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1

Dienstag, 9. Oktober 2012, 14:24

224-PL-005 |201210/01-AU Gesetz zur Einführung von Beobachtern im Senat

Auf Antrag der Fraktion der SLP stelle ich folgenden Entwurf zur Aussprache:

Gesetz zur Einführung von Beobachtern im Senat - SBeobG
§ 1 - Zweck
Das Gesetz regelt die Einführung von Beobachtern im Senat.

§ 2 - Status
(1) Die Zahl der Beobachter soll maximal die Hälfte der Mitgliederzahl der kleinsten Fraktion betragen, mindestens jedoch 3 und maximal 20.
(2) Die Beobachter stehen den Senatoren gleich, sie besitzen Antragsrechte im Senat, jedoch ohne ein Stimmrecht in einem Gremium. Sie können an Ausschüssen beobachtend teilnehmen.
(3) Die Finanzierung der Beobachter wird vom Senat sichergestellt, die Privilegien stehen ihnen nicht zu.
(4) Der Senat kann jederzeit mit einer Mehrheit von 135 Stimmen einem Beobachter sein Mandat entziehen.

§ 3 - Bestimmung
(1) Jede zugelassene Partei kann die Zuteilung von Beobachtersitzen beim Präsidium beantragen. Diese prüft den Antrag und entscheidet über die Zulassung. Die Zulassung ist zu versagen, wenn gegen die Partei ein Verbotsverfahren anhängig ist.
(2) Einen Antrag nach Absatz 1 kann nur der Vorstand einer Partei stellen, die an der letzten Senatswahl nicht teilgenommen hat.
(3) Das Senatspräsidium weist der Partei eine Beobachteranzahl zu, die einen Anteil von 1/3 der Beobachtermandate nicht übersteigen sollte und der Größe angemessen erscheint. Die Partei teilt dem Präsidium mit, welche Beobachter entsandt werden.

§ 4 - Inkrafttreten
Das Gesetz tritt mit Verkündigung in Kraft.


Der Antragsteller hat das erste Wort.
Senator Alexander Waldheim
Staatskanzler der Republik Bergen
Vorsitzender der UBK-Fraktion (235. Legislatur) | Präsident des Bergischen Senates a.D. (224. Legislatur)
Vizekanzler und Finanzminister der Republik Bergen a.D. (Kabinett Königskamp I)

2

Mittwoch, 10. Oktober 2012, 18:17

Sabine Assbacher, rechtspol. Sprecherin

Herr Präsident,
liebe Kollegen,
"wir leben in einer Demokratie, eine Errungenschaft, auf die wir stolz sein sollten. Die Mütter und Väter unserer Verfassung haben in weiser Voraussicht eine Grundlage für unseren Staat gelegt, die seit über 60 Jahren Bestand hat und funktioniert."
Das gab uns der scheidende Staatspräsident Anfang September mit auf den Weg. Seit Anfang September hat sich nicht viel getan, die Regierungsbildung ist noch nicht vollzogen, der Senat arbeitet zwar, die Legislaturperiode hat noch nicht begonnen - und das ist wie ich finde auch gut so, denn die Vergangenheit hat gezeigt, dass kurze Legislaturperioden dem Volk die große Chance bieten, in kleineren Abständen Einfluss zu nehmen und die Abgeordneten daran hindern, es sich alzu bequem auf ihren Plätzen zu machen. Wenn man jetzt also festlegt, dass der Senat eine Legislaturperiode von 4 Monaten hat und mit der Regierungsbildung einer davon ins Land zieht, so ist an ordentliche parlamentarische Arbeit nicht zu denken. Verhandlungen sind aber wichtig, bevor man eine Koalition eingeht, die auf gegenseitigem Vertrauen fußen muss und Verhandlungen sollen gründlich geführt werden - das braucht seine Zeit.
Deshalb hat unsere Verfassung in weiser Voraussicht geregelt, dass der Senat so schnell wie möglich seine Befugnisse übernimmt, die Legislaturperiode aber erst mit der Vereidigung des Staatskanzlers oder der Staatskanzlerin beginnt. Das ist gut und daran möchten wir nicht rütteln, denn es hat sich bewährt.
Nichtsdestotrotz erkennen wir, dass neue politische Parteien so auf längere Sicht von der Partizipation ausgeschlossen werden - das widerspricht unserer Meinung nach dem Verständnis von Demokratie unserer Verfassung. Deswegen haben wir hiermit nun einen Entwurf vorgelegt, der Parteien miteinbeziehen soll, die nach der letzten Senatswahl gegründet wurden und somit nicht die Möglichkeit hatten, an ihr teilzunehmen. Das diesen Parteien kein Stimmrecht gewährt werden soll versteht sich von selbst. Deswegen denke ich, dass wir hier einen guten Kompromiss gefunden haben und bitte um Ihre Zustimmung.

Herzlichen Dank.
Sozialliberale Partei

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lukas Landerberg« (10. Oktober 2012, 18:18)


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3

Mittwoch, 10. Oktober 2012, 18:19

Danke, Frau Kollegin, die Debatte ist eröffnet.
Senator Alexander Waldheim
Staatskanzler der Republik Bergen
Vorsitzender der UBK-Fraktion (235. Legislatur) | Präsident des Bergischen Senates a.D. (224. Legislatur)
Vizekanzler und Finanzminister der Republik Bergen a.D. (Kabinett Königskamp I)

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4

Samstag, 13. Oktober 2012, 17:57

Werte Kollegen,
ich denke doch, dass es Meinungen zu dem Vorschlag gibt, oder nicht?
Senator Alexander Waldheim
Staatskanzler der Republik Bergen
Vorsitzender der UBK-Fraktion (235. Legislatur) | Präsident des Bergischen Senates a.D. (224. Legislatur)
Vizekanzler und Finanzminister der Republik Bergen a.D. (Kabinett Königskamp I)

5

Sonntag, 14. Oktober 2012, 02:35

Ja sicher doch werte Kolegen LABOR lehnt diesen vorschlag entschieden ab.

Wir alle, will heißen alle anwesenden Abgeordneten, haben ihre Legitimation durch das Volk erhalten .

Diese Beobachter haben es nicht. Und das ist der springende Punkt.

Es gibt Besuchertrebünen und die übertragungen im Fernsehen jeder Bürger erhält so eine gewisse Transparenz.

Letztlich bleibt es auch den Fraktionen freigestellt Mitarbeiter zu beschäftigen.

Ich sehe dieses Gesetz als Überflüssig und schädlich für die Parlamentarische Demokratie an.

6

Sonntag, 14. Oktober 2012, 13:46

Sabine Assbacher, rechtspol. Sprecherin
Werter Herr Kollege Schmied,
genau das Gegenteil ist doch der Fall. Wir räumen hier niemandem ein Stimmrecht oder sonst etwas ein, wir erweitern nur den Kreis derer, die in diesem Hohen Haus ihre Meinung einbringen können um neu gegründete Parteien, was die Vielfalt des politischen Spektrums erweitert, denn bis zu den nächsten Wahlen wird es noch 4 Monate plus die Zeit, die wir brauchen, um einen Staatskanzler zu wählen, dauern.
Sozialliberale Partei

7

Sonntag, 14. Oktober 2012, 20:57

Es werden auch wieder nur Parteien in das Parlament kommen welche den Gegenwärtigen genem sind.

Ferner war es in der bergischen Geschichte üblich das sich neue Parteien kurtz nach einer Wahl gegründet haben.

Wenn sie unbedingt diese Kräfte vor Ablauf der Legislatur im Parlment sehen wollen beantragen sie die Auflösung dieses hohen Hauses.

8

Sonntag, 14. Oktober 2012, 21:22

Sabine Assbacher, rechtspol. Sprecherin

Eben deswegen möchten wir diese Regelung ja vorschlagen - hätten Sie meinen Ausführungen eben besser zugehört, wüssten Sie das, Herr Kollege.
Eine Auflösung dieses Hohen Hauses ist aber weder sinnvoll noch erstrebenswert.
Sozialliberale Partei

9

Montag, 15. Oktober 2012, 01:06

Hören sie mir überhaupt zu was sie hier vorschlagen ist eine Sinnlose aufweichung der Parlamentarischen Demokratie.

Sie wollen eine Scheinpartizipation an welcher wir uns nicht beteiligen wollen, da wir uns nicht an dieser Lüge schuldig machen wollen.

Hören sie endlich auf die Menschen in diesem Land zu beschneiden und ihnen falsche Brocken hinzwerfen.

Entweder sie nehmen ihre arbeit normal und nach der GO konform auf oder lassen sie den Suverän entscheiden.


Ich weiß was sie vorhaben, sie sehen ihre Macht zyklisch schwinden und wollen sich so in alter Graubünden manier vor der Wahl schon wieder in die neuen Zyklisch aufkommen Parteien einkaufen.



Ich Plediere an die Konservative Fraktion sie haben diesen sozialistischen Küngel nicht nötig ihre Partei steht stabil in der Bevölkerung.

Beruf: Staatskanzlerin

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10

Montag, 15. Oktober 2012, 11:29

Die UBK sieht es als sinnvoll an, dass hier neue Parteien ebenfalls Beiträge im Senat abgeben können. Somit wird neueren Parteien eine gute Möglichkeit geboten, dass sie öffentlichkeitswirksam mitarbeiten können, ohne das sie die gleichen Rechte wie die durch den Souverän gewählten Senatoren erhalten.
Was man jedoch überlegen sollte, ist dass man die Zahl der Beobachter pro Partei auf 3 Sitze allgemein beschränkt und auch deren Antragsrechte einschränkt, damit klar unterschieden wird, dass es nur Beobachter sind und auch verhindert wird, dass sie durch ein Antragsrecht Debatten der gewählten Volksvertreter herauszögern und gar verhindern. Ich denke etwa daran, dass sie während einer Debatte nur einmal die Möglichkeit bekommen sich umfassend zu äußern, ansonsten sich aber eben aufs Beobachten beschränken müssen.

11

Montag, 15. Oktober 2012, 13:17

Als Schmied die Worte "sozialistisches Gekungel" ausspricht, bricht in der Fraktion hämisches Gelächter aus.
Man legt einen neuen Entwurf vor.


Gesetz zur Einführung von Beobachtern im Senat - SBeobG
§ 1 - Zweck
Das Gesetz regelt die Einführung von Beobachtern im Senat.

§ 2 - Status
(1) Die Zahl der Beobachter soll maximal die Hälfte der Mitgliederzahl der kleinsten Fraktion betragen, mindestens jedoch 3 und maximal 20.
(2) Die Beobachter stehen den Senatoren gleich, sie besitzen Antragsrechte im Senat, jedoch ohne ein Stimmrecht in einem Gremium. Sie können an Ausschüssen beobachtend teilnehmen und in den Debattenbeitrag eingreifen, der Ausschussvorsitzende kann ihnen jedoch jederzeit das Rederecht entziehen. Im Plenum hat jeder Beobachter das Recht, sich einmal zu äußern, wobei Antworten auf Fragen nicht mitgezählt werden. Der Sitzungsvorstand kann nach freiem Ermessen weitere Äußerungen auf Antrag gestatten.
(3) Die Finanzierung der Beobachter wird vom Senat sichergestellt, die Privilegien stehen ihnen nicht zu.
(4) Der Senat kann jederzeit mit einer Mehrheit von 135 Stimmen einem Beobachter sein Mandat entziehen.

§ 3 - Bestimmung
(1) Jede zugelassene Partei kann die Zuteilung von Beobachtersitzen beim Präsidium beantragen. Diese prüft den Antrag und entscheidet über die Zulassung. Die Zulassung ist zu versagen, wenn gegen die Partei ein Verbotsverfahren anhängig ist.
(2) Einen Antrag nach Absatz 1 kann nur der Vorstand einer Partei stellen, die an der letzten Senatswahl nicht teilgenommen hat.
(3) Jeder Partei stehen drei Beobachtermandate zu.

§ 4 - Inkrafttreten
Das Gesetz tritt mit Verkündigung in Kraft.

Sabine Assbacher, rechtspol. Sprecherin
Frau Kollegin, darf ich fragen, welche Einschränkung der Antragsrechte Sie meinten?

Sozialliberale Partei

Beruf: Staatskanzlerin

Wohnort: Port Cartier

Region: Noranda

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12

Montag, 15. Oktober 2012, 13:56

Es wird aus meiner Sicht genau klar, was mit "Die Beobachter stehen den Senatoren gleich, sie besitzen Antragsrechte im Senat, jedoch ohne ein Stimmrecht in einem Gremium." gemeint ist. Sie stehen einem Senator gleich, kann auch bedeuten, dass sie auch Immunität wie ein Senator genießen. Und das würde ich als falsch erachten. Dann ist die Frage, was für Antragsrechte sie haben. Ich persönlich würde die Möglichkeit geben, dass Gesetzesvorschläge eingebracht werden könnten. Man könnte auch überlegen, ob hier erst eine Fraktion oder min. 10 Abgeordnete zustimmen müssten, damit der Senat nicht unnötig zugemüllt wird. Zum anderen sollte eine kleine Anfrage möglich sein. Aktuelle Stunde, damit verbunden die große Anfrage, sowie die Fragestunde könnten auch missbraucht werden, um den Senat mit unnötiger Arbeit zu belasten. Deswegen würde ich die Antragsmöglichkeiten auf ein Minimum beschränken.

13

Montag, 15. Oktober 2012, 14:23

Sabine Assbacher, rechtspol. Sprecherin
Könnte die UBK vielleicht einen derartigen Vorschlag einbringen?
Sozialliberale Partei

14

Montag, 15. Oktober 2012, 16:51

Werte Kollegen sie manifestieren nur weiter den Parteienstaat, was ist mit Bürgen welche sich nicht in Parteien Organisieren können oder wollen?

Diese Bürger schließen sie wieder Kategorisch aus, wir solten uns mehr Gedanken über plebiszitäre Elemente machen.

Sie hingegen die Champangersozialisten von der SLP möchten mit diesen Gesetz die Korumption des Parteienstaates manifestieren.

Nein Nein Nein.

Beruf: Ordinarius an der SU Bergen

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15

Montag, 15. Oktober 2012, 16:59

Sabine Assbacher, rechtspol. Sprecherin
Lieber Herr Kollege Schmied, was Sie hier als "Parteienstaat" bezeichnen, ist wichtige Grundlage unseres Staates und durch die Verfassung garantiert.
Staatspräsident a.D.