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Collot d'Herbois wurde zum Konferenzsaal VI geleitet an dessen Türe er kurz verwundert stehen blieb um das Schild zu betrachten auf dem "Oliver Leo" stand. Den im Raume sitzenden Mann kannte er vom Flughafen und so trat er auf diesen zu um Ihn zu begrüßen.
Staatssekretär Leo, schön sie hier zu sehen. Ich bin Jean Collot d'Herbois, Gesandter des Empire Outremer. Wir sahen uns kurz am Flughafen...
<Und ich war froh nicht überfahren zu werden> dachte er dann allerdings nur
Jean Collot d'Herbois (*1949)
Ambassadeur des Empire Outremer in der Republik Bergen - Botschafter
Collot stellte sich vor was erst passieren würde, stände auf dem Schild "Vorsicht gehetzter Löwe" und musste fast grinsen. Vor allem wegen des gedachten Zusatzes "nicht füttern".
Jean Collot d'Herbois (*1949)
Ambassadeur des Empire Outremer in der Republik Bergen - Botschafter
Exzellenz war in Collots Augen ein überzogener Titel, seine revolutionäre Vergangenheit ließ ihn eher auf das jakobinische Citoyen, also auf Bürger hören. Wenn er schon kein Comte geworden war so wollte er dazwischen auch nur ungern halbgare Kompromisse machen. Er nahm aber trotzdem Platz und zog eine Besprechungsmappe aus seinem Aktenkoffer
... ich habe eine kleine Agenda mitgebracht die ich gerne besprechen würde sobald wir vollständig sind.
Jean Collot d'Herbois (*1949)
Ambassadeur des Empire Outremer in der Republik Bergen - Botschafter
verzeihen sie ich habe nur die Fernsehteams beschäftigt das Problem ich habe den gleichen Saal für eine Aufklärung Konferenz reserviert ich verlasse den Saal das war wirklich ein Druckfehler weil dort noch andere Personen sitzen sollten die für meine Konferenz bestimmt waren verzeihen sie mir Frau Außenministerin und Monisuer Ambassaduer
Als Leo den Raum verlassen hatte ergriff Collot d'Herbois das Wort.
Als erstes möchte ich nocheinmal die herzlichsten Grüße meines Volkes aussprechen, der Gruß des Kaisers wird Bergen erreichen sobald unsere Wahlen dazu abgeschlossen sind. Ich kam nach Bergen um die Hand zur Freundschaft zu reichen, doch sie wollen sicher wissen was ich, nein was mein Land daruter versteht. Dies wäre der Abschluss eines Grundlagenvertrages der unsere Beziehungen regelt. Nach Jahren der Isolation versuchen wir nun Teil der Welt zu werden.
Jean Collot d'Herbois (*1949)
Ambassadeur des Empire Outremer in der Republik Bergen - Botschafter
Ich danke Ihnen vielmals, Exzellenz. Grundsätzlich sind wir bereit, mit jedem demokratischen Land zu verhandeln und Verträge oder Abkommen zu schließen.
Chefin des Staatspräsidialamtes a.D. | Staatsministerin für auswärtige Angelegenheiten und Verteidigung a.D. | Botschafterin im Ministerialdienst a.D.
Mit den Worten Ich habe mir erlaubt dafür etwas vorzubereiten
zog Collot ein Papier hervor und reichte es der Citoyene Krause
Grundlagenvertrag zwischen der Republik Bergen und dem Empire Outremer
Die Republik Bergen und das Empire Outremer - im folgenden Unterzeichnerstaaten genannt - schließen folgenden Grundlagenvertrag:
§ 1 Gegenseitige Anerkennung un Zusammenarbeit
§ 1.1 Die Unterzeichnerstaaten erkennen sich gegenseitig als souveräne Staaten an.
§ 1.2 Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich ihre Meinungsverschiedenheiten friedlich und diplomatisch zu lösen.
§ 2 Errichtung von Botschaften
§ 2.1 Die Unterzeichnerstaaten tauschen Botschafter aus. Die Botschafter genießen diplomatische Immunität.
§ 2.2 Die Botschafter werden durch den Gaststaat benannt und vom zuständigen Verfassungsorgan des Gastgeberlandes akkreditiert.
§ 2.3 Der Gastgeberstaat stellt dem Gaststaat ein Botschaftsgelände zur Verfügung. Die Botschaftsgelände sind Teil des Staatsgebietes des Gaststaates.
§ 3 Reisefreiheit und gegenseitige Unterstützung
§ 3.1 Jedem Staatsbürger der Unterzeichnerstaaten ist es erlaubt in das Land des Vertragspartners zu reisen. Eine Visapflicht besteht nicht.
§ 3.2 Die Unterzeichnerstaaten gewähren sich gegenseitig Unterstützung der Staatsbürger des Vertragspartners in ihren Botschaften.
§ 3.3 Zwischen den Unterzeichnerstaaten besteht eine Auslieferungsvereinbarung. Die Auslieferung wird über den diplomatischen Dienst beantragt und erfolgt nach richterlichem Entscheid des ausliefernden Staates.
§ 4 Gültigkeit und Kündigung
§ 4.1 Der Vertrag tritt nach Unterzeichnung und anschließender Ratifizierung durch die zuständigen Verfassungsorgane der Unterzeichnerstaaten in Kraft.
§ 4.2 Die Laufzeit des Vertrages ist unbegrenzt.
§ 4.3 Der Vertrag kann mit einer Kündigungsfrist von drei Wochen gekündigt werden. Die Kündigung kann durch den Botschafter des kündigenden Staates ausgesprochen werden.
§ 4.4 Änderungen dieses Vertrages sind in beiderseitigem Einvernehmen möglich. § 4.1 wird hierfür analog angewendet.
Jean Collot d'Herbois (*1949)
Ambassadeur des Empire Outremer in der Republik Bergen - Botschafter