Ich verdrehe nicht die Beweislast, ich schildere, wie sich für die Staatsanwaltschaft das Verhalten und die Äußerungen des Angeklagten darstellen.
Es geht hier um nicht weniger als die Frage, ob der Angeklagte wenigstens fahrlässig gehandelt hat oder nicht.
Sie, Herr Verteidiger, stellen hier, gleichwohl Ihr Einwand berechtigt sein mag, wohlmöglich habe ich missverständlich formuliert, eine Behauptung auf, nämlich das das Legalitätsprinzip nicht tangiert wurde durch diese Anordnung. Warum aber bringt dann der Angeklagte zu seiner Verteidigung in diesem Verfahren ausdrücklich vor: [D]as Leben eines jeden ist viel Wert. Doch ist es jeglichen Lebens wert, für ein Konstrukt wie 'das Land' sein Leben zu lassen." - und das ausgerechnet ausgerechnet im ersten Satz? Wo bleibt da das Legalitätsprinzip, die Menschlichkeit?
Dann redet der Angeklagte von einer Inhaftierung als Mindestmaß, gleichwohl er als Jurist sich sehr bewusst sein muss, dass das Mittel der Inhafierung das stärkste ist, was dieses Legalitätsprinzip ohne Not erlaubt, also immer Höchstmaß polizeilichen Handelns sein müsste, wo bewegen wir uns da noch in der Legalität?