Sie sind nicht angemeldet.

Bergen wird seit April 2021 im Rahmen eines Forenverbundes (aber als weiterhin selbstständiges Projekt) fortgesetzt. Wir sind jetzt hier zusammen mit Dreibürgen, Nordhanar, der Nordmark u.a. zu finden. Ihr könnt euch ganz normal mit eurem gewohnten Passwort dort anmelden, die Daten wurden erfolgreich übernommen.

Dieses Forum ist ein Archiv.

Guten Tag lieber Gast, um »Republik Bergen« vollständig mit allen Funktionen nutzen zu können, sollten Sie sich erst registrieren.
Benutzen Sie bitte dafür das Registrierungsformular, um sich zu registrieren. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

Beruf: Ordinarius an der SU Bergen

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Bergen-Hauptstadt

  • Nachricht senden

1

Freitag, 31. August 2012, 15:01

223-PL-032 | 201208/5-AU Behandlung eines fehlerhaften Beschlusses des Senats bzgl. der Änderung der Verfassung

Werte Senatoren,
ich bitte um Aufmerksamkeit.
Aufgrund eines Hinweises aus der Redaktion der Hummel'schen Gesetzestexte bin ich auf schwerwiegende Fehler im Beschluss zur Änderung der Verfassung gestoßen, die eine Änderung ausschließen. Daher wurde die Änderung sofort rückgängig gemacht.
Frau Schriftführerin, bitte verlesen Sie den Beschluss des Senates vom 11. August.
Staatspräsident a.D.

Beruf: Ordinarius an der SU Bergen

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Bergen-Hauptstadt

  • Nachricht senden

3

Freitag, 31. August 2012, 15:18

Vielen Dank.
Ich schlage daher das folgende vor:


Beschluss zur Beseitigung von Fehlern und zur Neufassung des [b]Beschluss zur Änderung der Geschäftsordnung des Senates und der Verfassung im Bezug auf die Leitung des Senates vom 11.08.12

Artikel 1
[/b]Die Änderungen an der Verfassung der Republik Bergen, ergangen durch Nummer 1 des Beschlusses zur Änderung der Geschäftsordnung des Senates und der Verfassung im Bezug auf die Leitung des Senates vom 11.08.12 sind aufgehoben. Die alte Fassung ist wiederhergestellt.

Artikel 2
Der Artikel 26 VdRB in der Fassung von Artikel 1 dieses Beschlusses wird wie folgt neu gefasst:

Zitat

Artikel 26 - Präsidium

1. Der Präsident des Senats wird von den Abgeordneten mit einfacher Mehrheit aus ihrer Mitte gewählt. Er leitet die Sitzung und Abstimmungen und wahrt die Würde des Hohen Hauses. Er übernimmt zudem die Repräsentation des Parlamentes nach Außen und übt seine anderen, in der Verfassung geregelten Aufgaben aus. Er besitzt das alleinige Hausrecht und die Polizeigewalt im Parlament.
2. Nach dem selben Verfahren wählt der Senat eine durch die Geschäftsordnung zu regelnde Anzahl von Vizepräsidenten. Diese bilden mit dem Präsidenten das Präsidium, dessen Befugnisse durch die Geschäftsordnung zu regeln sind.
3. Ist der Präsident verhindert, so übernehmen seine Stellvertreter in einer durch die Geschäftsordnung zu regelnde Reihenfolge die Vertretung mit allen Rechten und Pflichten. Der Präsident kann die Sitzungs- und Abstimmungsleitung auch jederzeit an einen Vizepräsidenten delegieren, ohne das weitere Aufgaben davon betroffen sind.
4. Sind die Vizepräsidenten allesamt an der Vertretung des Präsidenten verhindert, so soll der Staatspräsident, ersatzweise der Staatskanzler oder sein Vertreter, diese Aufgaben übernehmen.
5. Kann der Senat keinen Präsidenten wählen, so wird der Staatspräsident Präsident des Senates. Seine Vertretung fällt - sofern vorhanden - den Vizepräsidenten in ihrer Vertretungsfolge, ersatzweise dem Staatskanzler oder seinem Vertreter zu.

Ich habe mit diesem Vorschlag versucht, die Fehler zu beheben, die v.a. auf die unklare Neufassung zurückzuführen sind und bitte um Meinungen und eine schnelle Abstimmung.
Staatspräsident a.D.

Beruf: Ordinarius an der SU Bergen

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Bergen-Hauptstadt

  • Nachricht senden

4

Freitag, 7. September 2012, 15:19

Werte Senatoren?
Staatspräsident a.D.

Beruf: Ordinarius an der SU Bergen

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Bergen-Hauptstadt

  • Nachricht senden

5

Sonntag, 9. September 2012, 12:39

 Spoiler



Dann kommen wir zur Abstimmung, es ist eine Mehrheit von 2/3 der Mitglieder, also 150 Senatoren notwendig.
Wer stimmt dem Vorschlag zu?
Gegenstimmen?
Enthaltungen?
Staatspräsident a.D.

6

Sonntag, 9. September 2012, 14:11

Zustimmung: 40x
Dr. Susanne Koch-Runge
Staatsministerin für Soziales

Beruf: Staatspräsident a.D.

Wohnort: Omsk

Region: Lorertal

  • Nachricht senden

7

Sonntag, 9. September 2012, 14:11

Zustimmung: 40x
Prof. Wilhelm von Graubünden

Professor für Wirtschaft

Bundespräsident a.D.
Staatskanzler a.D.
Bundesratspräsident a.D.
Bundestagspräsident a.D.
Wirtschaftsminister a.D.
Leiter des Bundeskartellamtes a.D.

Präsident des Staatsrechnungshofes a.D.
Staatsminister für Finanzen, Wirtschaft und Infrastruktur a.D.

Vizestaatskanzler a.D.

Beruf: Politiker

Wohnort: Schwarzeck

Region: Lorertal

  • Nachricht senden

8

Sonntag, 9. September 2012, 21:34

[40] Ja
Staatskanzler der Republik Bergen
Staatsminister für Wirtschaft und Finanzen a.D.
Vorsitzender der SLP

9

Montag, 10. September 2012, 06:57

[75] Ja
Konservative Partei

Beruf: Ordinarius an der SU Bergen

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Bergen-Hauptstadt

  • Nachricht senden

10

Montag, 10. September 2012, 17:52

Damit wurde die erforderliche Mehrheit bereits erreicht.
Die Abstimmung und die Sitzung sing geschlossen.
Staatspräsident a.D.