So, um Ihnen das mal klar zu sagen. Wenn ich etwas nicht mag, dann ist das, wenn man sich Kompetenzen aneignet, die einem nicht zustehen.
In dieser Verhandlung habe ich die Leitung und ich bestimme, was Gegenstand dieses Verfahrens ist. Wenn ich etwas für zweckmäßig halte, dann kann ich es zum Gegenstand dieses Verfahrens machen, weil ich die Verpflichtung habe von Amts wegen zu ermitteln. Und wenn Sie meinen, dass Sie bestimmen können, was Gegenstand dieses Verfahrens ist, dann liegen Sie falsch. Wenn Sie zu bestimmten Komplexen gesagt bekommen, darüber dürfen Sie nicht reden. Aber wenn Ihnen gesagt wurde, dass Sie nur über die Dinge reden sollen, die Gegenstand dieses Verfahrens sind, dann sage ich Ihnen, dass auch das vergangene Verhalten der SIS im Zusammenhang mit tödlichem Waffeneinsatz durchaus beachtlich für dieses Verfahren ist und daher auch Gegenstand des Verfahrens ist. Aber weder der SIS, noch Sie, können dem Gericht vorschreiben, was Gegenstand des Verfahrens ist.
Haben wir uns da verstanden? Möchten Sie im Hinblick dessen etwas an Ihrer Aussage ändern?