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Sonntag, 27. Oktober 2013, 17:12

227-JA-001 | 226-JA-002 | Verfassungsänderung (SPB)

Die zwei Anträge, die sich hinter 226-PL-007 verbergen, werden hier bearbeitet.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Andries Bloembeek« (27. Oktober 2013, 17:13)


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Sonntag, 27. Oktober 2013, 17:30

Sabine Assbacher
Liebe Kollegen, ich rufe auf die Anträge auf Drucksache 226-PL-007a bzw. 226-PL-007b. Zur Vereinfachung der Debatte schlage ich vor, dass wir über nur einen Entwurf beraten, die Inhalte sind ja ähnlich, gehen nur unterschiedlich weit.
Sozialliberale Partei

3

Montag, 28. Oktober 2013, 15:56

Die UBK wäre damit einverstanden.
Konservative Partei

4

Freitag, 1. November 2013, 13:40

Die SPB?
Sozialliberale Partei

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: überall

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5

Freitag, 1. November 2013, 16:23

Wir stimmen dem zu, würden aber auf Grund der deutlich weiteren Tragweite des Antrags der Staatsregierung vorschlagen, dass deren Antrag als Grundlage für unsere Arbeit genommen wird.

6

Freitag, 1. November 2013, 16:45

Das war die Intention.
Sozialliberale Partei

7

Dienstag, 5. November 2013, 15:34

Sodann erteile ich einem Vertreter der Staatsregierung das Wort zur Begründung, danach ist die Debatte eröffnet.
Sozialliberale Partei

8

Mittwoch, 6. November 2013, 22:32

Gerhard Vorbecke, Staatssekretär im Staatskanzleramt
Meine Damen und Herren,
die Staatsregierung legt mit diesem Entwurf den angekündigten Gegenentwurf zum Antrag der SPB vor. Neben der Korrektur von Fehlern beinhaltet er auch einige Klarstellungen und Vereinfachungen sowie die von den Regierungsparteien vor der Wahl angekündigte Stärkung der Rechte des Staatspräsidenten.

9

Samstag, 9. November 2013, 12:35

Frau Vorsitzende,
ich denke, die Staatsregierung hat hier einen soliden Entwurf vorgelegt. Ich möchte allerdings mit der kritischen Betrachtung beginnen und dabei Artikel 15 kritisieren, der im Kern zwar richtig ist, aber den man demokratischer gestalten könnte, zum Beispiel durch eine Formulierung wie:

Zitat

Der Staatspräsident ist berechtigt, mit Zustimmung eines vom Senat berufenen Gremiums oder des Senatspräsidiuns, wenn die staatlichen Organe handlungsunfähig sind und die Situation nicht auf eine durch Verfassung oder Gesetz vorgesehene Weise behoben werden kann, den Verfassungsnotstand zu erklären und unter Bindung an die wesentlichen Bestimmungen der Verfassung Anordnungen zur Beseitigung des Notstandes zu erlassen, die Gesetzeskraft haben, solange der Notstand besteht oder ihre Aufhebung ihn wiederherstellen würde. Auf Verlangen des Senats sind derartige Anordnungen aufzuheben.
Sozialliberale Partei

10

Montag, 11. November 2013, 14:37

Weitere Anmerkungen?
Sozialliberale Partei

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Region: überall

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11

Montag, 11. November 2013, 21:07

Wir würden gerne Experten hören.

12

Dienstag, 12. November 2013, 15:01

Wen möchten Sie benennen?
Sozialliberale Partei

13

Freitag, 15. November 2013, 14:12

Werte Kollegen der SPB?
Sozialliberale Partei

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: überall

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14

Samstag, 16. November 2013, 20:24

Wir würden gerne die Präsidentin des Bergischen Gerichtshofs Dr. Sarah Hummel und Prof. Dr. Anne Kamp, Dekanin der Fakultät für Politikwissenschaftin an der Universität der Republik Bergen und Expertin für Verfassungsrecht.
SimOffDie letztere würde ich dann per neuer Sim-ID "Universität" simen.

15

Samstag, 16. November 2013, 21:07

Die Fraktion der UBK schlägt vor, die Justizministerin zu hören.
Konservative Partei