich war, die über einen längeren Zeitpunkt andauerte. Das man den Einsatz jedoch - obwohl man bereits Wissen um die Gefährdung hat - erst im letzten Moment durchführt, erklärt sich mir nicht direkt, bei allem Verständnis für notwendige Vorbereitungen.
Um die Frage nach dem Zusammenhang zu beantworten: Die Hintergründe dieses Einsatzes sind wesentlich für die Frage, ob der Angeklagte mit seiner Anweisung einen gewissen Ausgang provoziert haben könnte. Ich möchte daher erfahren, ob es der Zeuge als Einsatzkraft als eine unübliche Entscheidung der Einsatzleitung sah, eben vor dem Hintergrund der Veranstaltung mit den beiden Staatsministerinnen damals.

Beruf: BGH-Richterin

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Ausland

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208

Montag, 28. April 2014, 15:10

Herr Generalstaatsanwalt, der Zeuge hat doch schon die Gründe dargelegt, warum es "so lange" dauerte. Aus der Antwort des Zeugen hören Sie doch schon, dass daran nicht Ungewöhnliches war.
Fahren Sie bitte mit der nächsten Frage fort.
Dr. iur. Sarah Hummel
Richterin am BGH der Republik Bergen
Verlegerin der Hummel'schen Gesetzestexte

209

Montag, 28. April 2014, 15:14

Da der Zeuge zum Ablauf des Einsatzes keine Angaben macht, hat die Staatsanwaltschaft keine weiteren Fragen.
Gedanken :rolleyes:

Beruf: BGH-Richterin

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Ausland

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210

Montag, 28. April 2014, 15:19

Dann bitte ich nun die Verteidigung Fragen zu stellen.
Dr. iur. Sarah Hummel
Richterin am BGH der Republik Bergen
Verlegerin der Hummel'schen Gesetzestexte