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Sabine Assbacher
Liebe Kollegen, ich rufe auf die Anträge auf Drucksache 226-PL-007a bzw. 226-PL-007b. Zur Vereinfachung der Debatte schlage ich vor, dass wir über nur einen Entwurf beraten, die Inhalte sind ja ähnlich, gehen nur unterschiedlich weit.
Wir stimmen dem zu, würden aber auf Grund der deutlich weiteren Tragweite des Antrags der Staatsregierung vorschlagen, dass deren Antrag als Grundlage für unsere Arbeit genommen wird.
Gerhard Vorbecke, Staatssekretär im Staatskanzleramt Meine Damen und Herren,
die Staatsregierung legt mit diesem Entwurf den angekündigten Gegenentwurf zum Antrag der SPB vor. Neben der Korrektur von Fehlern beinhaltet er auch einige Klarstellungen und Vereinfachungen sowie die von den Regierungsparteien vor der Wahl angekündigte Stärkung der Rechte des Staatspräsidenten.
Frau Vorsitzende,
ich denke, die Staatsregierung hat hier einen soliden Entwurf vorgelegt. Ich möchte allerdings mit der kritischen Betrachtung beginnen und dabei Artikel 15 kritisieren, der im Kern zwar richtig ist, aber den man demokratischer gestalten könnte, zum Beispiel durch eine Formulierung wie:
Zitat
Der Staatspräsident ist berechtigt, mit Zustimmung eines vom Senat berufenen Gremiums oder des Senatspräsidiuns, wenn die staatlichen Organe handlungsunfähig sind und die Situation nicht auf eine durch Verfassung oder Gesetz vorgesehene Weise behoben werden kann, den Verfassungsnotstand zu erklären und unter Bindung an die wesentlichen Bestimmungen der Verfassung Anordnungen zur Beseitigung des Notstandes zu erlassen, die Gesetzeskraft haben, solange der Notstand besteht oder ihre Aufhebung ihn wiederherstellen würde. Auf Verlangen des Senats sind derartige Anordnungen aufzuheben.
Wir würden gerne die Präsidentin des Bergischen Gerichtshofs Dr. Sarah Hummel und Prof. Dr. Anne Kamp, Dekanin der Fakultät für Politikwissenschaftin an der Universität der Republik Bergen und Expertin für Verfassungsrecht.