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Die Regelung der Geschäftsordnung betreffend halte ich jedoch für sehr fragwürdig. So steht in der Verfassung, dass sich der Senat selbst eine Geschäftsordnung gibt. Nach Ende einer Legislaturperiode besteht ein Senat nicht mehr in der gleichen Zusammensetzung, also ist es nicht mehr die gleiche Kammer, sondern eine Neue und müsste sich somit eine neue Geschäftsordnung geben.
Durch diese Geschäftsordnung würde der alte Senat somit Regelungen treffen für einen zukünftigen Senat, ihm also seine Ansicht aufzwingen. Auch fraglich ist hier, ob diese alte Geschäftsordnung noch Bestand hätte für den folgenden Senat, mit oder ohne dieser Regelung. Jeder Senat sollte sich weiterhin eine eigene Geschäftsordnung geben, auch wenn es nur zu einer kurzen Abstimmung kommt ohne größere Diskussion. So wird sichergestellt, dass sich der neue Senat selbst nocheinmal mit der Geschäftsordnung beschäftigt hat und diese auch will. Daher wird die UBK diese Änderung ablehnen.
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