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Beruf: BGH-Richterin

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Ausland

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46

Montag, 6. Januar 2014, 15:34

Gut. Ich würde gerne den Beweisanhang 1 der Staatsanwaltschaft, die damalige Anordnung des Angeklagten, als Beweis in den Prozess aufnehmen, um hier gezielter nachfragen zu können. Gibt es bezüglich der Verlesung dieser Anordnung von Anklage oder Verteidigung Einwände?
Dr. iur. Sarah Hummel
Richterin am BGH der Republik Bergen
Verlegerin der Hummel'schen Gesetzestexte

Beruf: Rechtsanwalt

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47

Montag, 6. Januar 2014, 19:53

Keine Einwände seitens der Verteidigung, Frau Vorsitzende.
RA Björn Kortmann

48

Montag, 6. Januar 2014, 20:20

GStA Streiter
Frau Vorsitzende, wenn Sie erlauben, würde ich gerne auf die Äußerungen des Angeklagten eingehen.

Beruf: BGH-Richterin

Wohnort: Freie Stadt Bergen

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49

Montag, 6. Januar 2014, 22:18

Dazu bekommen Sie noch Gelegenheit, keine Sorge. Aber erstmal befrage ich Herrn Bloembeek und dafür ist der Wortlaut der Anordnung nun mal auch von Bedeutung, deswegen möchte ich diesen in den Prozess einführen. Also gibt es seitens der Anklage Einwände gegen das Verlesen der Anordnung?
Dr. iur. Sarah Hummel
Richterin am BGH der Republik Bergen
Verlegerin der Hummel'schen Gesetzestexte

50

Montag, 6. Januar 2014, 23:33

Ah, in Ordnung. Keine Einwände.

Beruf: BGH-Richterin

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51

Mittwoch, 8. Januar 2014, 17:36

Dann verlese ich jetzt die Anordnung des Staatskanzlers, stellvertretend für die Staatsministerin des Innern und der Justiz, an den Staatsdienst für innere Sicherheit. Er wird dann schriftlich dem Protokoll beigelegt.
"Ich fordere Sie auf, sofort sich dem Problem, dass mir heute im Telefonat zwischen SIS-Präsident Bernhards und mir mitgeteilt wurde, zu widmen. Die Operation „Wanderfalke“ muss sofort begonnen werden. Um die Sicherheit und die Geheimhaltung der Operation zu gewährleisten, soll die Sondereinheit des SIS eingesetzt werden. Sie müssen eingreifen, bevor die Terroristen das Ziel erreichen können. Wenn die Terroristen mit dem Mord drohen, so sollte das Problem auf schnellstmögliche Weise gelöst werden. Die Tötung der Terroristen ist dabei, mit meiner Unterstützung, zu billigen. Gefahren, die das Leben der Einsatzkräfte und/oder der Ziele bedrohen, erfordern Reaktionen, vor allem, wenn die Gefahren sehr schnell zur Realität werden können.
Ich weise Sie an, das Land zu verteidigen und im Namen und für die Verfassung unseres Landes zu kämpfen und diese Gefahr mindestens mit Inhaftierungen zu beseitigen."

So, Herr Bloembeek. Könnten Sie uns etwas mehr zu der Operation Wanderfalke erzählen und den genauen Umständen, die sie zu dieser Anordnung veranließen.
Dr. iur. Sarah Hummel
Richterin am BGH der Republik Bergen
Verlegerin der Hummel'schen Gesetzestexte

Beruf: Rechtsanwalt

Wohnort: Omsk

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52

Freitag, 10. Januar 2014, 18:22

Beugt sich zu Bloembeek.
Weisen Sie noch mal darauf hin, dass es ihnen ausschließlich um das Notwehrrecht der Beamten ging. Dieser Punkt ist von enormer Wichtigkeit.
RA Björn Kortmann

Beruf: -

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53

Samstag, 11. Januar 2014, 18:39

nickt zu Kortmann und guckt dann zu Hummel.
Die Operation Wanderfalke ist die Operation zum Aufdecken des geplanten Terroranschlags. Er wurde vom SIS entwickelt und wurde mir seitens des damaligen Präsidenten des SIS Bernhards dargestellt. Er bedeutete, dass zuallererst vier Personen die zwei Bewacher am Zugang zu der Stelle, wo die Terroristen waren, verhaften sollten. Diese beide Personen sind auch heute noch in Haft. Danach gehen zehn Beamte nach oben zum Raum, wo sich die Terroristen aufhalten, und sie sollten diese verhaften. Danach sollten sie und die verhafteten Personen das Gebäude über ein kleines Treppenhaus verlassen und über drei Kombis des SIS in das Gefängnis FSB-Ost bringen.
Die Frage, die blieb, war der Zeitpunkt. Der SIS-Präsident hatte um eine Äußerung des Innenministeriums gebeten, doch die Ministerin war, wie schon erwähnt, eines Trauerfalls wegen nicht erreichbar und wurde freigestellt. Daher wurde ich kontaktiert. Bernhards hatte mich über potentielle Zeitpunkte informiert und hat mich gebeten, mit dem Sicherheitspersonal, welches auf die beiden Ministerinnen, die Ziel des Attentats hätten werden sollen, aufpasste. Sie teilten mir genau mit, wann die Ministerinnen vor Ort sein sollten. Dann habe ich über mehrere Wege versucht, den SIS-Präsidenten zu erreichen, was aber erfolglos blieb. Daher habe ich mich für die direkte Anordnung entschieden und wollte mit ihr erstens die Operation beginnen lassen und zweitens auf das Recht der Notwehr hinweisen. Dass der SIS-Präsident nicht zu finden war, überraschte mich, weswegen ich mir noch mehr Sorgen um die Geschichte machte und hoffte, dass alles gut ausgehen würde. Danach habe ich mich dem Alltag wieder gewidmet, um dann vom SIS-Präsidenten die Information zu bekommen, dass die Operation erfolgreich war, dass aber auch Opfer bei den Terroristen zu beklagen gab. Er bat mich um ein persönliches Gespräch und schilderte mir, dass man von den sieben Terroristen, die in dem Raum waren überrascht war und alles auf ein Blutbad hinauslief, und dass daher die Terroristen getötet wurden. Ich ahnte, dass da etwas nicht stimmt, und habe daher das Innenministerium über den Vorfall benachrichtigt und habe beauftragt, dass der Vorfall untersucht werden sollte. Was am Ende mit der Untersuchung los war, ist mir nicht bekannt. Auf jeden Fall habe ich gebeten, mir zu berichten, ob es bei der Geschichte Auffälligkeiten gab. Drei Wochen später teilte er mir persönlich mit, dass er keine Bedenken habe und dass ich mit der Sache abschließen soll, da es doch gelaufen sei und es keine Alternative gegeben haben soll.

54

Samstag, 11. Januar 2014, 22:11

notiert sich "wollte mit ihr zweitens auf das Recht der Notwehr hinweisen." --> Begriff nicht genannt, unglaubwürdig lt. früheren Aussagen.

Beruf: BGH-Richterin

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55

Mittwoch, 15. Januar 2014, 10:51

In der Anordnung hieß es ja auch "so sollte das Problem auf schnellstmögliche Weise gelöst werden." Kam Ihnen hierbei der Gedanke, dass dies auch missverstanden werden könnte?
Dr. iur. Sarah Hummel
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56

Mittwoch, 15. Januar 2014, 12:40

Wie Sie wahrscheinlich beim Lesen selbst bemerkt haben, ist diese Anordnung eher atypisch, was aus den Umständen resultiert, dass ich keine Zeit hatte. Die Anordnung ist kurz und knapp, und, wie man in der Retrospektive sagen kann, Missverständnisse herbeiführen kann. Wenn man aber merkt: "Hey, meint er das ernst?", dann kontaktiert man mich noch mal und ich äußere mich weniger missverständlich. Da sich aber bei mir niemand vom SIS mehr wegen der Anordnung gemeldet hat, muss ich davon ausgehen, dass es verstanden wurde. Ich habe vielleicht nicht genug bei den Formulierungen geachtet, doch erstens haben wir nicht ohne Grund Kontrollmechanismen als Basis unseres Staatsaufbaus, und zweitens hatte ich als Staatskanzler alleine nicht die höchste Entscheidungsmacht im SIS, sodass es eigentlich dem Präsidenten des SIS obliegt, im Detail zu entscheiden. Der Staatskanzler ist de jure nur der, der bezahlt, und der, der mit Innenminister und Staatspräsident Kontrolle im SIS betreiben kann. Mehr Rechte hatte ich nicht, daher kann man mir noch weniger Mord vorwerfen. Ich habe weder Macht noch Interesse daran gehabt, und habe weder zu Mord noch zu irgendeiner anderen illegalen Tat aufgerufen. Ich habe nur eine Pro-forma-Anordnung mit Hinweis auf das Recht zum Schutz des eigenen Lebens abgegeben, die seitens des SIS, wäre sie missverstanden worden, hätte hinterfragt werden sollen. Daher muss ich ganz deutlich sagen, dass ich eher im SIS, wo auch die potentiellen Täter - wir wissen ja noch nicht mal, ob es Mord war - sind, suchen würde.

Beruf: BGH-Richterin

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57

Mittwoch, 15. Januar 2014, 15:27

Herr Bleombeek, in welche Richtung während dieses Prozesses ermittelt werden solte, das überlassen Sie bitte dem Gericht.
Also meinen Sie hier, dass Sie zum Erlass einer solchen Anordnung rechtlich gar nicht befähigt waren, sondern nur dies dadurch eher ein rechtsunverbindlicher Ratschlag war aus Ihrer Sicht?
Dr. iur. Sarah Hummel
Richterin am BGH der Republik Bergen
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58

Mittwoch, 15. Januar 2014, 21:50

Frau Vorsitzende, der SIS hat sich an das Legalitätsprinzip zu halten. Dies ist eine Selbstverständlichkeit, die mein Mandant einer Fachbehörde nicht erläutern muss.
RA Björn Kortmann

59

Mittwoch, 15. Januar 2014, 22:13

GedankenBeim SIS wäre ich mir da nicht so sicher... :D

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60

Donnerstag, 16. Januar 2014, 00:12

Herr Verteidiger, es kommt mir nicht auf die tatsächliche rechtliche Situation an, diese kenne ich sehr wohl, sondern darauf, was der Angeklagte die Situation zum vermeintlichen Tatzeitpunkt eingeschätzt hat. Wie Sie sicher wissen, sind auch subjektive Dinge und Wahrnehmungen zu beachten.
Dr. iur. Sarah Hummel
Richterin am BGH der Republik Bergen
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