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Mittwoch, 20. Juni 2012, 13:31

225-PL-012 | 224-PL-002 | 223-PL-016 | Konkordat mit dem Heiligen Stuhl

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Staatspräsident beantragte eine Aussprache zu folgendem Vertragsentwurf:



Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Bergen


Präambel

Der Heilige Stuhl, vertreten durch Seine Heiligkeit Papst Linus III. und die Republik Bergen, vertreten durch den Staatspräsidenten Lukas Landerberg, haben von dem gemeinsamen Wunsche geleitet, die zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Bergen bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zu festigen und zu fördern, gewillt, dass Verhältnis
zwischen der katholischen Kirche und dem Staat für den Gesamtbereich der Republik Bergen in einer beider Seiten befriedigenden Weise dauerhaft zu regeln, haben beschlossen, eine feierliche Übereinkunft zu treffen.

Artikel I: Gegenseitige Anerkennung
(1) Der Heilige Stuhl erkennt die Republik Bergen als souveränes Völkerrechtssubjekt an.
(2) Die Republik Bergen erkennt den Heiligen Stuhl als souveränes Völkerrechtssubjekt und als Staatsoberhaupt des Staats Valsanto an.
(3) Die Republik Bergen erkennt die Kirchenprovinz Bergen als einzige Vertretung der apostolisch-katholischen Kirche auf dem Gebiete der
Republik Bergen an.

Artikel II: Diplomatische Vertretungen
(1) Der Heilige Stuhl entsendet dauerhaft einen Apostolischen Nuntius an den Sitz des Metropoliten von Bergen.
(2) Die Republik Bergen entsendet dauerhaft einen Botschafter an den Sitz des Heiligen Stuhls.
(3) Der Heilige Stuhl und die Republik Bergen gewähren den Gesandten des jeweils anderen die volle diplomatische Immunität und ihnen, ihren
Mitarbeitern und ihren Gesandschaftsgebäuden alle weitere Rechte diplomatischer Missionen.

Artikel III: Regelmäßige Konsultationen
(1) Der Heilige Stuhl gewährt dem Staatsoberhaupt der Republik Bergen oder einem Vertreter wenigstens einmal in drei Monaten eine Audienz beim
Heiligen Vater.
(2) Die Republik Bergen gewährt dem Apostolischen Nuntius des Heiligen Stuhls wenigstens einmal in drei Monaten ein Gespräch mit einem Mitglied
der Regierung der Republik Bergen.

Artikel IV: Gewähr der Religionsausübung
(1) Die Republik Bergen gewährleistet der apostolisch-katholischen Kirche die freie Ausübung ihrer geistlichen Macht und die ungestörte Ausübung ihres Ritus'.
(2) Die Republik Bergen erkennt das Recht der apostolisch-katholischen Kirche an, im Rahmen ihrer Zuständigkeit Dekrete und Anordnungen zu
erlassen.

Artikel V: Rechte der Geistlichen
(1) Die Republik Bergen sichert den Geistlichen der apostolisch-katholischen Kirche die Befreiung von staatlich verpflichtenden Diensten, insbesondere an der Waffe und als Schöffe, zu.
(2) Die Republik Bergen wahrt und schütz das Beichtgeheimnis und wird zu keiner Zeit durch staatliche Autoritäten von einem Geistlichen der
apostolisch-katholischen Kirche Auskunft über unter der Beichte empfangener Informationen verlangen.
(3) Die Republik Bergen wird den Missbrauch der Amtskleidung von Geistlichen der apostolisch-katholischen Kirche wie einen Missbrauch
militärischer Uniformen verfolgen.

Artikel VI: Religionslehre
(1) Die Republik Bergen sichert der apostolisch-katholischen Kirche das Recht zu, an allen öffentlichen Schulen des Staates katholische Religion
als ordentliches Lehrfach anzubieten.
(2) Die Republik Bergen wird keinen Lehrer für katholische Religion gegen den Willen des Ortsbischofs bestellen und keinen Lehrplan für
katholische Religion gegen den Willen des Metropoliten erlassen.
(3) Die Republik Bergen sichert der apostolisch-katholischen Kirche das Recht zu, an staatlichen Universitäten katholische theologische
Fakultäten oder eigene Universitäten für katholische Theologie zu errichten, deren Struktur finanziell und personell von der
Kirchenprovinz getragen wird.

Artikel VII: Besondere Seelsorge
Die Republik Bergen gewährt der apostolisch-katholischen Kirche die Möglichkeit zur Seelsorge in den Streitkräften des Staates, in den staatlichen Gefängnissen sowie in den öffentlichen Krankenhäusern.


Artikel VIII: In-Kraft-Treten und Kündigung
(1) Diese Übereinkunft tritt nach ihrer Unterzeichnung und der gegenseitigen Mitteilung der Ratifizierung in Kraft.
(2) Diese Übereinkunft kann mit einer Frist von zwei Wochen einseitig gekündigt werden.


Das Wort zur Vorstellung hat der Staatspräsident, Herr Dr. Landerberg.
Dr. Magdalena von Ehrenbach
Präsidentin des Senats der Republik Bergen a. D.
Mitglied der UBK-Fraktion im Senat
Publizistin

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Andries Bloembeek« (24. Februar 2013, 20:17)


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2

Mittwoch, 20. Juni 2012, 18:02

Werte Senatoren,
dieser Entwurf soll einerseits die Beziehungen zum Status Valsantinus, auch genannt Valsanto, als auch andererseits die Beziehungen zum Heiligen Stuhl regeln.
Von meiner Seite gibt es dazu nicht viel zu sagen, für Fragen stehe ich zur Verfügung.

Danke.
Die Debatte ist eröffnet.
Staatspräsident a.D.

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Region: Bergen-Hauptstadt

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3

Donnerstag, 21. Juni 2012, 01:45

Herr Präsident werte Kollegen,

der Präsident hat es in seiner Einführung bemerkt, das dieser Vertrag ein 2 schneidiges Schwert .
Zum einen ein vertrag zwischen 2 Staaten
zum anderen die Beziehungen Staat Kirche.

Und hier kommen wir zum springenden Punk.

Die Libertäre Fraktion hat ein Laizistisches Staatsverständnis und lehnt die Verschmelzung von Staat und Kirche strickt ab.
SPB-Veteran

Beruf: Staatspräsident a.D.

Wohnort: Omsk

Region: Lorertal

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4

Donnerstag, 21. Juni 2012, 16:45

Ich danke unseren Staatspräsidenten für die Aushandlung dieses Vertrages. Die Regierung stimmt dem Ganzen zu.
Prof. Wilhelm von Graubünden

Professor für Wirtschaft

Bundespräsident a.D.
Staatskanzler a.D.
Bundesratspräsident a.D.
Bundestagspräsident a.D.
Wirtschaftsminister a.D.
Leiter des Bundeskartellamtes a.D.

Präsident des Staatsrechnungshofes a.D.
Staatsminister für Finanzen, Wirtschaft und Infrastruktur a.D.

Vizestaatskanzler a.D.

5

Donnerstag, 21. Juni 2012, 16:45

Die SLP-Fraktion stimmt diesem Vertrag ebenfalls zu.
Dr. Susanne Koch-Runge
Staatsministerin für Soziales

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6

Donnerstag, 21. Juni 2012, 17:26

Herr Schmied, wenn Sie erlauben, antworte ich Ihnen gerne:
Wir haben eine verfassungsmäßige Trennung von Kirche und Staat seit 1945, dabei werden den Kirchen gewisse Privilegien aber zugestanden.
Dieser Vertrag regelt nun die Beziehungen Bergens zum Heiligen Stuhl, einmal als Völkerrechtssubjekt und völkerrechtliche Vertretung des Status Valsantinus, einmal als Kirche.
Dabei betreibt dieser Vertrag in keinster Weise die Untergrabung der Trennung zwischen Kirche und Staat.
Staatspräsident a.D.

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7

Donnerstag, 21. Juni 2012, 21:41

Zunächst gewärt unsere Verfassung den Kirchen keine Privilegien sondern stellt sie mit Vereinen gleich.

Mit diesem Vertrag wird die laizistische Brandmauer eingerissen welche vor allem kleinere Gruppen zu schützen sucht.
Die Religion hat einer Regierung egal zu sein. Wenn sie in priviligierte Beziehungen mit Religionsgemeinschaften trit werden diese Zwangsläufig sie nutzen um ihre Interessen gegen andere Religionsgemeinschaften mit hilfe der Regierung durchzusetzen.

Weiterhin sollten wir mal grundsätzlich überlegen ob die Bunedesrepubliek Bergen Beziehungen zu derartigen Heriokratie aufnehmen.

Ich bin erschüttert wie leichtfertig die Regierung und der Präsident mit derartigen Fragen umgehen insbesondere angesichts der Geschichte dieser Institution.

Sie sind allen Bürgern verplichtet und haben die Errungenschaften der Aufklärung, welche Blutig erkämpft worden sind zu verteidigen.
SPB-Veteran

Beruf: Ordinarius an der SU Bergen

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Bergen-Hauptstadt

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8

Donnerstag, 21. Juni 2012, 21:50

Herr Schmied, die BundesRepublik ( ;) ) Bergen hat in ihrer Verfassung vom 03.04.45 (Verfassung der Republik Bergen - VdRB) stehen:

Zitat

Art. 35


Es besteht keine Staatskirche.Die Freiheit der

Vereinigung zu Religionsgesellschaften wird gewährleistet. Der

Zusammenschluss von Religionsgesellschaften unterliegt keinen

Beschränkungen.Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre

Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle

geltenden Gesetzes. Sie verleiht ihre Ämter ohne Mitwirkung des

Staates oder der bürgerlichen Gemeinde.Religionsgesellschaften

erwerben die Rechtsfähigkeit nach den allgemeinen Vorschriften des

bürgerlichen Rechtes. Die Religionsgesellschaften bleiben

Körperschaften des öffentlichen Rechtes, soweit sie solche bisher

waren. Anderen Religionsgesellschaften sind auf ihren Antrag gleiche

Rechte zu gewähren, wenn sie durch ihre Verfassung und die Zahl

ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten. Schließen sich

mehrere derartige öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften zu

einem Verband zusammen, so ist auch dieser Verband eine

öffentlich-rechtliche Körperschaft.Die Religionsgesellschaften,

welche Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind, sind

berechtigt, nach Maßgabe von Gesetzen auf Grund der bürgerlichen

Steuerlisten Steuern zu erheben. Den Religionsgesellschaften werden

die Vereinigungen gleichgestellt, die sich die gemeinschaftliche

Pflege einer Weltanschauung zur Aufgabe machen.



Nennen Sie mir eine Klausel dieses Vertrages, die die Trennung von Kirche und Staat aushebelt.
Staatspräsident a.D.

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Bergen-Hauptstadt

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9

Sonntag, 24. Juni 2012, 03:25

Ich rede von dem Audiensrcht der Regierung beim Oberhaupt dieser Vereinigung. Was sie privat machen geht mich nichts an aber als
Amtsorgan als welches sie in dieser Audiens Fungieren haben sie sich aus Religion herauszuhalten.

Dieser Vertrag sichert der Kirche Rechte zu welche sie Laut verfassung eh schon haben, ich spreche mich gegen diesse Praxis aus da sie die Verfassung schwächt.

Eine Regierung hat nicht Verträge deiser Art mit irgendeiner Religionsgemeinschaft zu verhaneln, in dem Moment wo sie eine bevorzugen, wollen die anderen auch Verträge bis dahin das es eine Koalition aus gemneinschaften gibt, die derartige Rechte nurnoch für ihren Club bestehen lassen. Andere Gemeinschaften werden als gefährliche Sekten difarmiert werden. Wir werden den ersten schgrit der hier beginnt nicht akzeptieren .


Wir benötigen eine Debatte, wie wir mit diesem völkerrechtlichen Zwitter umgehen. Staddessen gehen sie mit einer unglaublichen Naivität vor und verlangen das wir dies ohne Nachfrage abnicken.
SPB-Veteran

10

Sonntag, 24. Juni 2012, 16:00

Michael Dormatt, außenpol. Sprecher
Herr Präsident,
werte Kollegen,
Herr Senator Schmied,

Zitat

Ich rede von dem Audiensrcht der Regierung beim Oberhaupt dieser
Vereinigung. Was sie privat machen geht mich nichts an aber als

Amtsorgan als welches sie in dieser Audiens Fungieren haben sie sich aus Religion herauszuhalten.

Die Religionsausübung ist Grundrecht jedes Menschen in Bergen, auch das eines Regierungsmitgliedes, aber das tut hier nichts zur Sache, denn diese Audienzen sind eher als diplomatische Gespräche zu verstehen.

Zitat



Dieser Vertrag sichert der Kirche Rechte zu welche sie Laut verfassung
eh schon haben, ich spreche mich gegen diesse Praxis aus da sie die
Verfassung schwächt.

Wie soll etwas die Verfassung schwächen, was nur Vorschriften der Verfassung wiederholt?

Zitat

Eine Regierung hat nicht Verträge deiser Art mit irgendeiner
Religionsgemeinschaft zu verhaneln, in dem Moment wo sie eine
bevorzugen, wollen die anderen auch Verträge bis dahin das es eine
Koalition aus gemneinschaften gibt, die derartige Rechte nurnoch für
ihren Club bestehen lassen. Andere Gemeinschaften werden als gefährliche
Sekten difarmiert werden. Wir werden den ersten schgrit der hier
beginnt nicht akzeptieren .

Der Staatspräsident hat hier einen Vertrag mit dem Heiligen Stuhl als völkerrechtliche Vertretung des Status Valsantinus, eines anerkannten Staates verhandelt, welcher auch ein sogenanntes Konkordat umfasst, das dem Ausgleich staatlicher und kirchlicher Interessen dient, um zum einen der Stellung der Kirche in unserem Staate, als auch der Trennung von Kirche und Staat gerecht zu werden.
Staat und Kirche sind getrennt, ja, und daran wird nicht gerüttelt, aber bei der religiösen Bildung, Militär- und Gefängnisseelsorge, die durch die Religionsfreiheit zugesichert sind, hat der Staat mit der Kirche zusammenzuarbeiten.
Wenn andere Kirchen ebenfalls Konkordate abschließen wollen, können sie dies gerne tun, das ist dann allerdings keine außenpolitische Angelegenheit.

Zitat

Wir benötigen eine
Debatte, wie wir mit diesem völkerrechtlichen Zwitter umgehen.
Staddessen gehen sie mit einer unglaublichen Naivität vor und verlangen
das wir dies ohne Nachfrage abnicken.


Das wurde nie verlangt, Herr Schmied, sie sollten einen Psychologen aufsuchen, denn sie scheinen unter Verfolgungswahn zu leiden. Die Regierung und die Fraktion der SLP haben dargestellt, wie sie mit dem Heiligen Stuhl, der sowohl Valsanto als auch die katholische Kirche, der etwa vierzig Prozent der Bergener angehören, vertritt, umgehen wollen.

Danke.
Sozialliberale Partei

11

Mittwoch, 27. Juni 2012, 19:27

Meine Damen und Herren



mein werter Herr Großvater hat seine
Bestürzung bezüglich den Verträgen mit der Kurie


gesäuert. Mich überrascht das nicht
sie ist nur ein Weiterer konsequenter schritt auf ihrer Agenda.


Sie wollen sich dieses Land zur Beute
machen, sie haben politische Strukturen festgesetzt indem sie die
Macht in ein 5 Mann Gremium zentralisiert haben. Dezentrale
demokratische Elemente haben sie abgeschafft zugunsten einer kleinen
Kaste.

Sie haben ökonomisch begonnen mit
Taschenspielertricks die einfache Bevölkerung auszuplündern und nun
Wollen sie einen Beistand um die Massen ruhig zu halten



Und was für einen sie sich Partner
gesucht haben über dessen RL Gegenüber schon geschrieben steht



Off 17. 1und 2 „….die große Hure
zeigen, die an den vielen Wassern sitzt,


mit der die Könige der Erde Unzucht
getrieben haben „


Nun einer dieser Könige schicken sie
sich an zu werden, sie wollen die Allianz zwischen Klerus und ihrer
Oligarchie um die Macht ihrer Clique abzurunden.




Sie erwarten sich eine Stütze ihrer
Macht und wollen dafür die Religionsfreiheit opfern aber ich sage
ihnen nicht sie kontrollieren diese Hure die Hure wird sie
kontrollieren.


Sie werden Bergen wieder zurück ins
finstere Mittelalter führen. Kunst Kultur und Wissenschaft werden
verkommen das Eigentum wird bei wenigen liegen wohingegen die


generelle Bevölkerung Mangel an Geist
und Körper leidenden, hingegen die Kirche sich einem zügellosen
Leben hingeben wird. Jedwede mutigen Männer welche dagegen aufstehen
werden werden sie als Ketzer verklären.

Sie werden sie einmal alle für ihre
Handlungen rechtfertigen müssen. Und wenn sie jetzt lachen


warten wir ab in 100Jahren sind wir
alle tot.


Wir werden zu diesen Vorgängen nicht
schweigen weil wir uns nicht schuldig machen möchten.


:wut: Wir Protestieren gegen diese
Vereinigung von Staat und Kirche.

:wut:

Beruf: Ordinarius an der SU Bergen

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Region: Bergen-Hauptstadt

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12

Mittwoch, 27. Juni 2012, 19:44

Herr Senator Schmied, ich rufe Sie zur Ordnung, bitte unterlassen Sie derartige Verhaltensweisen im Senat. Vielen Dank.

Ferner bitte ich Sie, derart unsachliche Äußerungen zu unterlassen, denn nicht ich habe dieses politische System eingeführt, sondern die Gründungsväter der Republik 1945.
Wenn Sie dieses System in Frage stellen, dann sprechen Sie gegen die Mehrheit dieses Hauses, gegen die Mehrheit unserer Bevölkerung und gegen den Geist unser Verfassung.
Des weiteren verbitte ich mir die Unterstellungen bezüglich meiner Absichten und Einstellungen, denn diese sind definitiv nicht die Wahrheit.

Es werden dem Heiligen Stuhl in diesem Vertrag keine Vergünstigungen angetragen, die er nicht auf Grundlage der Verfassung der Republik Bergen einfordern könnte.
Außerdem steht jeder religiösen Vereinigung ein solcher Vertrag zu, der gemeinhin auch Staatskirchenvertrag genannt wird, denn auch in einer Trennung zwischen Kirche und Staat bedarf es einiger Regelungen zur Zusammenarbeit zwischen Kirche und Staat.
Staatspräsident a.D.

13

Mittwoch, 27. Juni 2012, 21:16

Zitat

Ferner bitte ich Sie, derart unsachliche Äußerungen zu unterlassen, denn
nicht ich habe dieses politische System eingeführt, sondern die
Gründungsväter der Republik 1945.
SimOffDas ist so nicht ganz Korrekt.


Zitat

Wenn Sie dieses System in Frage stellen, dann sprechen Sie gegen die
Mehrheit dieses Hauses, gegen die Mehrheit unserer Bevölkerung und gegen
den Geist unser Verfassung.

Des weiteren verbitte ich mir die Unterstellungen bezüglich meiner
Absichten und Einstellungen, denn diese sind definitiv nicht die
Wahrheit.
Ich stelle
gewisse eigenheiten dieses Systhems gerne in Frage. Wo kommen wir denn da hin, wenn mann nicht mehr Über das Demokratische Staatswesen und eventuelle gefahren für serlbiges nachdenken darf. Und ich werde es mir nicht nehmen lassen gewisse Dinge beim Nahmen zu nennen und den Finger in die Wunde zu legen, vor allem bei den gegenwärtigen Entwicklungen.

Meine Libertäre Grundhaltung für das Selbstbestimmungsrecht und die Würde des Menschen sind dem Haus hier hinlänglich bekannt
sie werden mir also nicht vorwerfen können ich wolle etwas gegen die Demokratische Grundordnung unternehmen.


Zitat

Es werden dem Heiligen Stuhl in diesem Vertrag keine Vergünstigungen
angetragen, die er nicht auf Grundlage der Verfassung der Republik
Bergen einfordern könnte.

Außerdem steht jeder religiösen Vereinigung ein solcher Vertrag zu, der
gemeinhin auch Staatskirchenvertrag genannt wird, denn auch in einer
Trennung zwischen Kirche und Staat bedarf es einiger Regelungen zur
Zusammenarbeit zwischen Kirche und Staat.
Da haben wir es sie geben zu, das dieser Vertrag der Kirche Vorzüge gewährt ferner
ist es ein Sondervertrag Zwischen Staat und Kirche.

Die Libertäre Fraktion dieses Hauses lehnt soetwas gänzlich ab die Verfassung weist den Gemeinschaften Klar die Stellung von Persohnen bürgerlichen Rechtes zu. Dies Reicht aus.

Wir Protestieren gegen die

Vereinigung von Staat und Kirche.

14

Mittwoch, 27. Juni 2012, 21:19

Die Fraktion erhebt sich geschlossen bei den Schlusworten des Vorsitzenden.

:klatsch: :klatsch: :klatsch: :klatsch:
ehemalige libertäre Partei

Beruf: Ordinarius an der SU Bergen

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Bergen-Hauptstadt

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15

Donnerstag, 28. Juni 2012, 14:53

 Spoiler


Ich stelle
gewisse eigenheiten dieses Systhems gerne in Frage. Wo kommen wir denn da hin, wenn mann nicht mehr Über das Demokratische Staatswesen und eventuelle gefahren für serlbiges nachdenken darf. Und ich werde es mir nicht nehmen lassen gewisse Dinge beim Nahmen zu nennen und den Finger in die Wunde zu legen, vor allem bei den gegenwärtigen Entwicklungen.
Das kritisiere ich auch nicht, ich kritisiere die Verdächtigungen gegenüber meiner Person.

Meine Libertäre Grundhaltung für das Selbstbestimmungsrecht und die Würde des Menschen sind dem Haus hier hinlänglich bekannt
sie werden mir also nicht vorwerfen können ich wolle etwas gegen die Demokratische Grundordnung unternehmen.
Das habe ich nicht getan, es steht nicht in meiner Absicht, meinem Interesse und schon gar nicht in meiner Kompetenz, dies zu tun. :)




Zitat

Die Libertäre Fraktion dieses Hauses lehnt soetwas gänzlich ab die Verfassung weist den Gemeinschaften Klar die Stellung von Persohnen bürgerlichen Rechtes zu. Dies Reicht aus.
Die Kirchen haben Kraft der Verfassung eine Sonderstellung, alle Kirchen, die die Anforderungen erfüllen, haben diese, und zwar eine Stellung als Körperschaft des öffentlichen Rechts, nicht des bürgerlichen.
Der Staat muss, dies wiederhole ich gerne, in einigen Bereichen mit der Kirche zusammenarbeiten. Für diese Bereiche werden jetzt genauere Regelungen getroffen, aber alle diese Regelungen stehen den Religionsgemeinschaften, allen Religionsgemeinschaften, zu, das heißt, sie hätten sie einfordern können.

Wir Protestieren gegen die Vereinigung von Staat und Kirche.

Herr Schmied, ich fordere Sie nochmals auf, derartiges Verhalten, nämlich das Schreien, im Plenarsaal zu unterlassen und rufe Sie letztmals zur Ordnung.
Der nächste Verstoß kann unter Umständen weitergehende Konsequenzen haben.

Ihre Aussage ist hier, losgelöst von ihrem Verhalten, dass ich soeben kritisiert habe, schlichtweg falsch, denn es wird nichts vereinbart, was nicht mit der Verfassung, die die Trennung von Kirche und Staat vorschreibt, in vollster Übereinstimmung steht.
Staatspräsident a.D.