Bergen wird seit April 2021 im Rahmen eines Forenverbundes (aber als weiterhin selbstständiges Projekt) fortgesetzt. Wir sind jetzt hier zusammen mit Dreibürgen, Nordhanar, der Nordmark u.a. zu finden. Ihr könnt euch ganz normal mit eurem gewohnten Passwort dort anmelden, die Daten wurden erfolgreich übernommen.
Dieses Forum ist ein Archiv.
Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Republik Bergen.
Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert.
Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können.
Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang.
Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.
Markus Pfeiffer
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich rufe 226-IA-007, Zentralregistergesetz, auf.
Ich bitte den Antragsteller um Begründung.
Sandra Weiß
Mit dem Gesetz sollen die Institutionen des Staates Daten zu Personen, die für den Staat auf gefährliche Art und Weise straftätig geworden sind, austauschen, um das Niveau der Sicherheit in Bergen zu erhöhen.
Markus Pfeiffer
Möchte sich die SLP- oder die UBK-Fraktion zum Gesetz äußern?
Wir müssen aus verfassungsrechtlichen Gründen dafür eine eigenständige Behörde schaffen, da die Informationen unabhängig bearbeitet werden sollen. Eine Einbindung in eine andere Behörde würde die Unabhängigkeit bedrohen und könnte willkürlich kontrolliert werden.
Diese Behörde muss aber nicht groß aufgebaut sein, sie kann auch aus nur ca. 20-30 Menschen bestehen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Andries Bloembeek« (2. Oktober 2013, 21:34)
Wir würden vorschlagen, das Register von einer Registerstelle verwalten zu lassen, die beim Staatsamt für Justiz angesiedelt ist. Die verfassungsrechtliche Notwendigkeit sehen wir nicht als gegeben, das Interesse am Schutz dieser Daten schon. Schaffen wir allerdings ein eigenständiges Staatsamt, benötigt das viel mehr Personal und eine eigene Verwaltungsstruktur, die nicht unbedingt erforderlich ist.
Dann beantragen wir, dass § 1, Absatz 2 ersetzt wird durch: "Das Register wird durch eine Registerstelle betreut, die beim Staatsamt für Justiz eingerichtet wird. "