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Samstag, 12. Mai 2012, 20:11

223-PL-005 | 2012/2 Bankgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit eröffne ich die Sitzung des Senats. Auf der Tagesordnung steht der Antrag der Staatsregierung über ein Entwurf des Bankgesetzes mit dem Aktenzeichen 2012/2.

Bankgesetz (BankGe)

§1 – Allgemeines
(1) Dieses Gesetz regelt die Bedingungen und Vorraussetzungen zur Kontoführung bei der Bergischen
Nationalbank.
(2) Die Bank dient der Verwaltung von Steuern, Zinsen und Gehaltszahlungen.

§2 – Kontentypen

(1) Die Bergischen Nationalbank führt folgende Kontotypen
• Privatkonto
• Firmenkonto
• Staatskonto
• Ministeriumskonto
• Institutionskonto
(2) Ein Privatkonto darf von jedem Staatsbürger der Bundesrepublik Bergen beantragt und geführt werden.
• Jeder Staatsbürger muss mindestens eines und darf maximal drei Privatkonten führen.
(3) Firmenkonten können nur von eingetragenen bergischen Firmen geführt werden.
• Jede Firma muss ein Konto führen.
(4) Staatskonten dürfen nur von der Bundesrepublik Bergen geführt werden.
• Die Bundesrepublik Bergen besitzt ein Staatskonto.
• Das Staatskonto wird vom Finanzministerium verwaltet.
(5) Ministerienkonten werden von den einzelnen Ministerien geführt.
• Jedes Ministerium führt ein Ministeriumskonto.
• Diese Konten werden vom jeweiligen Ministerium verwaltet.
(6) Institutionskonten dürfen von Gerichten oder anderweitigen staatlichen Institutionen geführt werden.
• Jeder Institution steht ein Konto zu.
• Jede Institution ist für die Verwaltung selbst verantwortlich.
(7) Auslandskonten sind für Unternehmen und Institutionen aus dem Ausland gedacht.
• Für diese Kontenart trifft §3 Abs. 4 Satz 2. nicht zu.
müsste doch IV S. 4 sein und nicht zwei, da ja auch Ausländer ihren richtigen Namen angeben müssen, aber
Ausländer ja keine Staatsbürger sind.

§3 – Eröffnen von Konten

(1) Um ein Konto zu eröffnen muss man sich bei der Bergischen Nationalbank (http://bank.mn-bergen.de)
registrieren.
(2) Bei der Registration ist der vollständige Name anzugeben.
(3) Das Finanzministerium oder der von diesem berufene Bankdirektor überprüft die Angaben und schaltet das
Konto nach eingehender Überprüfung frei.
(4) Die Eröffnung des Kontos kann verweigert werden wenn
• persönliche Angaben unvollständig sind,
• der Antragsteller kein bergischer Staatsbürger ist,
• er schon die maximale Anzahl an Konten hat.

§4 - Bankdirektor

(1) Der Bankdirektor wird vom Wirtschafts- & Finanzminister für die Dauer einer Legislaturperiode ernannt.
Solange kein Bankdirektor ernannt ist, übernimmt der Wirtschafts- & Finanzminister dieses Amt stellvertretend.
(2) Bankdirektor der Bergischen Nationalbank kann werden
• wer bergischer Staatsbürger ist
• nicht Mitglied des Senats ist
• nicht Mitglied der Judikative ist
(3) Veto gegen die Ernennung gem. §4 Abs. 1 S. 1 kann vom
• Senat,
• Staatskanzler,
einlegt werden.
(4) Aufgaben das Bankdirektors sind
• Überweisen der Staatsgehälter (Liste bekommt er vom Wirtschafts- & Finanzminister),
• Staatsguthaben verwalten
• Konteneröffnungen durchführen,
• Kontrolle über die eingestellten Steuersätze nach dem bergischen Steuergesetz (SteG) (Steuergesetz
(SteG)),
• Zinsfestlegung aktuell halten,
• Auflösen von Konten und Rückführung des Geldes
(5) Die Anwendungen von § 4 II, III ist nicht gültig, wenn der Wirtschafts- & Finanzminister das Amt des
Bankdirektors wahrnimmt.

§5 – Grundbeträge

(1) Jedes Privatkonto erhält als Grundbetrag 5.000 BM.
(2) Jedes Firmenkonto erhält als Grundbetrag 10.000 BM.
(3) Das Staatskonto erhält als Grundbetrag 2.000.000.000 BM.
(4) Diese Grundbeträge sind Einmalzahlungen des Staates.

§6 – Private Kredite

(1) Jeder Bürger, der ein Konto bei der Bergischen Nationalbank führt, ist berechtigt Privatkredite anzubieten,
insofern diese nicht den vorgeschriebenen Maximalzinssatz des Staates übersteigen.
(2) Den Maximalzinssatz gibt das Wirtschafts- & Finanzministerium in Zustimmung des Senats vor. Für diese
Festlegung reicht eine einfache Mehrheit.
(3) Kredite dürfen eine Maximallaufzeit von 6 Monaten nicht überschreiten. Ausnahmen sind zulässig und
müssen beim Wirtschafts- & Finanzministerium beantragt werden.

§7 – Gewerbliche Kredite

(1) Gewerbliche Kredite dürfen nur vom Staat oder von Unternehmen angeboten werden.
(2) Diese unterliegen allerdings auch §6 Abs. 2.
(3) Diese Kredite haben eine Maximallaufzeit von bis zu 24 Monaten. Ausnahmen sind beim Wirtschafts- &
Finanzministerium zu beantragen.

§8 – Bezahlungen von Leistungen

(1) Jeder Bürger ein Konto bei der Bergischen Nationalbank besitzt, hat für Leistungen, die er in Anspruch
genommen hat, zu bezahlen.
(2) Jedem Firmeninhaber steht es zu, sein Geld für geleistete Leistungen vom Schuldner zu fordern.
(3) §7 Abs. 2 greift nur wenn §7 Abs. 1 erfüllt ist.

§9 – Kontenauflösung

(1) Ein Konto kann aufgelöst werden wenn
• die Person dies wünscht
• die Person ausgebürgert wurde
• die Person gestorben ist
• die Person ausgewandert ist
(2) Mit Person ist der Kontobesitzer und Bevollmächtigter gemeint.

§10 – Bankgeheimnis

(1) Alle Daten (Kundendaten, Überweisungsdaten, Kontodaten) unterliegen dem Bankgeheimnis.
(2) Der Bankdirektor ist zu absoluter Geheimhaltung verpflichtet.
(3) §10 Abs. 2 gilt auch wenn der Wirtschaftsminister den Posten des Bankdirektors ausübt.
(4) Kundenbezogene Daten dürfen nur auf richterlichem Beschluss rausgegeben werden.

Schlussbestimmungen

§11 – In-Kraft-Treten
Das Gesetz tritt mit Verkündung und Bekanntgabe im Gesetzesblatt in Kraft.


Zur Antragsbegründung erteile ich das Wort dem Staatskanzler der Republik Bergen, Senator Prof. Dr. Wilhelm von Graubünden.
Dr. Magdalena von Ehrenbach
Präsidentin des Senats der Republik Bergen a. D.
Mitglied der UBK-Fraktion im Senat
Publizistin

Beruf: Politiker

Wohnort: Schwarzeck

Region: Lorertal

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2

Samstag, 12. Mai 2012, 21:02

wundert sich
Staatskanzler der Republik Bergen
Staatsminister für Wirtschaft und Finanzen a.D.
Vorsitzender der SLP

Beruf: Staatspräsident a.D.

Wohnort: Omsk

Region: Lorertal

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3

Samstag, 12. Mai 2012, 22:15

Dieses Gesetz ist notwendig, um den Zahlungsverkehr in der Republik in Gang zu bringen und erste rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen.
Prof. Wilhelm von Graubünden

Professor für Wirtschaft

Bundespräsident a.D.
Staatskanzler a.D.
Bundesratspräsident a.D.
Bundestagspräsident a.D.
Wirtschaftsminister a.D.
Leiter des Bundeskartellamtes a.D.

Präsident des Staatsrechnungshofes a.D.
Staatsminister für Finanzen, Wirtschaft und Infrastruktur a.D.

Vizestaatskanzler a.D.

Beruf: Politiker

Wohnort: Schwarzeck

Region: Lorertal

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4

Samstag, 12. Mai 2012, 22:19

lässt Graubünden einen Zettel zukommen
Das Gesetz schafft der Zentralbank ein Monopol über Aufgaben, die sie nicht haben sollte. Ein Bankgesetz sollte die Grundlagen für die Gründung von Banken regeln. Sebastian
Staatskanzler der Republik Bergen
Staatsminister für Wirtschaft und Finanzen a.D.
Vorsitzender der SLP

Beruf: Staatspräsident a.D.

Wohnort: Omsk

Region: Lorertal

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5

Samstag, 12. Mai 2012, 22:23

Liest die Notiz, steht auf und geht zu Sebastian. Bittet Ihn in den Fraktionssaal.


Frau Präsidentin, ich beantrage eine kurze Auszeit.
Prof. Wilhelm von Graubünden

Professor für Wirtschaft

Bundespräsident a.D.
Staatskanzler a.D.
Bundesratspräsident a.D.
Bundestagspräsident a.D.
Wirtschaftsminister a.D.
Leiter des Bundeskartellamtes a.D.

Präsident des Staatsrechnungshofes a.D.
Staatsminister für Finanzen, Wirtschaft und Infrastruktur a.D.

Vizestaatskanzler a.D.

6

Sonntag, 13. Mai 2012, 00:21

Beantragt für die LABOUR Fraktion Rederecht.

7

Sonntag, 13. Mai 2012, 09:39

Sehr geehrte Damen und Herren,

einige Hinweise zum Prozedere:

1. Die Debatte ist offen. Die Anmeldung von Wortbeiträgen ist nur für Aktuelle Stunden erforderlich.

2. Jedem Senator und jeder Senatorin steht es frei, den Saal zu jederzeit zu verlassen. Die Debatte wird davon nicht tangiert.
Dr. Magdalena von Ehrenbach
Präsidentin des Senats der Republik Bergen a. D.
Mitglied der UBK-Fraktion im Senat
Publizistin

Beruf: Staatspräsident a.D.

Wohnort: Omsk

Region: Lorertal

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8

Sonntag, 13. Mai 2012, 22:20

Ich möchte diese Aussprache vorrübergehend schließen lassen. Danke.
Prof. Wilhelm von Graubünden

Professor für Wirtschaft

Bundespräsident a.D.
Staatskanzler a.D.
Bundesratspräsident a.D.
Bundestagspräsident a.D.
Wirtschaftsminister a.D.
Leiter des Bundeskartellamtes a.D.

Präsident des Staatsrechnungshofes a.D.
Staatsminister für Finanzen, Wirtschaft und Infrastruktur a.D.

Vizestaatskanzler a.D.

9

Sonntag, 13. Mai 2012, 22:26

Theo Müller, parl. Geschäftsführer

Die Fraktion der SLP unterstützt dies.
Sozialliberale Partei

10

Montag, 14. Mai 2012, 01:22

Begibt sich zum
Pult.


Frau Präsidentin
meine Anfrage rührte
auf Grund der Anfragen der SLP Fraktion auf Abbruch der Sitzung,
welche sie selbst beantragt haben.
Das verwirrt doch sehr und wir
wissen nicht wie wir dieses Manöver werten können.

Dennoch
bin ich froh, als Fraktionsvorsitzender der Labour Fraktion hier zu
diesem Antrag noch Stellung nehmen zu können.
Und ich bitte
sie hier mir konzentriert zu zuhören die Lage ist Ernst.

Dieses
Gesetz stellt nämlich die der größte Bedrohung nicht nur für eine
intakte Wirtschaft sondern gerade für das mühsam angesparte kleine
Vermögen des Arbeiters dar, welches er aber brauch um seine Familie
zu versorgen.

Generell ist zwar zu begrüßen, dass die
Bergische Regierung sich um das Geldwesen des Landes sorgt. Und
sie tut wohl daran, den
Geld hat die Wirtschaft vorangebracht und
sehr erleichtert. Der reine Gedanke an eine Rückkehr zur
Tauschwirtschaft scheint absurd.

Darum lassen sie mich kurz
auf die wichtigsten Funktionen des Geldes eingehen.

Geld soll
in Universales Tauschmittel sein, welches jederzeit gegen jede Wahre
eingetauscht werden kann und so den Täglichen
Wirtschaftseislauf beschleunigt.

Ferner dient es der
Wertaufbewahrung Sie können Werte in Geld aufzubewahren und später
gegen Güter eintauschen.

Aufgrund seiner Individuellen
Tauschfunktion können sie dieses Geld auch als guten Wertmesser für
ihre Produkte generieren.

Zuletzt allerdings dient ein
Geld auch als Tilgungsmittel von Schulden und jetzt stifte raus und
mitschreiben,
mit Geld können sie sich von Schuld jedweder Art
loseisen und so einer Vollstrecken gegen ihr Hab und Gut entgehen

Dies gilt dem Geld eine neue Dimension mit enorme Auswirkungen
welche über das allgemeine Marktwirtschaften weit hinausgeht
auf
diese werden wir noch zu sprechen kommen.

Auf der anderen
Seite steht das Bankwesen eine Art Dienstleistung welche Geld
aufbewahren und jene zu Vermitteln scheint welche Geld leihen
und verleihen möchten. Sie dürfen diesen Instituten nicht erlauben
Geld aus dem Nichts zu verleihen. Das verwässert die Währung und
führt zu massiver Umverteilung.



Die Labor Fraktion stellt sich daher
klar gegen Bankgeldschöpfung. Wir sollten den Marktteilnehmern frei
stellen welches Geld sie Nutzen möchten.

So wird ein Stabileres und auch
Regional ein weicheres Geld etablieren .

Kein Geldschöpfer wird es sich leisten
können sein Geld zu verwässern da er sofort vom Markt bestraft
werden würde.


Langfristig sind Zentralbanken immer
Pleite gegangen.





Was ihre Regierung nun mit diesem
Gesetz geschlafen hat ist ein Hybrid, gegen den die Treuhand von
Roseanne Conner die pure Marktwirtschaft war. . Sie monopolisieren
die Geldschöpfung und das Bankwesen. Sie können Menschen Kredite
verwehren und verpflichten Unternehmen Konten zu errichten, welche
sie ja damit auch nach gut dünken die Kredite kündigen können.


Sie werden dieses Monster nutzen um den
Arbeitern und dem Unternehmen die Lebensgrundlage unter der Hand weg
zu pfänden.



Aber die LABOUR Fraktion wird nicht
zulassen das Sie Arbeitgeber und Nehmer gegeneinander aufhetzen. Wir
werden die Schuldigen klar benennen und die Bevölkerung zum Boykott
dieses Umverteilungsmechanismus aufrufen.



Danke für ihre Aufmerksamkeit

11

Montag, 14. Mai 2012, 10:11

Sehr geehrte Damen und Herren,

verstehe ich den Antragsteller richtig, dass er den Antrag zurückzieht?
Dr. Magdalena von Ehrenbach
Präsidentin des Senats der Republik Bergen a. D.
Mitglied der UBK-Fraktion im Senat
Publizistin

12

Montag, 14. Mai 2012, 14:44

Theo Müller, parl. Geschäftsführer
Die Fraktion der SLP unterstützt den Antrag des Staatskanzlers, den Entwurf zurück zu ziehen, ja. Wir haben unter Beschlussvorlage 2012/3-1 ein Notenbankgesetz vorgelegt und werden demnächst auch ein gesondertes Bankgesetz vorlegen, die dieses Gesetz obsolet machen.
Sozialliberale Partei

14

Montag, 14. Mai 2012, 21:17

Zu der Aussage von Herrn Müller ist nichts hinzuzufügen.
Dr. Susanne Koch-Runge
Staatsministerin für Soziales

15

Montag, 14. Mai 2012, 23:32

Der Antrag wurde zurückgezogen.

Hiermit wird die Sitzung geschlossen.
Dr. Magdalena von Ehrenbach
Präsidentin des Senats der Republik Bergen a. D.
Mitglied der UBK-Fraktion im Senat
Publizistin