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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Andries Bloembeek« (24. Februar 2013, 20:17)
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Nennen Sie mir eine Klausel dieses Vertrages, die die Trennung von Kirche und Staat aushebelt.Zitat
Art. 35
Es besteht keine Staatskirche.Die Freiheit der
Vereinigung zu Religionsgesellschaften wird gewährleistet. Der
Zusammenschluss von Religionsgesellschaften unterliegt keinen
Beschränkungen.Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre
Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle
geltenden Gesetzes. Sie verleiht ihre Ämter ohne Mitwirkung des
Staates oder der bürgerlichen Gemeinde.Religionsgesellschaften
erwerben die Rechtsfähigkeit nach den allgemeinen Vorschriften des
bürgerlichen Rechtes. Die Religionsgesellschaften bleiben
Körperschaften des öffentlichen Rechtes, soweit sie solche bisher
waren. Anderen Religionsgesellschaften sind auf ihren Antrag gleiche
Rechte zu gewähren, wenn sie durch ihre Verfassung und die Zahl
ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten. Schließen sich
mehrere derartige öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften zu
einem Verband zusammen, so ist auch dieser Verband eine
öffentlich-rechtliche Körperschaft.Die Religionsgesellschaften,
welche Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind, sind
berechtigt, nach Maßgabe von Gesetzen auf Grund der bürgerlichen
Steuerlisten Steuern zu erheben. Den Religionsgesellschaften werden
die Vereinigungen gleichgestellt, die sich die gemeinschaftliche
Pflege einer Weltanschauung zur Aufgabe machen.
Die Religionsausübung ist Grundrecht jedes Menschen in Bergen, auch das eines Regierungsmitgliedes, aber das tut hier nichts zur Sache, denn diese Audienzen sind eher als diplomatische Gespräche zu verstehen.Zitat
Ich rede von dem Audiensrcht der Regierung beim Oberhaupt dieser
Vereinigung. Was sie privat machen geht mich nichts an aber als
Amtsorgan als welches sie in dieser Audiens Fungieren haben sie sich aus Religion herauszuhalten.
Wie soll etwas die Verfassung schwächen, was nur Vorschriften der Verfassung wiederholt?Zitat
Dieser Vertrag sichert der Kirche Rechte zu welche sie Laut verfassung
eh schon haben, ich spreche mich gegen diesse Praxis aus da sie die
Verfassung schwächt.
Der Staatspräsident hat hier einen Vertrag mit dem Heiligen Stuhl als völkerrechtliche Vertretung des Status Valsantinus, eines anerkannten Staates verhandelt, welcher auch ein sogenanntes Konkordat umfasst, das dem Ausgleich staatlicher und kirchlicher Interessen dient, um zum einen der Stellung der Kirche in unserem Staate, als auch der Trennung von Kirche und Staat gerecht zu werden.Zitat
Eine Regierung hat nicht Verträge deiser Art mit irgendeiner
Religionsgemeinschaft zu verhaneln, in dem Moment wo sie eine
bevorzugen, wollen die anderen auch Verträge bis dahin das es eine
Koalition aus gemneinschaften gibt, die derartige Rechte nurnoch für
ihren Club bestehen lassen. Andere Gemeinschaften werden als gefährliche
Sekten difarmiert werden. Wir werden den ersten schgrit der hier
beginnt nicht akzeptieren .
Das wurde nie verlangt, Herr Schmied, sie sollten einen Psychologen aufsuchen, denn sie scheinen unter Verfolgungswahn zu leiden. Die Regierung und die Fraktion der SLP haben dargestellt, wie sie mit dem Heiligen Stuhl, der sowohl Valsanto als auch die katholische Kirche, der etwa vierzig Prozent der Bergener angehören, vertritt, umgehen wollen.Zitat
Wir benötigen eine
Debatte, wie wir mit diesem völkerrechtlichen Zwitter umgehen.
Staddessen gehen sie mit einer unglaublichen Naivität vor und verlangen
das wir dies ohne Nachfrage abnicken.
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Zitat
Ferner bitte ich Sie, derart unsachliche Äußerungen zu unterlassen, denn
nicht ich habe dieses politische System eingeführt, sondern die
Gründungsväter der Republik 1945.
Ich stelleZitat
Wenn Sie dieses System in Frage stellen, dann sprechen Sie gegen die
Mehrheit dieses Hauses, gegen die Mehrheit unserer Bevölkerung und gegen
den Geist unser Verfassung.
Des weiteren verbitte ich mir die Unterstellungen bezüglich meiner
Absichten und Einstellungen, denn diese sind definitiv nicht die
Wahrheit.
Da haben wir es sie geben zu, das dieser Vertrag der Kirche Vorzüge gewährt fernerZitat
Es werden dem Heiligen Stuhl in diesem Vertrag keine Vergünstigungen
angetragen, die er nicht auf Grundlage der Verfassung der Republik
Bergen einfordern könnte.
Außerdem steht jeder religiösen Vereinigung ein solcher Vertrag zu, der
gemeinhin auch Staatskirchenvertrag genannt wird, denn auch in einer
Trennung zwischen Kirche und Staat bedarf es einiger Regelungen zur
Zusammenarbeit zwischen Kirche und Staat.
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Das kritisiere ich auch nicht, ich kritisiere die Verdächtigungen gegenüber meiner Person.Ich stelle
gewisse eigenheiten dieses Systhems gerne in Frage. Wo kommen wir denn da hin, wenn mann nicht mehr Über das Demokratische Staatswesen und eventuelle gefahren für serlbiges nachdenken darf. Und ich werde es mir nicht nehmen lassen gewisse Dinge beim Nahmen zu nennen und den Finger in die Wunde zu legen, vor allem bei den gegenwärtigen Entwicklungen.
Das habe ich nicht getan, es steht nicht in meiner Absicht, meinem Interesse und schon gar nicht in meiner Kompetenz, dies zu tun.Meine Libertäre Grundhaltung für das Selbstbestimmungsrecht und die Würde des Menschen sind dem Haus hier hinlänglich bekannt
sie werden mir also nicht vorwerfen können ich wolle etwas gegen die Demokratische Grundordnung unternehmen.
Die Kirchen haben Kraft der Verfassung eine Sonderstellung, alle Kirchen, die die Anforderungen erfüllen, haben diese, und zwar eine Stellung als Körperschaft des öffentlichen Rechts, nicht des bürgerlichen.Zitat
Die Libertäre Fraktion dieses Hauses lehnt soetwas gänzlich ab die Verfassung weist den Gemeinschaften Klar die Stellung von Persohnen bürgerlichen Rechtes zu. Dies Reicht aus.
Herr Schmied, ich fordere Sie nochmals auf, derartiges Verhalten, nämlich das Schreien, im Plenarsaal zu unterlassen und rufe Sie letztmals zur Ordnung.Wir Protestieren gegen die Vereinigung von Staat und Kirche.