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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich rufe 226-PL-024, Geschäftsordnung, auf. Ich bitte den Antragsteller um Begründung.
Antrag
Der Senat möge beschließen, dass §6a GOSenat durch folgenden Text ersetzt wird:
"(1) Das Senatspräsidium beschließt danach die Ausschusszuordnung und setzt den Antrag anschließend in dem jeweiligen Ausschuss baldmöglichst auf die Tagesordnung.
(2) Der Antrag wird vor dem Ausschuss begründet. Der Ausschuss berät über den Antrag. Abschließend gibt er dem Plenum eine Empfehlung ab.
(3) Der Antragsteller kann während der Ausschussberatung den Antrag modifizieren.
(4) Es können Änderungsanträge während der Ausschussberatung gestellt werden. Änderungsanträge, die nicht vom Antragsteller übernommen werden, werden an das Plenum überwiesen, wobei das Plenum über den Änderungsantrag zu Beginn der Abschlussberatung entscheidet. Der Ausschuss gibt für Änderungsanträge Empfehlungen ab.
(5) Bei der Abschlussberatung im Plenum kann sich jede Fraktion und die Staatsregierung zum Antrag äußern. Danach stimmt das Plenum über den Entwurf des Ausschusses beziehungsweise die Entwürfe der Ausschusses ab."
Thomas Brodeburg
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit dem Ihnen vorliegenden Antrag möchten wir die Antragsbearbeitung so reformieren, als dass damit die Arbeit des Senats effektiver wäre.
Die SLP kann dem grundsätzlich zustimmen, allerdings sehen wir nicht, warum die Änderungen nicht vom Ausschuss beschlossen und über die Ausschussfassung der Senat beraten sollte. Weiterhin sollte das Verwerfen von Anträgen möglich sein.
Der Senat möge beschließen, dass §6a GOSenat durch folgenden Text ersetzt wird:
"(1) Das Senatspräsidium beschließt danach die Ausschusszuordnung und setzt den Antrag anschließend in dem jeweiligen Ausschuss baldmöglichst auf die Tagesordnung.
(2) Der Antrag wird vor dem Ausschuss begründet. Der Ausschuss berät über den Antrag. Abschließend gibt er dem Plenum eine Empfehlung ab. Der Ausschuss kann einen Antrag nach Geschäftsordnungsantrag auch verwerfen.
(3) Der Antragsteller kann während der Ausschussberatung den Antrag modifizieren.
(4) Es können Änderungsanträge während der Ausschussberatung gestellt werden. Über Änderungsanträge, die nicht vom Antragsteller übernommen werden, stimmt der Ausschuss sofort ab.
(5) Bei der Abschlussberatung im Plenum kann sich jede Fraktion und die Staatsregierung zum Antrag äußern. Danach stimmt das Plenum über den Entwurf beziehungsweise die Entwürfe des Ausschusses ab."
Dann kommen wir zur Abstimmung.
Die Frage lautet: Soll der Senat dem vorliegenden Entwurf zur Änderung der Geschäftsordnung zustimmen?
Sie können mit "Ja", "Nein" oder "Enthaltung" abstimmen.
Ich stelle fest, dass dem Antrag mit der erforderlichen einfachen Mehrheit zugestimmt wurde.
Damit wird die Änderung sofort wirksam.
Hiermit erkläre ich die Sitzung für geschlossen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Andries Bloembeek« (20. Oktober 2013, 15:57)