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Beruf: Ordinarius an der SU Bergen

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1

Montag, 23. Juli 2012, 17:26

223-PL-026 | 201207/02-AU Grundlagenvertrag Nordmark

Werte Senatoren,
ich möchte Ihnen heute einen Entwurf für einen Vertrag mit dem Vereinigten Königreich der Nordmark vorschlagen und bitte um Ihre Zustimmung. Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen des Vereinigten Königreiches der Nordmark und der Republik Bergen



Die Vertragsparteien, das Vereinigte Königreich der Nordmark und die Republik Bergen schließen, gewillt, zukünftig gute Beziehungen zu unterhalten und einen Beitrag zu Frieden und Kooperation auf der Welt zu leisten, folgenden Vertrag:

Artikel 1 - Anerkennung

(1) Das Vereinigte Königreich der Nordmark und die Republik Bergen erkennen einander als souveräne Staaten an.
(2) Die Vertragsparteien erkennen die jeweiligen Grenzen und Hoheitsgewässer zu Vertragsschluss und bis auf Widerruf jede Veränderung dieser als unverletzlich an. Über die Anerkennung von Ansprüchen auf die Polargebiete werden die Vertragsparteien schnellstmöglich beraten, nachdem sich die internatiionalen Verpflichtungen der Republik Bergen geklärt haben. Diese sind vorerst nicht Gegenstand dieses Vertrages.

Artikel 2 – Frieden
(1) Die Vertragsparteien erklären, jede kriegerische Handlung oder Drohung gegeneinander zu unterlassen und den gegenseitigen Frieden zu wahren. Bei unlösbaren Konflikten wird eine Schlichtung vereinbart.
(2) Die Vertragsparteien verzichten untereinander auf Geheimdienstaktivitäten, die dem Vertragspartner schaden.
(3) Die Vertragsparteien werden, anerkennend, dass Frieden die wichtigste Bedingung für eine gerechte Welt ist, ihre gemeinsamen Möglichkeiten nutzen, um diesen zu erhalten.

Artikel 3 – Einmischung

(1) Die Partner pflegen den Dialog und Meinungsaustausch zu politischen Fragen. Auf die Einmischung in innerstaatliche Angelegenheiten wird, soweit diese nicht den jeweiligen Vertragspartner betreffen oder dies der ausdrückliche Wunsch des anderen Vertragspartners ist, abgesehen.

Artikel 4 – Diplomatische Kontakte

(1) Die Vertragspartner ermöglichen einander, Botschaften und andere diplomatische Vertretungen im anderen Staat zu errichten. Die Vertragspartner stellen sich dafür angemessene Einrichtungen zur Verfügung, die Immunität genießen.
(2) Die Vertragspartner gewähren allen diplomatischen Gesandten des anderen sämtliche Privilegien, insbesondere die volle diplomatische Immunität, sofern sie durch den Empfängerstaat akkreditiert wurden.
(3) Die Vertragspartner werden die Beziehungen zueinander mindestens als „neutral“ oder sinnesverwandt klassifizieren.

Artikel 5 – Unterstützung und Kooperation
(1) Die Vertragsparteien sichern sich zu, einander im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu unterstützen, sofern das durch einen Vertragspartner gewünscht wird.
(3) Die Vertragspartner vereinbaren ferner, dass sie auch in internationalen Angelegenheiten einen Austausch pflegen wollen.


Artikel 6 – Einreise, Aufenthalt, Auslieferung

(1) Die Vertragspartner vereinbaren, den Staatsbürgern eine möglichst einfache Einreise in ihr Staatsgebiet zu ermöglichen.
(2) Die Vertragspartner erklären, über die Frage des Aufenthalts und der Betätigung der Staatsbürger des anderen Vertragspartners Vereinbarungen treffen zu wollen.

Artikel 7 – Schlussbestimmungen
(1) Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft.
(2) Eine Änderung bedarf des gegenseitigen Einvernehmens.
(3) Die Partner vereinbaren, den Vertrag nur im gegenseitigen Einvernehmen aufzukündigen. Andernfalls kann er von einem der Partner nur mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden.Verstößt ein Vertragspartner in für den anderen Vertragspartner schädlicher Weise absichtlich gegen diesen Vertrag, so kann der geschädigte Vertragspartner den Vertrag für nichtig erklären.


Die Debatte ist eröffnet.
Staatspräsident a.D.

Beruf: Staatspräsident a.D.

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2

Montag, 23. Juli 2012, 20:42

Die Regierung stimmt diesem Vertrag zu. Jeglicher Zuwachs an Freunden ist ein Gewinn für uns.
Prof. Wilhelm von Graubünden

Professor für Wirtschaft

Bundespräsident a.D.
Staatskanzler a.D.
Bundesratspräsident a.D.
Bundestagspräsident a.D.
Wirtschaftsminister a.D.
Leiter des Bundeskartellamtes a.D.

Präsident des Staatsrechnungshofes a.D.
Staatsminister für Finanzen, Wirtschaft und Infrastruktur a.D.

Vizestaatskanzler a.D.

3

Sonntag, 29. Juli 2012, 14:25

Michael Dormatt, außenpol. Sprecher
Die SLP schließt sich der Regierung an.
Sozialliberale Partei

4

Montag, 30. Juli 2012, 07:14

Franz Karl
Ich hätte da eine Frage an den Antragssteller. Und zwar hätte ich Art. 1 Abs. 2 des Vertrages bezüglich der Polgebiete erklärt, was hat es damit genauer auf sich?
Konservative Partei

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5

Montag, 30. Juli 2012, 12:45

Diese Klausel wurde aufgenommen, da die Position Bergens zur Polkonvention nicht geklärt war und ist.
Die Nordmark beansprucht einen Teil des Nordpolargebietes als Staatsgebiet, was im Falle eines Beitritts Bergens zur Polkonvention natürlich nicht anerkennbar gewesen wäre.

 Spoiler

Staatspräsident a.D.

6

Montag, 30. Juli 2012, 12:55

Franz Karl
Gut, dann sind durch diesen Vertrag erstmal die Polgebiete nicht mit umfasst. Das ist hinnehmbar. Sollten sie später auf eine Anerkennung ihrer Polgebiete pochen, so kann ich schon sagen, dass sich hier einige dagegen stemmen würden. Aber da das noch nicht Gegenstand dieses Vertrages ist, kann ich im Namen der UBK unsere Zustimmung aussprechen.
Konservative Partei

7

Montag, 30. Juli 2012, 14:43

Wir stimmen ebenfalls zu.

Beruf: Ordinarius an der SU Bergen

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8

Montag, 30. Juli 2012, 14:48

Können wir dann abstimmen?
Staatspräsident a.D.

9

Montag, 30. Juli 2012, 14:57

Franz Karl
Aus Sicht der UBK gerne.
Konservative Partei

10

Montag, 30. Juli 2012, 14:58

Michael Dormatt, außenpol. Sprecher
Die SLP befürwortet das ebenso.
Sozialliberale Partei

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lukas Landerberg« (30. Juli 2012, 14:59)


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12

Montag, 30. Juli 2012, 18:34

Gut, dann kommen wir zur Abstimmung.

Wer stimmt für die Ratifizierung?
Wer dagegen?
Wer enthält sich?
Staatspräsident a.D.

Beruf: Politiker

Wohnort: Schwarzeck

Region: Lorertal

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13

Montag, 30. Juli 2012, 18:35


[40] Ja
[00] Nein
[00] Enthaltung
Staatskanzler der Republik Bergen
Staatsminister für Wirtschaft und Finanzen a.D.
Vorsitzender der SLP

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14

Dienstag, 31. Juli 2012, 16:21

Werte Senatoren, bisher wurden erst 40 Stimmen abgegeben, ich bitte um etwas Beeilung.
Staatspräsident a.D.

Beruf: Staatspräsident a.D.

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15

Dienstag, 31. Juli 2012, 17:26


[40] Ja
[00] Nein
[00] Enthaltung
Prof. Wilhelm von Graubünden

Professor für Wirtschaft

Bundespräsident a.D.
Staatskanzler a.D.
Bundesratspräsident a.D.
Bundestagspräsident a.D.
Wirtschaftsminister a.D.
Leiter des Bundeskartellamtes a.D.

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Staatsminister für Finanzen, Wirtschaft und Infrastruktur a.D.

Vizestaatskanzler a.D.