Sie sind nicht angemeldet.

Bergen wird im Rahmen eines Forenverbundes mit dem Kaiserreich Dreibürgen (aber als weiterhin selbstständiges Projekt) fortgesetzt. Wir sind jetzt hier zu finden. Ihr könnt euch ganz normal mit eurem gewohnten Passwort dort anmelden, die Daten wurden erfolgreich übernommen.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Republik Bergen. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

Beruf: Ordinarius an der SU Bergen

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Bergen-Hauptstadt

  • Nachricht senden

1

Freitag, 3. August 2012, 19:54

223-PL-028 | 201208/01-FS Fragestunde auf Antrag der UBK-Fraktion

Werte Senatoren,
die Fraktion der UBK beantragte eine Fragestunde gemäß § 9 Absatz 3 der Geschäftsordnung. Ich habe dazu den Herrn Staatskanzler geladen.
Das Wort hat nun der Antragsteller zur Begründung, die Fragestunde steht jedem Senator offen.
Staatspräsident a.D.

Beruf: Staatspräsident a.D.

Wohnort: Omsk

Region: Lorertal

  • Nachricht senden

2

Freitag, 3. August 2012, 21:26

findet sich selbstverständlich im Senat ein
Prof. Wilhelm von Graubünden

Professor für Wirtschaft

Bundespräsident a.D.
Staatskanzler a.D.
Bundesratspräsident a.D.
Bundestagspräsident a.D.
Wirtschaftsminister a.D.
Leiter des Bundeskartellamtes a.D.

Präsident des Staatsrechnungshofes a.D.
Staatsminister für Finanzen, Wirtschaft und Infrastruktur a.D.

Vizestaatskanzler a.D.

Beruf: Staatskanzlerin

Wohnort: Port Cartier

Region: Noranda

  • Nachricht senden

3

Samstag, 4. August 2012, 00:18

Vielen Dank, Herr Präsident.
Wendet sich dem Staatskanzler zu.

Herr Staatskanzler, es gibt da ein wenig, was die UBK-Fraktion bezüglich der Errichtung des Staatsamtes für Presse- und Informationsangelegenheiten gerne wissen würde. Ich hoffe es ist für Sie in Ordnung, wenn ich Frage für Frage nacheinander stelle. Erst einmal die Frage, wieso die Errichtung dieses Staatsamtes notwendig war? Bisher hat es doch auch ohne so ein Amt geklappt, indem die Ministerien und Behörden ihre Presseinformationen selbst veröffentlicht haben.

Beruf: Staatspräsident a.D.

Wohnort: Omsk

Region: Lorertal

  • Nachricht senden

4

Samstag, 4. August 2012, 08:41

Die Errichtung wurde notwendig, da ich gerne die Informationen gebündelt hätte und mit einem Tenor nach außen sprechen möchte. Außerdem kann das Staatsamt alle Konferenzen etc. besser koordinieren.
Prof. Wilhelm von Graubünden

Professor für Wirtschaft

Bundespräsident a.D.
Staatskanzler a.D.
Bundesratspräsident a.D.
Bundestagspräsident a.D.
Wirtschaftsminister a.D.
Leiter des Bundeskartellamtes a.D.

Präsident des Staatsrechnungshofes a.D.
Staatsminister für Finanzen, Wirtschaft und Infrastruktur a.D.

Vizestaatskanzler a.D.

Beruf: Staatskanzlerin

Wohnort: Port Cartier

Region: Noranda

  • Nachricht senden

5

Samstag, 4. August 2012, 10:48

Entstehen durch das neue Staatsamt zustätzliche Kosten?

Beruf: Staatspräsident a.D.

Wohnort: Omsk

Region: Lorertal

  • Nachricht senden

6

Samstag, 4. August 2012, 10:49

Nein. Die Kosten werden durch den Haushalt für alle Ministerien gedeckt. Heißt, jedes Ministerium gibt seinen Teil dazu.
Prof. Wilhelm von Graubünden

Professor für Wirtschaft

Bundespräsident a.D.
Staatskanzler a.D.
Bundesratspräsident a.D.
Bundestagspräsident a.D.
Wirtschaftsminister a.D.
Leiter des Bundeskartellamtes a.D.

Präsident des Staatsrechnungshofes a.D.
Staatsminister für Finanzen, Wirtschaft und Infrastruktur a.D.

Vizestaatskanzler a.D.

Beruf: Staatskanzlerin

Wohnort: Port Cartier

Region: Noranda

  • Nachricht senden

7

Montag, 6. August 2012, 11:45

Also wollen Sie uns hier klar machen, dass ein zusätzliches Staatsamt keinen Penny mehr kostet als ohne die Einrichtung dieses Amtes?
So müssten doch den Ministerien dadurch neue Kosten entstehen, die vorher nicht waren.

Beruf: Staatspräsident a.D.

Wohnort: Omsk

Region: Lorertal

  • Nachricht senden

8

Montag, 6. August 2012, 13:47

Nein Frau Choulet. In allen Ministerien gab es Haushaltsstellen, welche nicht zu 100% aufgebraucht wurden. Diese wurden daher zusammengezogen, so das es genau für das Staatsamt reicht.
Prof. Wilhelm von Graubünden

Professor für Wirtschaft

Bundespräsident a.D.
Staatskanzler a.D.
Bundesratspräsident a.D.
Bundestagspräsident a.D.
Wirtschaftsminister a.D.
Leiter des Bundeskartellamtes a.D.

Präsident des Staatsrechnungshofes a.D.
Staatsminister für Finanzen, Wirtschaft und Infrastruktur a.D.

Vizestaatskanzler a.D.

Beruf: Staatskanzlerin

Wohnort: Port Cartier

Region: Noranda

  • Nachricht senden

9

Montag, 6. August 2012, 14:57

Nun, dann habe ich noch eine andere wichtige Frage. Woher nehmen Sie die Befugnisse ohne Beteiligung des Gesetzgebers Staatsämter zu gründen?

Beruf: Ordinarius an der SU Bergen

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Bergen-Hauptstadt

  • Nachricht senden

10

Montag, 6. August 2012, 15:02

Frau Senatorin, um die Angelegenheit zu beschleunigen:
§ 5 VerwG und Artikel 20 VdRB erlauben dies der Regierung.
Staatspräsident a.D.

Beruf: Staatskanzlerin

Wohnort: Port Cartier

Region: Noranda

  • Nachricht senden

11

Montag, 6. August 2012, 15:13

Danke, Herr Präsident. Aber ich bitte doch darum, dass der Herr Staatskanzler die Fragen beantwortet. Ich möchte nicht wissen, was Sie wissen, sondern wie der Herr Staatskanzler sein Verhalten begründet.
Ich frage mich nur, warum in der Verordnung nirgends erwähnt ist, dass §5 VerwG hier die Ermächtigung für die Schaffung ist. Auch in der Presse wird hier nirgends von geredet.
Zudem wurden ohne offensichtliche Ermächtigung erlassen eine Verordnung über Staatsakte und Staatsbegräbnisse und eine Verordnung, die einfach mal so einen Staatsorden schafft. Ich möchte hier nur sicherstellen, dass der werte Herr Kanzler im Rahmen der Verfassung und Gesetze handelt und würde deswegen gerne die Ermächtigungen für diese Verordnungen hören.

Beruf: Staatspräsident a.D.

Wohnort: Omsk

Region: Lorertal

  • Nachricht senden

12

Montag, 6. August 2012, 17:09

Der Herr Staatspräsident hat die Antwort gegeben. Aber ich kann hier noch den Artikel 30 VdRB hinzufügen. Auf diesen habe ich mich auch in den Pressemeldungen dazu bezogen.
Prof. Wilhelm von Graubünden

Professor für Wirtschaft

Bundespräsident a.D.
Staatskanzler a.D.
Bundesratspräsident a.D.
Bundestagspräsident a.D.
Wirtschaftsminister a.D.
Leiter des Bundeskartellamtes a.D.

Präsident des Staatsrechnungshofes a.D.
Staatsminister für Finanzen, Wirtschaft und Infrastruktur a.D.

Vizestaatskanzler a.D.

Beruf: Staatskanzlerin

Wohnort: Port Cartier

Region: Noranda

  • Nachricht senden

13

Montag, 6. August 2012, 17:39

Aber Artikel 30 der Verfassung erlaubt nur die Schaffung von Verordnungen "im Rahmen der Verfassung und Gesetze". Also müssen diese Ihnen einen Rahmen schaffen, in dem sie Verordnungen erlassen können. Sie sehen Art. 30 aber als universelle Ermächtigung zum Erlass Verordnungen jeden Inhalts.
Und denken Sie nicht, dass es besser wäre das Ermächtigungsgesetz in der Verordnung selbst zu nennen und damit meine ich jetzt nicht den Art. 30 der Verfassung?

Beruf: Staatspräsident a.D.

Wohnort: Omsk

Region: Lorertal

  • Nachricht senden

14

Montag, 6. August 2012, 18:48

Frau Choulet, Sie kennen nun alle Grundlagen.
Prof. Wilhelm von Graubünden

Professor für Wirtschaft

Bundespräsident a.D.
Staatskanzler a.D.
Bundesratspräsident a.D.
Bundestagspräsident a.D.
Wirtschaftsminister a.D.
Leiter des Bundeskartellamtes a.D.

Präsident des Staatsrechnungshofes a.D.
Staatsminister für Finanzen, Wirtschaft und Infrastruktur a.D.

Vizestaatskanzler a.D.

Beruf: Staatskanzlerin

Wohnort: Port Cartier

Region: Noranda

  • Nachricht senden

15

Montag, 6. August 2012, 19:02

Herr Staatskanzler, Sie weichen der Frage aus.