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Beruf: Rechtsanwalt

Wohnort: Omsk

Region: Lorertal

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31

Dienstag, 31. Dezember 2013, 11:41

Frau Vorsitzende, vielleicht sollten noch die Personen der sonstigen Prozessbeteiligten zu Protokoll genommen werden.
RA Björn Kortmann

Beruf: BGH-Richterin

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Ausland

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32

Dienstag, 31. Dezember 2013, 11:55

Ihre Anwesenheit, sowie die Anwesenheit der Generalstaatsanwaltschaft wurde bereits festgestellt und somit zu Protokoll genommen. Rechtsform der Generalstaatsanwaltschaft, sowie die Stellung der Vertreter sind dem Gericht bekannt und bereits im Rahmen der Anwesenheitsfeststellung ins Protokoll aufgenommen worden.
Da Sie nicht Partei sind, sondern Vertreter einer Partei, sind Ihre Daten nicht von Belang. Sofern man hier überhaupt von Partei reden kann, jedenfalls wenn man den Wortlaut des §10 Abs. 1 APO nutzt.
Habe ich noch andere Prozessbeteiligte vergessen, Herr Kortmann?
Dr. iur. Sarah Hummel
Richterin am BGH der Republik Bergen
Verlegerin der Hummel'schen Gesetzestexte

Beruf: Rechtsanwalt

Wohnort: Omsk

Region: Lorertal

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33

Dienstag, 31. Dezember 2013, 15:36

SimOffHabe gerade gesehen, dass das schon gemacht wurde. Sorry, kommt vor, dass man das vergisst/übersieht, wenn sich die Sim in die Länge zieht. ;)
Soweit es keine Nebenklage gibt, nicht.
RA Björn Kortmann

Beruf: BGH-Richterin

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Ausland

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34

Dienstag, 31. Dezember 2013, 17:14

SimOffKein Problem. Sobald die Feiertage um sind, dürfte es ja auch wieder besser werden =)

Gut, dann bitte ich die Anklage um die Verlesung der Anklageschrift.
Dr. iur. Sarah Hummel
Richterin am BGH der Republik Bergen
Verlegerin der Hummel'schen Gesetzestexte

35

Dienstag, 31. Dezember 2013, 19:49

Stefan Streiter, Generalstaatsanwalt
erhebt sich

In dem Verfahren gegen

Bloembeek,
Andries *27.10.1980
wohnhaft Haupstroß 17

51001 Londhaven

wegen
Mord in mittelbarer Täterschaft, strafbar gemäß § 37 in Verbindung mit §9, Absatz 1, Alternative 2 StGB
- Aktenzeichen Staatsanwaltschaft: GStA-S73/2013-B-0123 und
- Aktenzeichen BGH: BGH 1 StE 01/13 -


erhebt die Generalstaatsanwaltschaft der Republik Bergen, vertreten durch Herrn Leitenden Generalstaatsanwalt Randolf Peters, vertreten durch Frau Staatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Frau Melanie-Luisa Woling-Gerhard

A N K L A G E
gegen den Beschuldigten.

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last:

1. In Ausübung seiner Amtsgewalt eine Anordnung gegenüber dem Staatsdienst für innere Sicherheit (SIS) getroffen zu haben, betreffend eines Einsatzes der Beamten dieser Behörde gegen eine Gruppe mutmaßlicher Terroristen am 02.04.13 (Anhang 1 ). Durch die Anordnung hat er den Beamten des SIS befohlen, tödliche Waffengewalt in spezifizierten Situationen einzusetzen.
2. Die Befragung der durch den SIS beauftragten Person ergab, dass die Anweisung derart gefasst und auch auf wiederholte Nachfrage bestätigt wurde, dass eine Tötung der Terroristen in einer solchen Situation erfolgen solle, unabhängig von der Pflicht zum pflichtgemäßen Abwägung und Einbeziehung weniger schädlicher Alternativen. Weiterhin sei von der Gruppe zum konkreten Zeitpunkt nach Einschätzung der Behörde keine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben andereer ausgegangen. Somit entfällt ein Rechtfertigungsgrund für den letalen Waffeneinsatz (sog. finaler Rettungsschuss). Nach Einschätzung des SIS wäre ein Zugriff zu einem späteren Zeitpunkt besser geeignet gewesen, um das Risiko der Notwendigkeit eines Waffeneinsatzes zu minimieren.
Einer der für die Einweisung der Scharfschützen zuständige Beamten, der jedoch ohne Weisungsbefugnis war und durch dessen Gruppe nicht geschossen wurde, sagte aus, er habe den Befehl zum Schusswaffeneinsatz "eher nicht für angemessen" und die Erfordernisse für die Anwendung des sog. finalen Rettungsschusses für "eher nicht" gegeben gehalten. (Anhang 2: Protokolle der Befragungen) Der mutmaßliche Schütze war aufgrund laufender Einsätze unabkömmlich und daher nicht befragbar.
Die Stellungnahmen der weiteren Beteiligten liegen der Generalstaatsanwaltschaft vor.
3. Nach Ansicht der der Generalstaatsanwaltschaft hat der Beschuldigte durch Äußerung vor dem Senat (Anhang 3: Plenarprotokoll) die Vorsätzlichkeit der Anweisung bestätigt. In einer späteren Befragung hat er geäußert, er habe lediglich die Möglichkeit eines finalen Rettungsschusses, nicht jedoch dessen Durchführung durch die Anordnung bezwecken wollen (Anhang 4: Protokoll der Befragung).
Die Generalstaatsanwaltschaft misst dieser Aussage jedoch keine ausreichende Glaubwürdigkeit bei, da
a) die Anweisung deutlich von einer Tötung der Terroristen mit Billigung des Beschuldigten spricht, mindestens also grob missverständlich ist,
b) die Anweisung durch den SIS hinterfragt und trotzdem erneut bestätigt wurde,
c) der Angeklagte öffentlich bestätigt hat, "diese Reaktion" angeordnet zu haben, als es um die Tötung der mutmaßlichen Terroristen ging.
4. Eine Verantwortlichkeit der beteiligten Beamten verneint die Generalstaatsanwaltschaft aufgrund des Befehlsverhältnisses und der Tatsache, dass der Befehl trotz Rückfrage erneut bestätigt wurde. Somit mussten die Beamten von der Verbindlichkeit ausgehen und handelten gemäß der Anordnung.

Der Beschuldigte wird daher angeklagt, Mord, strafbar gemäß § 37 StGB, in mittelbarer Täterschaft (§ 9, Absatz 1 StGB) in sieben Fällen begangen zu haben.

Beruf: BGH-Richterin

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Ausland

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36

Mittwoch, 1. Januar 2014, 10:46

Ich danke der Anklage.
Die Verteidigung hat nun die Möglichkeit sich zur Anklage zu äußern. Herr Kortmann, wird Ihr Mandant aussagen?
Dr. iur. Sarah Hummel
Richterin am BGH der Republik Bergen
Verlegerin der Hummel'schen Gesetzestexte

Beruf: Rechtsanwalt

Wohnort: Omsk

Region: Lorertal

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37

Donnerstag, 2. Januar 2014, 11:07

Ja, mein Mandant möchte aussagen.
RA Björn Kortmann

Beruf: BGH-Richterin

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Ausland

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38

Donnerstag, 2. Januar 2014, 13:49

Gut. Herr Bloembeek, belehrt habe ich Sie ja bereits. Sie wissen nun auch, worum es hier geht. Dann bitte ich Sie Ihre Sicht der Dinge wiederzugeben.
Dr. iur. Sarah Hummel
Richterin am BGH der Republik Bergen
Verlegerin der Hummel'schen Gesetzestexte

Beruf: -

Wohnort: Londhaven

Region: Trübergen

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39

Samstag, 4. Januar 2014, 02:17

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
sehr geehrte Damen und Herren,

das Leben eines jeden ist viel Wert. Doch ist es jeglichen Lebens wert, für ein Konstrukt wie "das Land" sein Leben zu lassen.
wartet kurz.
Ich war nicht verwundert, als die Südbergische Zeitung nur einen kleinen Teil meiner Anordnung veröffentlicht hat. Es klingt doch viel besser, wenn es nach einer Anordnung zum Mord klingt. Doch jeder, der den nötigen Verstand hat und den kompletten Text vor Augen hat, sieht das ganze Bild, und das ist wahrhaft ein anderes als das in den Medien widergespiegelte.
Nun könnte gesagt werden, ich hätte den Vorwurf der Staatsanwaltschaft, wegen dem ich hier vor Ihnen stehe, vor dem Senat bestätigt. Diese Behauptung ignoriert aber die Regeln der Politik. In der Politik muss man, wenn man Unterstützung haben will, alles versuchen, ins Positive zu wenden und es im besten Licht darzustellen. Deswegen habe ich, um den SIS vor Vorwürfen zu schützen, ausgesagt, dass diese Tötung notwendig war und dass ich sie befürworte. Doch ich und auch gar kein Gericht unseres Landes weiß, was der Staatsdienst für Innere Sicherheit an dem erwähnten Tag getan hat. Ich hätte sagen können, der SIS hat da vielleicht etwas missverstanden, doch es wäre nicht meinem Amt entsprechend, wenn ich so schlecht über einen mir damals unterstehenden Dienst zu reden. Ist das Leben ein Mal weg, kann man es nicht wieder zurückholen.
Nun zurück zur Grundlage der Anklage: Die Anordnung klingt an der viel zitierten Stelle nach Mord, ist aber im ganzer Länge komplett anders. Ich war erfreut, dass der derzeitige Staatskanzler Königskamp auf meine Bitte die Anordnung Ihnen zur Verfügung gestellt hat und somit ermöglicht hat, dass der komplette Text bekannt wird. Denn die gesamte Anordnung verfolgt ein Ziel: Ich wollte nicht, dass die Mitarbeiter des SIS einen ganz bestimmten Fehler machen. Um auf den Anfang dieser Rede zurück zu kommen: Niemand soll für sein Land sterben. In bestimmten Teilen der Sicherung des Staates sind die Menschen so loyal gegenüber dem Land, dass sie sich für ihr Land töten lassen würden. Bei meinem Besuch im SIS Mitte März habe ich es selbst erlebt, als mir ein Mann, ca. 30, mir gesagt hat: "Herr Staatskanzler, ich habe schon viele Kugeln abgefangen, um Ihre Vorgänger zu schützen. Ich bin stolz darauf, Sie geschützt zu haben und alle, auf die ich bisher aufpassen durfte, vor allerlei Gefahren gerettet zu haben." Diese Worte habe ich nie vergessen. Und als dann der 02.04.2013 dann war, dann erinnerte ich mich an die Worte und schrieb die Anordnung in den Gedanken daran, dass diese Männer und Frauen nicht nur an das Land und an deren Job, sondern auch an ihr eigenes Leben und ihre Familie denken sollen und sich nicht opfern sollen, sondern konzentriert und gut arbeiten sollen. Ich war mir zu dem Zeitpunkt nicht bewusst, dass das derart fehlinterpretiert werden könnte. Folgende Textstelle ist so zu verstehen, dass "wenn die Terroristen mit Mord drohen" - was keineswegs, wie es die Staatsanwaltschaft präsentieren will oder wollte, ein Persilschein für Mord ist - "die Tötung" - also nicht der Mord, sondern in dem Fall die Notwehr - erfolgen darf. Dass das kein Persilschein ist, wird im folgenden Satz mit der Formulierung "vor allem, wenn die Gefahren sehr schnell zur Realität werden können" deutlich. Und ich habe die Verfassung als das zu sichernde Objekt genannt, was auch bedeutet, dass den Einsatzleuten folgender Text bewusst sein muss: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist unumstößliche Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." Diese Textstelle ist Artikel 1 Abs. 1, der Anfang unserer Verfassung. Sie ist das Herz unseres Landes, und die Basis von allem, was in unserem Staat existiert. Sie ist die Garantie für das Leben - und wer sie wahrt, muss sich auch an sie halten - das ist impliziert.
Und was ich ganz klar sagen muss, ist, dass wenn man weiß, da sind Menschen, die bereit sind, sich zu opfern, und man wegen der Notfallsituation überhaupt erst in die Sache einbezogen wird, obwohl das SIS dem Innenministerium untersteht, die Ministerin aber an dem Tag auf Grund eines Trauerfalls nicht arbeiten konnte, dann schreibt man verzweifelt, in der Hoffnung, dass diese gefährliche Situation gut ausgeht, eine Anordnung, die vielleicht bei einigen Missverständnisse verursachen, die aber eigentlich deutlich sagt: "Passt auf, dass ihr eure Köpfe heil da raus bekommt!", denn lieber schreibe ich vorsichtig diese Anordnung, als dass ich in Nachsicht dann zerrissen werde, weil wegen meiner passiven Handlung eine trauernde Familie da steht. Ich habe nicht erwartet, dass Blut fließen wird. Ich hätte mich heute nach all der Erfahrung etwas klarer ausgedrückt, aber ich würde, wenn ich heute so etwas erlebe, wieder alles tun, um Blutvergießen und Opfer zu verhindern.
Um zum Schluss zu kommen: Ich habe vielleicht zu viel Interpretationsspielraum gelassen, aber ich habe weder den Mord noch die vorsätzliche Tötung in irgendeiner Art und Weise unterstützt, sondern habe nur auf das gute Recht der Notwehr zum Schutz der Einsatzkräfte, um alles zum Guten zu wenden, hingewiesen. Und als letztes möchte ich an die Staatsanwaltschaft die Frage stellen: Hätten Sie nicht auf die Möglichkeit der Notwehr in dieser gefährlichen Situation hingewiesen und diese Menschen, Mütter und Väter, Söhne und Töchter, einfach so sterben lassen?

Beruf: BGH-Richterin

Wohnort: Freie Stadt Bergen

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40

Samstag, 4. Januar 2014, 09:04

Herr Bloembeek, bei allem Verständnis für Ihre Situation, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass dies, auch wenn Kameras im Saal sind, keine Medienveranstaltung oder Plattform zur Selbstdarstellung ist, sondern es allein um die hier aufgeworfenen strafrechtlichen Fragen geht. Beispielsweise mag Ihre letzte Frage direkt an die Staatsanwaltschaft in den Medien gut wirken und Sie heroischer darstellen lassen, jedoch ist sie für diesen Prozess vollkommen irrelevant. Ich bitte Sie darauf zu achten.
Nun kommen wir zur eigentlichen Sache zurück. Kurz zusammen gefasst haben Sie gerade erklärt, dass Sie bei Ihrer Anweisung, die vermeintlich zur Tötung der sogenannten Terroristen führte, falsch verstanden wurden und sie vermeintlich falsch interpretiert wurde, da sie hier einen zu großen Interpretationsspielraum gelassen haben, da Sie darauf hinweisen wollten, dass die SIS-Beamten Ihr Notwehrrecht im Zweifel uneingeschränkt nutzen sollen? Ist das so korrekt?
Dr. iur. Sarah Hummel
Richterin am BGH der Republik Bergen
Verlegerin der Hummel'schen Gesetzestexte

41

Samstag, 4. Januar 2014, 13:04

beugt sich zu seiner Kollegin rüber: "Eins muss man ihm lassen, die Show beherrscht er, wir aber den Gerichtssaal."

Beruf: -

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Region: Trübergen

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42

Montag, 6. Januar 2014, 01:05

Frau Vorrsitzende, ich schildere schlicht und einfach alles aus meiner Sicht, damit man die unterschiedlichen Bilder sieht. Und außerdem gewöhnt man sich als Unternehmer daran, erst grundlegend überzeugen zu versuchen, um dann die Fragen zu beantworten. Und außerdem bin ich auch nur ein Mensch.
Ich wollte auf das Notwehrrecht hinweisen, und darauf, dass ich helfen werde, wenn jemand auf dieses Recht, welches jedem zusteht, zurückgreifen musste. Mir ist nicht verständlich, was dabei uneingeschränkt bedeutet?

Beruf: -

Wohnort: Londhaven

Region: Trübergen

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43

Montag, 6. Januar 2014, 01:07

Und ich möchte noch hinzufügen, dass ich auch weiß, dass man auch noch Informationen von den Terroristen hätte gewinnen können.

Beruf: BGH-Richterin

Wohnort: Freie Stadt Bergen

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44

Montag, 6. Januar 2014, 10:36

Mir ist bewusst, dass auch Sie nur ein Mensch sind, das sind wir doch alle ;) Dennoch will ich hier eine Verhandlung und keine Show und wenn ich denke, dass es dahin ausartet, werde ich die entsprechende Person zurechtweisen.

Uneingeschränkt heißt in diesem Fall, dass die SIS-Beamten im Zweifel nicht zögern sollten von Ihrem Notwehrrecht Gebrauch zu machen.
Dr. iur. Sarah Hummel
Richterin am BGH der Republik Bergen
Verlegerin der Hummel'schen Gesetzestexte

Beruf: -

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Region: Trübergen

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45

Montag, 6. Januar 2014, 13:48

Es gibt nur das eine Notwehrrecht, und das heißt auch, dass mit Menschenverstand die Situation vor Ort bewertet werden sollte.