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FROM : Bergischer Gerichtshof - DATE : 22:10:2013 19:36 - TO: GStA
AZ: BGH 1 StE 01/13
Freie Stadt Bergen, den 22.10.2013
B e s c h l u s s
In der Sache BGH 1 StE 01/13 gegen Andries Bloembeek, geb. 27.10.1980
wird die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft ▓▓▒▒▒▒█10.2013 zur Hauptverhandlung zugelassen.
Das Hauptverfahren wird vor dem Bergischen Gerichtshof unter dem Vorsitz von Richterin Sarah Hummel eröffnet. Als T░▒▒██▒▓▒▒▒▒▓▓▓▓▒▒▒e Verhandlung wird der 16.11.2013 festgelegt. E░░▓▒▒▒dung ergeht seperat.
Begründung:
▒▒▒▒▒▒▒▒▒▒▒▓▓▓▒▒▒▒▒▒▒▒▒▒▒▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▒▒████r und somit einen Amtsträger handelt.
Vom Zeitraum zwischen Einreichung der Klage und erstem Verhandlungstag gem. §7 Abs. 3▒▒░░▒▒▒██▒nd der Komplexität des Falls und der möglicherweise schwerwiegenden drohenden Strafe abgewichen, um dem Beschuldigten eine ausreichende Zeit zur Vorbereitung zu geben.
Über den Antrag auf Ausschlus█████ Öffentlichkeit wird ▒▒▒▒▒▒▒▒▒▒▒▒▒▒▒▒▒▒▒▒▒▒░░░
Dr. iur. Sarah Hummel
Präsidentin und Richterin am Bergischen Gerichtshof
An
Generalstaatsanwaltschaft
z.Hd. StAin Wolig-Gerhard
Seidelgasse 9
1220 Bergen
AZ: BGH 1 StE 01/13
AZ StA: GStA-S73/2013-B-0123
Freie Stadt Bergen, den 30.10.2013
L A D U N G
In der Strafsache gegen Andries Bloembeek
wegen Mord in mittelbarer Täterschaft
ist Termin zur Hauptverhandlung vor der Richterin am Bergischen Gerichtshof Dr. Sarah Hummel auf
Datum
Uhrzeit
Anschrift
Saal/Raum
Samstag, 15. November 2013
08:30
Platz des Friedens 1,
1220 Freie Stadt Bergen
110
bestimmt. Weitere Termine werden in der ersten Hauptverhandlung bekannt gegeben.
Die Generalstaatsanwaltschaft wird hiermit zu dem oben angegebenen Termin geladen.
Das persönliche Erscheinen eines Vertreters der Generalstaatsanwaltschaft ist gem. §9 Absatz 1 APO angeordnet. Es wird darauf hingewiesen, dass bei unentschuldigtem Nichterscheinen gem. §7 Absatz 4 APO ein Ordnungsgeld oder die Vorführung angeordnet werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. iur. Sarah Hummel
Präsidentin und Richterin am Bergischen Gerichtshof