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Sonntag, 10. August 2014, 23:42

229-AA-001 | 228-AA-002 | Polvertrag

VorsitzendeLiebe Kollegen, ich rufe auf die Debatte über den Polvertrag. Das Wort hat Staatsministerin Krause für die Staatsregierung.



Vertrag
Vertrag über die Polgebiete


Artikel 1 Grundlagen
(1) Das Gebiet der Arktis im Sinne dieses Vertrages erstreckt sich auf die Landmassen und Gewässer nördlich folgender Linie bis zum Nordpol:
1. Vom 180. Grad westlicher Länge in östlicher Richtung dem 80. Grad nördlicher Breite folgend bis zum Schnittpunkt des 80. Grades nördlicher Breite mit dem 15. Grad westlicher Länge. Dem 15. Grad westlicher Länge nach Norden folgend bis 82. Grad nördlicher Breite.
2. Dem 82. Grad nördlicher Breite folgend bis 10. Grad westlicher Länge, dann dem 10. Grad westlicher Länge Richtung Süden folgend bis zum Schnittpunkt mit dem 80. Grad nördlicher Breite.
3. Von dort dem 80. Grad nördlicher Breite folgend bis zum Schnittpunkt mit dem Nullmeridian.
4. von dort dem Nullmeridian in nördlicher Richtung folgend bis zum Schnittpunkt des Nullmeridians mit dem 87. Grad nördlicher Breite;
5. von dort dem 87. Grad nördlicher Breite in östlicher Richtung folgend bis zum Schnittpunkt des 87. Grades nördlicher Breite mit 10. Grad östlicher Länge;
6. von dort dem 10. Grad östlicher Länge in südlicher Richtung folgend bis zum Schnittpunkt des 10. Grades östlicher Länge mit dem 80. Grad nördlicher Breite;
7. von dort dem 80. Grad nördlicher Breite in östlicher Richtung folgend bis zum Schnittpunkt des 80. Grades nördlicher Breite mit dem 70. Grad östlicher Länge;
8. von dort dem 70. Grad östlicher Länge folgend bis zum Schnittpunkt des 70. Grades östlicher Länge mit dem 85. Grad nördlicher Breite;
9. von dort dem 85. Grad nördlicher Breite folgend bis zum Schnittpunkt des 85. Grades nördlicher Breite mit dem 80. Grad östlicher Länge, wobei im Bereich der Insel Gelidona die Linie der Küstenlinie der Insel Gelidona in einem Abstand von 20 Seemeilen folgt, so dass sich die Insel Gelidona nicht in das Gebiet der Arktis erstreckt;
10. von dort dem 80. Grad östlicher Länge folgend bis zum Schnittpunkt des 80. Grades östlicher Länge mit dem 80. Grad nördlicher Breite;
11. von dort dem 80. Grad nördlicher breite folgend bis zum Schnittpunkt des 80. Grad nördlicher Länge mit dem 105. Grad östlicher Länge;
12. von dort dem 105. Grad östlicher Länge in südlicher Richtung folgend bis zum Schnittpunkt des 105. Grades östlicher Länge mit dem 79. Grad nördlicher Breite;
13. von dort dem 79. Grad nördlicher Breite in östlicher Richtung folgend bis zum Schnittpunkt des 79. Grades nördlicher Breite mit dem 110. Grad östlicher Länge;
14. Von dort dem 110. Grad östlicher Länge in nördlicher Richtung folgend bis zum Schnittpunkt des 110. Grades östlicher Länge mit dem 80. Grad nördlicher Breite;
15. von dort dem 80. Grad nördlicher Breite in östlicher Richtung bis zum 180. Grad östlicher Breite folgend.
Das Gebiet der Antarktis im Sinne dieser Übereinkunft erstreckt sich auf die Landmassen und Gewässer südlich des südlichen Polarkreises (66 Grad 34 Minuten südlicher Breite) bis zum Südpol.
(2) Die Vertragspartner erkennen keine Hoheitsansprüche von irgendjemanden an Polgebiete an noch werden Sie selbst welche erheben.
(3) Die Vertragspartner sind dazu berechtigt Verletzungen des Vertragstextes zu ahnden.

Artikel 2 Schutz der Polgebiete
(1) Die Arktis und die Antarktis werden nur für friedliche Zwecke genutzt. Maßnahmen militärischer Art wie die Einrichtung und der Unterhalt militärischer Stützpunkte und Befestigungen, die Durchführung militärischer Manöver sowie die Erprobung von Waffen jeglicher Art sind verboten.
Ausgenommen davon sind Maßnahmen die aufgrund von 1 (3) getroffen werden. Diese sind zeitlich und inhaltlich so gering wie möglich zu halten.
(2) Die Forschung in der Arktis und der Antarktis ist frei und nur durch die sonstigen Regelungen dieser Übereinkunft beschränkt.
(3) Forschungsstationen und -Einrichtungen unterstehen der Verwaltung des Staates der sie betreibt.
(4) Die Staaten dieser Übereinkunft sichern einander zu, dass
a) sie Informationen über Pläne für wissenschaftliche Programme in der Arktis oder der Antarktis zur Verfügung stellen und austauschen;
b) wissenschaftliche Beobachtungen und Ergebnisse aus der Arktis oder der Antarktis austauschen und zur Verfügung stellen.
(4) Der Schutz der ökologischen Vielfalt bewegt die Staaten dieser Übereinkunft zu einem Verzicht auf jegliche Form der Zerstörung der natürlichen Artenvielfalt in der Arktis und der Antarktis.
Sie verpflichten sich insbesondere dafür Sorge zu tragen:
1. dass sämtliche Gegenstände, die in die Arktis oder Antarktis gebracht werden, nach Beendigung der damit betriebenen Arbeiten, von dort wieder entfert werden;
2. dass entstandene Schäden an der Umwelt behoben und Verschmutzungen beseitigt werden;
3. Flora und Fauna zu schützen.
(5) Der Abbau von natürlichen Ressourcen in der Arktis und der Antarktis ist verboten.
(6) Ausgenommen davon ist der Fischfang in den Gewässern, welche sich im gem. Art. 2 definierten Bereichen der Arktis und der Antarktis erstrecken. Hier legt jeder Vertragspartner für seine Staatsangehörigen ein verantwortungsvolles fischbares Kontigent fest.
(7) Die Gewässer, welche sich in den definierten Bereichen der Arktis und der Antarktis erstrecken, sind internationalisiert und hoheitsfrei.
(8) Die zivile Schifffahrt in diesen Gewässern ist frei und unbeschränkt, die militärische Schifffahrt ist insofern eingeschränkt als das die unterzeichnenden Staaten einander über diese unterrichten. Unter "militärische Schifffahrt" fällt ein jedes Wasserfahrzeug, das für den Krieg ausgerüstet wurde, sowie ein jedes Wasserfahrzeug, das der Unterstützung zum Kriege ausgerüsteter Wasserfahrzeuge dient.
(9) Die zivile Luftfahrt im definierten Luftraum ist frei und unbeschränkt, die militärische Luftfahrt ist insofern eingeschränkt als das die unterzeichnenden Staaten einander über diese unterrichten. Unter "militärische Luftfahrt" fällt ein jedes Luftfahrzeug, das für den Krieg ausgerüstet wurde, sowie ein jedes Luftfahrzeug, das der Unterstützung zum Kriege ausgerüsteter Luftfahrzeuge dient.
(10) Die unterzeichneten Staaten kommen darin überein gemeinsam die Polizeihoheit über das genannten Gebiet auszuüben und in Abstimmung eine Multinationale Polizeitruppe einzusetzen welche Straftaten in dem Gebiet unterbindet. Es findet dabei das Strafrecht des Staates Anwendung welcher die nächstgelegene Forschungsstation betreibt.

Artikel 3 Beitritt und Austritt
(1) Der Beitritt zu diesem Vertrag steht jedem Staat offen.
(2) Ein Staat gilt als Vertragspartner, sobald er den Vertrag ratifiziert hat.
(3) Jeder Vertragspartner hat das Recht, mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist den Vertrag einseitig zu kündigen.

Artikel 4 Änderung
Der Vertrag kann im Einvernehmen aller Vertragspartner geändert werden. Die Änderung tritt in Kraft, wenn alle Vertragspartner sie ratifiziert haben.
Sozialliberale Partei

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Sonntag, 10. August 2014, 23:50

Frau Vorsitzende,
meine Damen und Herren,
die Regierung der Föderalen Republik Andro hat uns eingeladen, dem
Polvertrag beizutreten, der eine Alternative darstellt zu der
Polkonvention, die international in die Kritik geraten ist. Vertragspartner sind mit Andro und Dreibürgen zwei unserer engsten Partner. Dieser Vertrag bietet die Möglichkeit, den Pol zu schützen, ohne Mitglied der Polkonvention zu werden. Er soll nicht konkurrierend sein, sondern lediglich weniger institutionalisiert. Ich stehe für Fragen gerne zur Verfügung.
Chefin des Staatspräsidialamtes a.D. | Staatsministerin für auswärtige Angelegenheiten und Verteidigung a.D. | Botschafterin im Ministerialdienst a.D.

Beruf: Rechtsanwalt Jurist

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Montag, 11. August 2014, 21:44

Gysi der die BLP hier im Ausschuss vertrit schüttelt nur den Kopft

4

Montag, 11. August 2014, 22:19

VorsitzendeDie Debatte ist eröffnet.
Sozialliberale Partei

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5

Donnerstag, 14. August 2014, 21:03

Frau Vorsitzende.
Meine Damen und Herren.
Also heute soll dieser Ausschuss seine Empfehlung zum diesem Polvertrag geben. So Frau Außenministerin es ist ja schön und gut dass sie hier sagen dass dieser Vertrag ein gegenstück zur Polkonvention bilden soll. Aber kommen wir zum wesentlichen Frau Aussenministerin. An dieser Internationalen Krise sind die Polkonvention und Andro schuldig. Beide massen sich ja an dass ihnen der Pol gehört, aber das ist nicht so Der Pol gehört niemanden ,niemandem gehört der Pol. Ausser den Leuten und den Tieren die darauf leben. Der Pol sollte wissenschaftlich zur Verfügung stehen und dafür sollten die Polkonvention und die Staaten des Polvertrages. Und ich habe es schon immer gesagt auf Neutrale Gebiete darf es keinen staatlichen Anspruch geben den sonst wird das Völkerrecht gebrochen und aus diesem wird ein Gewohnheitsrecht. Ich finde auch befremdlich dass wir eine Multinationale Polizeitruppe haben sollen. Alles schön und gut. Aber Frau Ministerin keine Waffen auf dem keine Waffen auf dem Pol. Ich würde mir stattdessen wünschen dass sie eine Beobachtermission entsenden würden die Unbewaffnet wäre. Der Pol sollte geschützt werden. Und das ich meine ich im Sinne des Umweltschutzes meine Damen und Herren. Und Frau Ministerin es fanden zwei Polkonferenzen statt wo man sich einige konnte aber sich verweigert hat. Die Schuld liegt bei der Polkonvention und bei Andro. Ich finde es auch unmöglich dass von der Androischen Regierung eine Uka rausgegeben wurde dass den Pol zum Nationalen Besitz erklärt dass finde ich eine Unverschämtheit. Aber eine noch grössere Unverschämtheit ist das Andro Bashing der Polkonvention. Und dann soll Dreibürgen diesem Polvertrag beitreten dass Land. Dass seit 2012 Truppen im Heiligen land stationiert und das Land besetzt hat. Salem wurde von einer Diktatur befreit und wurde zu einem Dreibürgischen Proktetorat was für ein Fortschritt. Gleichzeitig halte ich es eine Unverschämtheit dass der Astorische Präsident jede Zusammenarbeit mit Andro unterbindet und amit gegen Andro bashing betreibt. Und azu noch Atomwaffen zulässt. Und in Andro hat diese Woche eine Debatte stattgefunden wo Herr Jutschenkowitsch von der Vaterlandspartei gefordert hat dass Andro alle ABC Verträge kündigen soll und Atomwaffen besitzen darf zum Glück wurde das Verhindert. Aber jetzt soll es eine Volksabstimmung geben Meine Damen und Herren Ich und meine Fraktion wollen den Pol beschützen aber nicht als nationalen besitz oder Besitz einer mulitnationalen Organisation sonder als Neutrales und Umweltschützendes Gebiet. Ich beantrage hiermit auch noch dass diese Thema noch vor dem Senat zur Rede gebracht. Vielen Dank.

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Donnerstag, 14. August 2014, 21:09

VorsitzendeHerr Kollege Lysi, derartige Anträge richten Sie bitte nach Ende der Ausschussberatungen an das Präsidium, wie es die Geschäftsordnung vorsieht.
Sozialliberale Partei

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7

Donnerstag, 14. August 2014, 21:11

Natürlich Frau Vorsitzende.

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8

Donnerstag, 14. August 2014, 21:13

Es ist ja schön für Sie, Senator Lysi, dass Sie diese Debatte für einen Rundumschlag genutzt haben, aber darum geht es nicht.
Sie sagen richtig, der Pol müsse geschützt werden. Sie sagen richtig, auf den Pol darf es keinen staatlichen Hoheitsanspruch geben - all das soll dieser Vertrag sichern. Eine internationale Sicherheitstruppe soll dafür eintreten.
Die Föderale Republik hat erklärt, jeden Anspruch auf den Pol fallen zu lassen, sobald durch internationale Vereinbarung die Neutralität und der Schutz sichergestellt werden kann, ohne, dass daraus gleich Konflikte entstehen müssen.
Chefin des Staatspräsidialamtes a.D. | Staatsministerin für auswärtige Angelegenheiten und Verteidigung a.D. | Botschafterin im Ministerialdienst a.D.

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9

Donnerstag, 14. August 2014, 21:15

Frau Ministerin. Es geht doch um die Frage warum kann man sie nicht auf der Polkonferenz auf etwas einigen. Darauf möchte ich ich von ihnen eine Antwort.

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Donnerstag, 14. August 2014, 21:40

Die Antwort ist einfach: Weil einige Staaten einer Einigung kritisch oder ablehnend gegenüberstehen. Noch habe ich die Hoffnung aber nicht aufgegeben.
Chefin des Staatspräsidialamtes a.D. | Staatsministerin für auswärtige Angelegenheiten und Verteidigung a.D. | Botschafterin im Ministerialdienst a.D.

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Donnerstag, 14. August 2014, 21:43

Dann will ich sie Fragen. Warum haben sie nicht vermittelt. Ich bind dagegen den Pol für die eine oder andere Seite zu beanspruchen und hiermit bentrage ich den Androischen Botschafter oder Aussenminister zu laden.

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Donnerstag, 14. August 2014, 21:48

Die Polkonferenz ist leider nicht über den Austausch bloßer Nettigkeiten oder Unnettigkeiten hinausgekommen. Es gibt keine gemeinsame Verhandlungsbasis, wenn die Polkommission und die Mehrheit ihrer Mitglieder nicht zu Kompromissen bereit ist.

Als Außenministerin muss ich darauf hinweisen, dass eine derartige "Ladung" nicht in die Kompetenz des Senats fällt - wir sprechen hier von ausländischen Amtsträgern.
Chefin des Staatspräsidialamtes a.D. | Staatsministerin für auswärtige Angelegenheiten und Verteidigung a.D. | Botschafterin im Ministerialdienst a.D.

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Donnerstag, 14. August 2014, 21:51

Frau Ministerin es gab hier so Situationen da musste auch der Nuntius erschein oder der Abgesandte des papstes da können sie die Äletren Kollegen fragen.

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Donnerstag, 14. August 2014, 21:58

Das ist nicht richtig. Er musste nicht erscheinen, er wurde darum gebeten, als es um ein Abkommen mit dem Heiligen Stuhl ging und er kam freiwillig.
Chefin des Staatspräsidialamtes a.D. | Staatsministerin für auswärtige Angelegenheiten und Verteidigung a.D. | Botschafterin im Ministerialdienst a.D.

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Donnerstag, 14. August 2014, 22:00

Und deshalb beantrage ich dass der Senat den Androischen Botschafter bittet zu erscheinen.