Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Republik Bergen. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.
Das Zauberwort hier ist "kann delegieren". Kann, muss aber nicht.Zitat
ernennt, befördert und versetzt alle Beamte und schließt Arbeitsverträge
mit allen Angestellten des Staates nach Maßgabe der Gesetze. Für
Beamte, deren Ernennung nicht in der Verfassung oder den Gesetzen
ausdrücklich ihm vorbehalten ist, kann er dieses Recht an die jeweiligen
Behördenleiter delegieren.
Erkennen Sie das Problem?Zitat
Die Leiter einer nach Absatz 1 eingerichteten Institution werden
durch den zuständigen Minister ernannt und unterstehen diesem, sofern
nichts anderes bestimmt ist.