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[EG - Großer Saal] Unterzeichnung Vertrag Anturien

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Dienstag, 26. Juni 2012, 15:25

Unterzeichnung Vertrag Anturien

Der Saal wird für die Unterzeichnung am 26.06. vorbereitet, die Pressevertreter treffen ein.

2

Mittwoch, 27. Juni 2012, 07:43

Trifft mit dem patentierten Thrace-Lächeln ein
Reichsregentin Adelsrepublik Anturien

Beruf: Ordinarius an der SU Bergen

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Bergen-Hauptstadt

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3

Mittwoch, 27. Juni 2012, 13:52

folgt seinem Gast und rollt hinter den Tisch, der für die Unterzeichnung vorgesehen ist, die goldenen Füllfederhalter liegen bereit


Werte Pressevertreter,
liebe Gäste!

Ich freue mich, Sie heute alle hier zur Unterzeichnung dieses ersten Vertrages der Republik mit Anturien begrüßen zu dürfen.
Gerne möchte ich meinem Gast, der Reichsregentin Jade Thrace die Möglichkeit geben, einige Worte an uns zu richten. Exzellenz Thrace, bitte.
deutet auf das Mikrofon vor ihr
Staatspräsident a.D.

4

Donnerstag, 28. Juni 2012, 10:52

Vielen Dank Herr Staatspräsident.

Wendet sich an die Pressevertreter und Gäste


Es ist für mich eine große Freude heute hier in der Republik Bergen sein zu dürfen.
Die Republik Bergen hat eine lange traditionsreiche Geschichte, hat viele Höhen, manche Tiefen, er- und überlebt. Es ist für die Adelsrepublik Anturien deshalb eine große Ehre das wir hier und heute das erste Kapitel zukünftiger gemeinsamer Beziehungen aufschlagen.

Der Grundlagenvertrag, den wir heute unterzeichen wollen, zementiert dabei den ersten Schritt einer, davon bin ich zutiefst überzeugt, weiteren positiven Entwicklung zwischen unseren Staaten, den wir kontinuierlich weiterentwickeln werden.
Reichsregentin Adelsrepublik Anturien

Wohnort: überall

Region: überall

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5

Donnerstag, 28. Juni 2012, 13:59

Reporterin:
Frau Thrace, Assmann mein Name von der Bergischen Allgemeinen Zeitung: Was erwarten Sie sich von den Beziehungen in Zukunft und wie haben Sie die Verhandlungen erlebt?

6

Freitag, 29. Juni 2012, 08:31

Die Verhandlungen fanden in einer äußerst angenehmen und konstruktiven Athmosphäre statt.

Ich erwarte das das gegenseitige Handelsvolumen steigen wird und die politischen Beziehungen sich weiter in eine freundschaftliche Richtung entwickeln werden.

Da Bergen auch bereits zu weiteren NA-Ländern gute Beziehungen aufgebaut hat halte ich es für gar nicht so abwegig das sich auch auf diesem Gebiet noch etwas entwickeln könnte.
Reichsregentin Adelsrepublik Anturien

Wohnort: überall

Region: überall

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7

Freitag, 29. Juni 2012, 14:39

Vielen Dank.

Beruf: Ordinarius an der SU Bergen

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Bergen-Hauptstadt

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8

Sonntag, 1. Juli 2012, 17:54

Frau Kollegin, wollen wir zur Tat schreiten? :)
Staatspräsident a.D.

9

Montag, 2. Juli 2012, 07:43

Gerne.

Unterschreibt



Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen der Adelsrepublik Anturien und der Republik Bergen



Die Vertragsparteien, die Adelsrepublik Anturien und die Republik Bergen schließen, gewillt, zukünftig gute Beziehungen zu unterhalten und einen Beitrag zu Frieden und Kooperation auf der Welt zu leisten, folgenden Vertrag:

Artikel 1 - Anerkennung

(1) Die Adelsrepublik Anturien und die Republik Bergen erkennen einander als souveräne Staaten an.
(2) Die Vertragsparteien erkennen die jeweiligen Grenzen und Hoheitsgewässer zu Vertragsschluss und bis auf Widerruf jede Veränderung dieser als unverletzlich an.

Artikel 2 – Frieden
(1) Die Vertragsparteien erklären, jede kriegerische Handlung oder Drohung gegeneinander zu unterlassen und den gegenseitigen Frieden zu wahren. Bei unlösbaren Konflikten wird eine Schlichtung vereinbart.
(2) Die Vertragsparteien verzichten untereinander auf Geheimdienstaktivitäten, die dem Vertragspartner schaden.
(3) Die Vertragsparteien werden, anerkennend, dass Frieden die wichtigste Bedingung für eine gerechte Welt ist, ihre gemeinsamen Möglichkeiten nutzen, um diesen zu erhalten.

Artikel 3 – Einmischung
(1) Die Partner pflegen den Dialog und Meinungsaustausch zu politischen Fragen. Auf die Einmischung in innerstaatliche Angelegenheiten wird, soweit diese nicht den jeweiligen Vertragspartner betreffen oder dies der ausdrückliche Wunsch des anderen Vertragspartners ist, abgesehen.

Artikel 4 – Diplomatische Kontakte

(1) Die Vertragspartner ermöglichen einander, Botschaften und andere diplomatische Vertretungen im anderen Staat zu errichten. Die Vertragspartner stellen sich dafür angemessene Einrichtungen zur Verfügung, die Immunität genießen.
(2) Die Vertragspartner gewähren allen diplomatischen Gesandten des anderen sämtliche Privilegien, insbesondere die volle diplomatische Immunität, sofern sie durch den Empfängerstaat akkreditiert wurden.
(3) Die Vertragspartner werden die Beziehungen zueinander mindestens als „neutral“ oder sinnesverwandt klassifizieren.

Artikel 5 – Unterstützung und Kooperation

(1) Die Vertragsparteien sichern sich zu, einander im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu unterstützen, sofern das durch einen Vertragspartner gewünscht wird.
(2) Die Vertragspartner beabsichtigen, in Zukunft in vielfältiger Weise in allen Bereichen der Politik, Gesellschaft und Wirtschaft zusammenzuarbeiten und erklären, dazu weitere Verträge schließen zu wollen.
(3) Die Vertragspartner vereinbaren ferner, dass sie auch in internationalen Angelegenheiten einen Austausch pflegen und zusammenarbeiten wollen, besonders was die Angelegenheiten internationaler Organisationen betrifft.

Artikel 6 – Einreise, Aufenthalt, Auslieferung

(1) Die Vertragspartner vereinbaren, den Staatsbürgern eine möglichst einfache Einreise in ihr Staatsgebiet zu ermöglichen.
(2) Die Vertragspartner erklären, über die Frage des Aufenthalts und der Betätigung der Staatsbürger des anderen Vertragspartners Vereinbarungen treffen zu wollen.
(3) Es wird vereinbart, dass die Vertragspartner Staatsbürger des anderen, die sich auf ihrem Staatsgebiet aufhalten, ausliefern, sofern sie dazu in der Lage sind und das mit den nationalen Gesetzen vereinbar ist.

Artikel 7 – Sicherheitszusammenarbeit
(1) Die Vertragspartner erklären, auch auf dem Gebiet der Polizei, Justiz, Geheimdienste und des Militärs einen Austausch und die Zusammenarbeit anstreben zu wollen.

Artikel 8 – Bildung, Anerkennung von Abschlüssen
(1) Die Vertragspartner erklären übereinstimmend, dass Bildung ein wichtiges Gut ist, und kommen zu dem Schluss, dass eine Zusammenarbeit und ein Austausch im Bereich von Schulen und Universitäten sinnvoll ist.
(2) Die Vertragspartner streben die Anerkennung von Abschlüssen untereinander an.

Artikel 9 – Handel

(1) Es wird angestrebt, weitere Übereinkommen im Bereich der Wirtschaft zu schließen.

Artikel 10 – Schlussbestimmungen

(1) Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft.
(2) Eine Änderung bedarf des gegenseitigen Einvernehmens.
(3) Die Partner vereinbaren, den Vertrag nur im gegenseitigen Einvernehmen aufzukündigen. Andernfalls kann er von einem der Partner nur mit einer Frist von 14 Tagen gekündet werden.Verstößt ein Vertragspartner in für den anderen Vertragspartner schädlicher Weise absichtlich gegen diesen Vertrag, so kann der geschädigte Vertragspartner den Vertrag für nichtig erklären.


Reichsregentin Adelsrepublik Anturien


Reichsregentin Adelsrepublik Anturien

Beruf: Ordinarius an der SU Bergen

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Bergen-Hauptstadt

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10

Montag, 2. Juli 2012, 14:38

tut es ihr gleich


Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen der Adelsrepublik Anturien und der Republik Bergen



Die Vertragsparteien, die Adelsrepublik Anturien und die Republik Bergen schließen, gewillt, zukünftig gute Beziehungen zu unterhalten und einen Beitrag zu Frieden und Kooperation auf der Welt zu leisten, folgenden Vertrag:

Artikel 1 - Anerkennung

(1) Die Adelsrepublik Anturien und die Republik Bergen erkennen einander als souveräne Staaten an.
(2) Die Vertragsparteien erkennen die jeweiligen Grenzen und Hoheitsgewässer zu Vertragsschluss und bis auf Widerruf jede Veränderung dieser als unverletzlich an.

Artikel 2 – Frieden
(1) Die Vertragsparteien erklären, jede kriegerische Handlung oder Drohung gegeneinander zu unterlassen und den gegenseitigen Frieden zu wahren. Bei unlösbaren Konflikten wird eine Schlichtung vereinbart.
(2) Die Vertragsparteien verzichten untereinander auf Geheimdienstaktivitäten, die dem Vertragspartner schaden.
(3) Die Vertragsparteien werden, anerkennend, dass Frieden die wichtigste Bedingung für eine gerechte Welt ist, ihre gemeinsamen Möglichkeiten nutzen, um diesen zu erhalten.

Artikel 3 – Einmischung
(1) Die Partner pflegen den Dialog und Meinungsaustausch zu politischen Fragen. Auf die Einmischung in innerstaatliche Angelegenheiten wird, soweit diese nicht den jeweiligen Vertragspartner betreffen oder dies der ausdrückliche Wunsch des anderen Vertragspartners ist, abgesehen.

Artikel 4 – Diplomatische Kontakte

(1) Die Vertragspartner ermöglichen einander, Botschaften und andere diplomatische Vertretungen im anderen Staat zu errichten. Die Vertragspartner stellen sich dafür angemessene Einrichtungen zur Verfügung, die Immunität genießen.
(2) Die Vertragspartner gewähren allen diplomatischen Gesandten des anderen sämtliche Privilegien, insbesondere die volle diplomatische Immunität, sofern sie durch den Empfängerstaat akkreditiert wurden.
(3) Die Vertragspartner werden die Beziehungen zueinander mindestens als „neutral“ oder sinnesverwandt klassifizieren.

Artikel 5 – Unterstützung und Kooperation

(1) Die Vertragsparteien sichern sich zu, einander im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu unterstützen, sofern das durch einen Vertragspartner gewünscht wird.
(2) Die Vertragspartner beabsichtigen, in Zukunft in vielfältiger Weise in allen Bereichen der Politik, Gesellschaft und Wirtschaft zusammenzuarbeiten und erklären, dazu weitere Verträge schließen zu wollen.
(3) Die Vertragspartner vereinbaren ferner, dass sie auch in internationalen Angelegenheiten einen Austausch pflegen und zusammenarbeiten wollen, besonders was die Angelegenheiten internationaler Organisationen betrifft.

Artikel 6 – Einreise, Aufenthalt, Auslieferung

(1) Die Vertragspartner vereinbaren, den Staatsbürgern eine möglichst einfache Einreise in ihr Staatsgebiet zu ermöglichen.
(2) Die Vertragspartner erklären, über die Frage des Aufenthalts und der Betätigung der Staatsbürger des anderen Vertragspartners Vereinbarungen treffen zu wollen.
(3) Es wird vereinbart, dass die Vertragspartner Staatsbürger des anderen, die sich auf ihrem Staatsgebiet aufhalten, ausliefern, sofern sie dazu in der Lage sind und das mit den nationalen Gesetzen vereinbar ist.

Artikel 7 – Sicherheitszusammenarbeit
(1) Die Vertragspartner erklären, auch auf dem Gebiet der Polizei, Justiz, Geheimdienste und des Militärs einen Austausch und die Zusammenarbeit anstreben zu wollen.

Artikel 8 – Bildung, Anerkennung von Abschlüssen
(1) Die Vertragspartner erklären übereinstimmend, dass Bildung ein wichtiges Gut ist, und kommen zu dem Schluss, dass eine Zusammenarbeit und ein Austausch im Bereich von Schulen und Universitäten sinnvoll ist.
(2) Die Vertragspartner streben die Anerkennung von Abschlüssen untereinander an.

Artikel 9 – Handel

(1) Es wird angestrebt, weitere Übereinkommen im Bereich der Wirtschaft zu schließen.

Artikel 10 – Schlussbestimmungen

(1) Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft.
(2) Eine Änderung bedarf des gegenseitigen Einvernehmens.
(3) Die Partner vereinbaren, den Vertrag nur im gegenseitigen Einvernehmen aufzukündigen. Andernfalls kann er von einem der Partner nur mit einer Frist von 14 Tagen gekündet werden.Verstößt ein Vertragspartner in für den anderen Vertragspartner schädlicher Weise absichtlich gegen diesen Vertrag, so kann der geschädigte Vertragspartner den Vertrag für nichtig erklären.


Reichsregentin Adelsrepublik Anturien


Staatspräsident Republik Bergen
Staatspräsident a.D.

Beruf: Ordinarius an der SU Bergen

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Bergen-Hauptstadt

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11

Montag, 2. Juli 2012, 14:43

Vielen Dank.
reicht ihr die Hand

Auf gute Beziehungen, Exzellenz. :)
Staatspräsident a.D.

12

Dienstag, 3. Juli 2012, 07:47

Schüttelt die Hand und lächelt in die Kameras


Darf ich Ihnen dann gleich unsere Botschafterin, Frau Lydia Berghuss, vorstellen, sofern Sie so nett wären selbige zu akkreditieren?

Winkt die im Hintergrund wartende Lydia herbei
Reichsregentin Adelsrepublik Anturien

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Dienstag, 3. Juli 2012, 07:48

nähert sich und schüttelt die Hand des Staatspräsidenten


Guten Tag, Euer Exellenz.

Wenn ich Ihnen meine Ernennungsurkunde überreichen dürfte?

Beruf: Ordinarius an der SU Bergen

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Bergen-Hauptstadt

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14

Mittwoch, 4. Juli 2012, 12:18

Vielen Dank, Frau Berghuss.
Willkommen in Bergen. :)
schüttelt ihr die Hand

Wenn Sie möchten, können Sie gerne ein paar Worte an die Presse richten, ich lasse dann das Akkreditierungsschreiben vorbereiten.
Staatspräsident a.D.

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Mittwoch, 4. Juli 2012, 13:44

Vielen Dank Herr Staatspräsident.
Ich freue mich besonders das ich in Bergen eingesetzt werde, wurde damit doch meinem persönlichen Wunsch entsprochen.
Ich weiß nämlich das die Bergener besonders gastfreundliche nette Menschen sind.