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hiermit lege ich im Namen der ORKA AG Beschwerde gegen den Bescheid des Staatsamtes für Bauwesen
vom 03.09.12 ein. Es wurden weder Verbesserungsvorschläge, noch Alternativen für möglicherweise
bedenkliche Teile des Bauprojektes genannt oder beanstandet. Das Amt handelt somit aus unserer Sicht
willkürlich, voreingenommen und unrechtmäßig. Daher sehen wir uns gezwungen eine Beschwerde gegen
das Staatsamt für Bauwesen einzureichen und von höherer Stelle den Antrag erneut prüfen zu lassen.
Anbei finden Sie den Bescheid, weitere Akten zum Projekt liegen im Staatsamt vor.
Staatsamt für Bauwesen Hauptverwaltung Freie Stadt Bergen
Bescheid
FSB, den 03.09.12
In dem Antragsverfahren
ORKA Aktiengesellschaft (Eldeya)
Niederlassung Bergen - Energieversorgungsunternehmen -vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Björn Davíðsson
auf Bau
Leichtwasserreaktors auf atomarer Basis bei Äschin (Verwaltungsbezirk Noranda)
wird folgende Feststellung getroffen:
I. Der Antrag wird abgelehnt.
Die Entscheidung erging nach Beratung mit dem zuständigen Bauamt Äschin sowie dem Staatsamt für Umwelt und Naturschutz und nach sorgfältiger Prüfung der Unterlagen.
Gegen diesen Bescheid ist eine Beschwerde beim Staatsministerium für Bauen als Teil des Staatsministeriums für Wirtschaft und Finanzen zulässig. Einer Klage muss die Beschwerde vorausgehen.
Gründe: Die Entscheidung wurde im Hinblick auf die Gefahren eines Atomreaktors und der daraus resultierenden Gefahr für Leib und Leben einer großen Anzahl von Menschen unter Anwendung der Gesetze und der Vorschriften der Art. 2, Absatz 2, Satz 1 und Art. 17 VdRB getroffen.
Freie Stadt Bergen, den 03.09.12
gez.
Holzhauser, Sachbearbeiter
Freimuth, Vorsitzender des Prüfungsausschusses
Bode, Direktor
Klage ORKA AG ./. Staatsministerium für Wirtschaft und Finanzen
Sehr geehrter Herr Staatsminister Dr. Königskamp,
am gestrigen Tage ging eine Klage gegen die "Verordnung zur vorläufigen Untersagung von bestimmten Aktivitäten im Bereich der Forschung und Nutzung radioaktiven Materials" bei Gericht ein. Die Klageschrift wird zur mündlichen Verhandlung angenommen.
Daher lade ich Sie hiermit als Beklagte zu folgendem Termin
Ich wende mich heute an sie, da sie als Oberster Dienstherr für diesen Fall zuständig scheinen. Ihr Mitarbeiter, Dr. Dr. Peter Bruns (Staatsamt für Wirtschaft), schikaniert mein Unternehmen. Er versucht eine Enteignung vorzunehmen, ohne Rechtsgrundlage. Er behauptet das Handeln meiner Firma sei verboten, beim zitieren der passenden Textstelle fällt jedoch auf, das dieses Handeln ebend nicht verboten ist. Weiterhin ist das Vorhaben, welches der Beamte hier vor hat nicht in seinem Zuständigkeitsbereich.
Ich fordere sie hiermit auf, eine Ordnungsmaßnehme gegen den Beamten einzuleiten und sich öffentlich für diesen Mitarbeiter und dessen Vorgehen bei der VIOL zu entschuldigen.
Die Antragsstellerin begehrt einen Durchsuchungsbeschluss für die Geschäftsräumlichkeiten der VIOL AG in Dyon.
II.
Der Erlass eines Durchsuchungsbeschluss setzt nach § 5 Abs. 2 APO einen Antrag der Staatsanwaltschaft voraus. Da dieser nicht vorliegt, sind bereits die formellen Beschlussvoraussetzungen nicht gegeben. Eine materiale Überprüfung des Begehrens unterbleibt daher.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Antragsstellerin kann gegen diesen Beschluss sofortige Beschwerde beim AG Dyon einlegen, schrifltich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle.
Das Amtsgericht Dyon am 25. Februar 2013
durch den Richter am Amtsgericht Vincent Dubois
An das
Staatsministerium für Wirtschaft und Finanzen
per Fax
Nachrichtlich auch an das Senatspräsidium
Große Anfrage nach § 9 Abs. 2 GOS
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der ersten Lesung des Notengesetzes vom 24. Februar diesen Jahres beklagte Staatsminister Harald Schmied die zu große Marktmacht und Systemrelevanz eines "Bankenkartells". Ferner führte er aus diese würden Risiken in ihren Bilanzen vertuschen. Vor diesem Hintergrund stellt die Fraktion der SLP nach § 9, Abs. 2 GOS folgende Anfrage an die Staatsregierung:
Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung hinsichtlich mangelndem Wettbewerb im privaten Bankensektor vor? Welche Fälle von Preisabsprachen und Marktmanipulation konnten im vergangenen Jahr nachgewiesen werden?
Welche Bilanzierungsmethoden bewertet die Staatsregierung als kritisch, da sie Risiken verschleiern würden?
Gibt es Pläne zur Kodifizierung eines Wettbewerbsrechts? Wenn ja, wie sehen diese konkret aus?
Plant die Staatsregierung gesetzgeberisch Bilanzierungsstandards vorzugeben? Wenn ja, wie sollen sich diese gestalten?
An das Staatsamt für Verkehr
In Kopie an die Staatsagentur für Infrastruktur und Verkehrswege
Absender: Bergische Eisenbahn AG,
Port Cartier
Betreff: Genehmigung von Schienenfahrzeugen
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit Beantragt die Bergische Eisenbahn AG stellvertretend für die Turanischen Staatsbahn und die Fuchsener Bahn die Genehmigung folgenden Schienenfahrzeugen im Schienenverkehr auf dem Bergischen Staatsgebiet. Ziel ist es diese Züge als Trans Antika Express (TAE) im Zuge einer Zusammenarbeit dieser Bahnen fahren zu lassen. Hierzu bitten wir, sofern notwendig um eine Genehmigung.
[Text mit Beschreibung und Aufführung technischer Daten.]