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Donnerstag, 28. November 2013, 23:45

Valsanto - Tod des Heiligen Vaters

Zitat


Carlos Kardinal Pellicano, Camerarius Camerae Apostolicae

an das Volk von San Pedro del Valsanto und des Status Valsantinus

Bekanntmachung über den Tod des Heiligen Vaters


Gemäß der Konstitution über die Apostolische Sedisvakanz und das Konklave ordne ich an, dass in San Pedro del Valsanto und im Status Valsantinus bekannt gemacht und kund getan werde, zu wissen:

Am 28. November im Jahre des Herren 2013 um 22:57 wurde durch den Kardinalkämmerer festgestellt, dass Linus III., Episcopus Valsantinus, Vicarius Iesu Christi, Successor Principis Apostolorum, Summus Pontifex Ecclesiae Universalis, Princeps sui iuris status valsantinae, Patriarcha Occidentis, Pontifex Maximus, Primas Valsantinae, Archiepiscopus et Metropolitanus Provinciae Valsantinae, Servus Servorum Dei, aus diesen Gefilden verschieden und seine Seele aus der linken in die rechte Hand Gottes übergegangen ist.
Mit diesem Zeitpunkt hat die Sedisvankanz auf dem Stuhle des Bischofs von San Pedro begonnen und gemäß der Tradition hat der Kardinalkämmerer der Apostolischen Kammer die Herrschaft übernommen, bis ein neuer Bischof von San Pedro gewählt wurde.

Ferner ordne ich für das Staatsgebiet von Valsanto mit sofortiger Wirkung bis zur Beisetzung des Heiligen Vaters Staatstrauer an.

Valsanto,
am Tage des 28. November im Jahre des Herren 2013



Carlos Cardenal Pellicano



Zitat


Carlos Kardinal Pellicano, Camerarius Camerae Apostolicae

an die ehrwürdigen Brüder, die Kardinäle der heiligen katholischen und apostolischen Kirche

Einberufung anlässlich des Todes des Heiligen Vaters


Gemäß der mir durch die Apostolische Konstitution über die Apostolische Sedisvakanz und das Konklave zukommenden Aufgaben und Befugnisse ordne ich nach den Canones 1, 4, 6 und 8 der vorgenannten Konstitution an und verfüge, dass
1. sich ein jeder Kardinal unverzüglich nach San Pedro de Valsanto zu verfügen hat, um dort an den Sitzungen der Generalkongregationen, welchen die Leitung der heiligen katholischen und apostolischen Kirche obliegt, und am Konklave, soweit durch die apostolischen Konstitutionen dazu befugt, zur Wahl eines neuen Papstes mitzuwirken, wie es gemäß dem kanonischen Recht Pflicht und Vorschrift für die Kardinäle ist;
2. diejenigen Brüder Kardinäle, welche sich zur Erfüllung ihrer Pflichten nicht in der Lage sehen, durch Handschreiben bei mir persönlich ihre Verhinderung samt der Gründe hierfür anzeigen, um damit durch Anordnung den Status der rechtmäßigen Verhinderung erteilt und zugedacht zu bekommen.

Valsanto,
am Tage des 28. November im Jahre des Herren 2013



Carlos Cardenal Pellicano
Apostolische Nuntiatur
Vertretung des Heiligen Stuhls und der katholischen Kirche