Liebe Kolleginnen und Kollegen,
das Wort zur Begründung des vorliegenden Entwurfs hat Staatsminister Hußmann, dann treten wir in die Debatte ein.
Gesetz über das Staatszentrum für gesundheitliche Aufklärung
§ 1 – Allgemeines
(1) Das Staatszentrum für gesundheitliche Aufklärung ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Es ist dem Staatsministerium für Gesundheit untergeordnet und hat seinen Sitz in der Freien Stadt Bergen.
(2) Aufgabe der Staatszentrum ist es,
a) die gesundheitliche Aufklärung und die sexuelle Aufklärung sowie die Gesundheitserziehung zu fördern,
b) Konzepte und Materialien zur Unterstützung dieser Aufklärung zu entwickeln und zu publizieren,
c) auf diesem Gebiet tätige Personen weiterzubilden.
§ 2 – Organe
(1) Das Staatszentrum wird von einem Präsidenten geleitet, der durch den zuständigen Minister wird. Der Präsident legt dem zuständigen Minister in jeder Legislaturperiode einen Haushaltsplan vor, der von diesem genehmigt wird.
(2) Der Präsident wird durch einen Beirat unterstützt, der aus fünf vom zuständigen Minister berufenen sachkundigen Personen besteht. Dieser berät den Präsidenten bei seiner Amtsführung.
§ 3 – Inkrafttreten
Das Gesetz tritt mit Verkündigung in Kraft.