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226

Donnerstag, 1. Mai 2014, 15:03

Ich gehe davon aus.

227

Donnerstag, 1. Mai 2014, 15:04

Christophersenträgt eine Maske, wie sie auch der erste Zeuge getragen hat, dazu eine Clown-artige Verkleidung.
Staatsdienstes für Innere Sicherheit (SIS)
"Ich sehe alles, ich weiß alles, ich wache über dich."

Beruf: BGH-Richterin

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Ausland

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228

Donnerstag, 1. Mai 2014, 16:08

Gut, dass das jetzt wieder klappt,
Sie sind für uns Andreas Christophersen, und sind von Beruf Sicherheitsdirektor im Dienst des SIS. Ist das korrekt?
Ihr Geburtsdatum und -ort erhalte ich ebenfalls wie beim Zeugen zuvor noch von der Staatsanwaltschaft nach der Vernehmung schriftlich zugereicht. Weiterhin muss ich noch wissen, ob sie in einem persönlichen oder familiären Verhältnis zum Angeklagten stehen?
Dr. iur. Sarah Hummel
Richterin am BGH der Republik Bergen
Verlegerin der Hummel'schen Gesetzestexte

229

Donnerstag, 1. Mai 2014, 18:28

Das ist korrekt. Ich bin mit dem Angeklagten nicht verwandt oder verschwägert sowie ebenfalls nicht persönlich bekannt.
Staatsdienstes für Innere Sicherheit (SIS)
"Ich sehe alles, ich weiß alles, ich wache über dich."

Beruf: BGH-Richterin

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230

Donnerstag, 1. Mai 2014, 18:32

Da hier die vermeintlichen Terroristen durch Schüsse des SIS getötet worden sein sollen, bestünde natürlich auch die Möglichkeit, dass dies rechtwidrig erfolgt sein könnte. Daher möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Ihnen gemäß §14 Abs. 3 APO ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht, sofern sie sich durch Ihre Aussage selbst einer Straftat belasten müssten.

Ferner muss ich Sie darauf hinweisen, dass Sie als Zeuge vor Gericht die Wahrheit sagen müssen. Zur Wahrheit gehört immer Vollständigkeit. D.h. Sie müssen uns alles erzählen, was Sie wissen, auch wenn es Ihnen unwichtig erscheint. Sollte Ihnen während Ihrer Aussage noch etwas einfallen, so können Sie dies immer noch nachschieben. Sollten Sie hier nicht die Wahrheit sagen, so machen Sie sich strafbar. Im Falle einer uneidlichen Falschaussage ist dies eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Sollten Sie unter Eid falsch aussagen, so wird man mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

Haben Sie auch dies alles verstanden?
Dr. iur. Sarah Hummel
Richterin am BGH der Republik Bergen
Verlegerin der Hummel'schen Gesetzestexte

231

Donnerstag, 1. Mai 2014, 19:57

Ja.
Staatsdienstes für Innere Sicherheit (SIS)
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232

Donnerstag, 1. Mai 2014, 20:40

Ihnen ist ja das Beweisthema bekannt. Würden Sie uns bitte im Zusammenhang erläutern, was vor der Operation passiert ist?
Dr. iur. Sarah Hummel
Richterin am BGH der Republik Bergen
Verlegerin der Hummel'schen Gesetzestexte

233

Donnerstag, 1. Mai 2014, 21:42

Nun, wir beobachteten seit einigen Monaten eine potentielle terroristische Zelle, die mutmaßlich einen Anschlag plante. Es wurden verschiedene Szenarien entworfen und Pläne für Operationen verfasst. Eine davon, die "Operation Wanderfalke" wurde als die sinnvollste angesehen. Sie sah eine Stürmung vor, mit anschließender Verhaftung. Die genauen Details bin ich nicht befugt weiterzugeben, ich kann allerdings so viel sagen: Im Laufe der Vorbereitungen der Operation wurde deutlich, dass das Ziel erreichbar ist, mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ohne den Einsatz von letaler Gewalt und mit relativ geringem Risiko für die Umgebung.
Wir wollten dabei, da wir zuverlässige Informationen vorliegen hatten, zu einem gewissen Zeitpunkt die Operation anlaufen lassen, allerdings wurde uns eine anderslautende Anordnung des Staatskanzlers mitgeteilt, sodass wir uns gezwungen sahen, die Operation früher als geplant zu beginnen.
Staatsdienstes für Innere Sicherheit (SIS)
"Ich sehe alles, ich weiß alles, ich wache über dich."

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234

Freitag, 2. Mai 2014, 10:57

Wie haben Sie von der Anordnung erfahren? Haben Sie sie selbst gelesen? Wenn ja, könnten Sie uns den Inhalt mit eigenen Worten wiedergeben?
Dr. iur. Sarah Hummel
Richterin am BGH der Republik Bergen
Verlegerin der Hummel'schen Gesetzestexte

235

Freitag, 2. Mai 2014, 15:57

Ein Vorgesetzter übergab sie mir, ob Original oder Kopie weiß ich allerdings nicht.

Inhaltlich war bestimmt, dass die Operation unverzüglich beginnen sollte, ausgeführt durch eine SE des SIS. Sicherheit und Geheimhaltung sollte gewährleistet werden.
Es sollte gehandelt werden, ehe die Terroristen "das Ziel" erreichen können, im Falle von Drohungen sollte das Problem schnellstmöglich gelöst werden, der Staatskanzler erklärte ferner seine Rückendeckung für die Billigung von Todesopfern, weil aus Gefahren schnell Realität werden könne.
Außerdem war von einer Verteidigung der Verfassung die Rede, Mindestanforderung war die Inhaftierung.

Ich bin mir nicht sicher, ob es noch weiterging, das ist recht lange her, aber bei diesem Teil bin ich mir sicher.
Sowohl mir als auch meinem Vorgesetzten kam das komisch vor. Auf Rückfrage der Einsatzkräfte baten wir um Bestätigung, die auch erfolgte.
Staatsdienstes für Innere Sicherheit (SIS)
"Ich sehe alles, ich weiß alles, ich wache über dich."

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236

Freitag, 2. Mai 2014, 17:58

Gab es aufgrund dieser Anordnung außer dem früheren Durchführungen noch Änderungen in der Operation?
Dr. iur. Sarah Hummel
Richterin am BGH der Republik Bergen
Verlegerin der Hummel'schen Gesetzestexte

237

Freitag, 2. Mai 2014, 18:02

Die Anordnung des Staatskanzlers wurde entsprechend umgesetzt.
Staatsdienstes für Innere Sicherheit (SIS)
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238

Freitag, 2. Mai 2014, 18:05

Welche Anweisungen wurden bezüglich der Anweisung an die eingesetzten Kräfte weitergegeben?
Dr. iur. Sarah Hummel
Richterin am BGH der Republik Bergen
Verlegerin der Hummel'schen Gesetzestexte

239

Freitag, 2. Mai 2014, 18:33

Die Anweisung, die Anordnung des Staatskanzlers umzusetzen.
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240

Freitag, 2. Mai 2014, 18:50

Also wurde den Einsatzkräften die Anordnung vorgelesen?
Dr. iur. Sarah Hummel
Richterin am BGH der Republik Bergen
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