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Natürlich - ich bin sicher, dass es Ihnen besser ergehen wird als dem letzten Bewerber.
Aber vielleicht legen Sie erst einmal Ihre Qualifikationen und Motive zur Übernahme eines Richterpostens an Bergens obersten Gericht?
Nun, ich war bereits einmal Bundesrichter in diesem Lande. Bis zu einer Auszeit meinerseits. Ich habe alle erforderlichen Staatsexamen und habe auch promoviert. Dazu bin ich auch habilitiert und möchte nun wieder im Amte eines Richters arbeiten.
Dr. iur. Hans Freiburg Verfassungsrichter am Bergischen Gerichtshof
Nun, mir ist die Personalnot in der Republik Bergen bekannt. Es bringt daher nichts, wenn ich an einem niederrangigen Gericht tätig werde und es zu keinen Berufungs- oder Revisionsverfahren kommen kann, weil andere Stellen nicht besetzt sind.
Dr. iur. Hans Freiburg Verfassungsrichter am Bergischen Gerichtshof
Von derartig großer Personalnot an unseren Gerichten ist mir nichts bekannt - die Engpässe erstrecken sich eher auf den BGH an sich, besonders was die Verfassungsrichter angeht.
Wenn Sie erstinstanzliche Verhandlungen führen wollen, sind sie am BGH falsch. wenn Sie eventuell auftretende Verfassungs- oder Revisionsverfahren führen wollen, dort richtig.
Dann werde ich Ihre Unterlagen prüfen, Herr Dr. Freiburg und Sie bei positivem Ergebnis zur Ernennung an den Bergischen Gerichtshof als ordentlichen Richter vorschlagen.