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Frau Richterin, ich habe eben die Bestätigung des Präsidenten erhalten. Es sollte nicht auf diesem Wege bekannt werden, aber die Anklage fällt nicht mehr in meine Zuständigkeit. Mein Nachfolger hat sich, wie ich höre, bereits oberflächlich in den Fall eingearbeitet und ist auf dem Weg hier her.
Ich denke, alles weitere müssen Sie mit ihm dann klären...
Herr Streiter, interne Zuständigkeiten der Staatsanwaltschaft interessieren mich nicht. Solange ein Staatsanwalt während der Hauptverhandlung anwesend ist, ist alles ok. Sollte aber ihr Kollege aber nach dem Ende der Unterbrechung noch nicht hier sein und sonst auch kein Staatsanwalt und keine Entschuldigungsgründe vorliegen, dann wird ein Urteil ergehen und Sie können sich denken, wie es ausfällt.
Ich muss ehrlich sagen, dass ich gerade wenig begeistert davon bin, was die Staatsanwaltschaft hier abzieht.
betritt mit ihrem Kaffee wieder den Saal, setzt sich, nimmt noch einen großen Schluck und wendet sich dann den Beteiligten zu.
Dann nehmen wir die Hauptverhandlung wieder auf. Ich stelle fest, dass die Anklage nun durch Generalstaatsanwalt Herrmann vertreten wird und die bisherigen Vertreter nicht mehr anwesend sind.
Gibt es von Seiten der Prozessbeteiligten noch Anmerkungen oder können wir mit der Vernehmung der SIS-Beamten beginnen?
Dann lassen Sie uns fortfahren in der Beweisaufnahme mit der Vernehmung der SIS-Beamten.
Gerichtsdiener, würden Sie bitte die Videoübertragung aktivieren.
Ein Gerichtsdiener schaltet die Videoübertragung an. Zu sehen ist ein Techniker des SIS, der kurz mit dem Gerichtsdiener, die Verbindung überprüft. Dann verschwindet der Techniker aus dem Bild und ein SIS-Beamter ist zu sehen.
Guten Tag,
ist bei Ihnen soweit alles für die Vernehmung der Beamten bereit?