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1

Dienstag, 1. Oktober 2013, 18:56

226-PL-020 | Änderung des Senatsbeobachtergesetz (SPB)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich rufe 226-PL-020, Änderung des Senatsbeobachtergesetzes, auf.
Ich bitte den Antragsteller um Begründung.

 Antrag

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Andries Bloembeek« (1. Oktober 2013, 19:11)


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2

Dienstag, 1. Oktober 2013, 19:15

Sandra Weiß
Mit diesem Änderungsgesetz möchten wir das Senatsbeobachtergesetz dahingehend ändern, als dass die Anzahl an Senatsbeobachtern nicht mehr gedeckelt wird und eine Partei bis zu fünf Beobachter entsenden kann.

Thomas Brodeburg
Wir stellen den GO-Antrag, dass das Plenum, sollte es Bedarf geben, über das Gesetz berät und dann sofort über das Gesetz abstimmt. Wir halten eine Beratung im Ausschuss über dieses Gesetz für überflüssig und schlagen deswegen dies vor.

3

Dienstag, 1. Oktober 2013, 19:16

Gibt es inhaltliche oder formelle Gegenrede?

4

Dienstag, 1. Oktober 2013, 20:36

Gaby Siebenstein
Warum genau halten Sie das gerade hier für überflüssig?
Sozialliberale Partei

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5

Mittwoch, 2. Oktober 2013, 21:56

Thomas Brodeburg
Wir sehen eine Bearbeitung des Gesetzes im Ausschuss sowie eine Expertenbefragung für überflüssig an, da diese Änderung aus praktischen und demokratischen Gründen entstanden ist. Außerdem ist diese Änderung ein Vorschlag der SLP-Fraktion, den wir übernommen haben, weswegen wir eine Zustimmung im Senat erwarten. Deswegen würde eine Beratung im Ausschuss bzw. eine Expertenbefragung nur Zeit und Geld kosten, ohne dass diese Mehrbelastung der Arbeit des Senats Vorteile bringen würde.

6

Mittwoch, 2. Oktober 2013, 22:33

Warum eine Frist für die Benennung eines Beobachters, die so kurz gefasst ist?
Konservative Partei

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7

Mittwoch, 2. Oktober 2013, 23:17

Der Sinn liegt darin, dass mit der Frist die Partei sich auch personell für den Beobachterstatus vorbereitet haben muss. Denn die Partei soll so schnell wie möglich ihre Aufgaben als Beobachter übernehmen.
Wir haben darüber nachgedacht, dass wir das in die Sitzung des Staatspräsidiums einbeziehen. Dies könnte aber problematisch dabei werden, wenn es Uneinigkeit zwischen den Kandidaten für die Beobachter gibt. Dies ist möglich, da die Zuteilung der Beobachtersitze flexibel ist und eine Partei nicht fest mit einer Anzahl an Beobachtersitzen rechnen kann.

8

Mittwoch, 2. Oktober 2013, 23:20

Eine demokratische Frist läge unserer Einschätzung nach bei mindestens 24-48 Stunden, das ist nur fair.
Konservative Partei

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9

Mittwoch, 2. Oktober 2013, 23:29

Wir können es auch in den Antrag auf Zulassung als Beobachter im Senat einfügen.

10

Mittwoch, 2. Oktober 2013, 23:30

Das wäre tragbar.
Konservative Partei

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11

Mittwoch, 2. Oktober 2013, 23:43

Wir stellen den Änderungsantrag:
Änderungsantrag§3 Abs. 3 Satz 4 GÄGEBeSeI wird durch folgenden Text ersetzt: "Die Partei muss dafür im Antrag auf Zuteilung von Beobachtersitzen im Senat nach §3 Abs. 1 GEBeSe Kandidatinnen und Kandidaten für die Beobachtersitze priorisiert nennen."
Wir übernehmen den Änderungsantrag.

12

Freitag, 1. November 2013, 16:26

Der GO-Antrag wurde damit mangels Gegenrede angenommen.
Weitere Wortmeldungen?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Andries Bloembeek« (1. November 2013, 16:27)


13

Freitag, 1. November 2013, 16:50

Keine.
Konservative Partei

14

Freitag, 1. November 2013, 17:17

SLP-Fraktion? Staatsregierung?

15

Freitag, 1. November 2013, 17:37

Ebenso nicht.
Sozialliberale Partei